GmbH-Gesetz
| Abschnitt 5 - Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (§§ 60 - 77) |
(1) 1Ist die Liquidation beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Liquidatoren den Schluß der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 2Die Gesellschaft ist zu löschen.
(2) 1Nach Beendigung der Liquidation sind die Bücher und Schriften der Gesellschaft für die Dauer von zehn Jahren einem der Gesellschafter oder einem Dritten in Verwahrung zu geben. 2Der Gesellschafter oder der Dritte wird in Ermangelung einer Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder eines Beschlusses der Gesellschafter durch das Gericht bestimmt.
(3) 1Die Gesellschafter und deren Rechtsnachfolger sind zur Einsicht der Bücher und Schriften berechtigt. 2Gläubiger der Gesellschaft können von dem Gericht zur Einsicht ermächtigt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
beschluss § 77Wirkung der Nichtigkeit
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Rechtsprechung zu § 74 GmbHG
182 Entscheidungen zu § 74 GmbHG in unserer Datenbank:
- KG, 28.10.2022 - 22 W 53/22
Folge einer Eintragung von Firmen-Löschung trotz Klageverfahren
- KG, 10.09.2021 - 22 W 51/21
Löschung einer Firma bei anhängigem Passivprozess; Beschwerde gegen ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 07.09.2021 - 22 W 51/21
Anmeldung der Löschung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister ...
- KG, 07.09.2021 - 22 W 51/21
- KG, 13.06.2022 - 22 W 25/22
Voraussetzungen der Löschung einer GmbH im Handelsregister
Zum selben Verfahren:
- KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Löschung einer Firma im ...
- KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
- OLG Hamm, 21.05.2021 - 27 W 25/21
Endgültige Löschung einer Firma wegen Vermögenslosigkeit; Antrag auf Löschung ...
- BGH, 17.05.2022 - II ZB 11/21
Sonstige im Interesse eines Dritten liegende Abwicklungsmaßnahmen ohne ...
- OLG Bamberg, 06.11.2024 - 10 Wx 20/24
Liquidierte GmbH, Liquidator, Einsichtsverlangen, Beschwerdewert, berechtigtes ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Bamberg, 13.08.2024 - 10 Wx 20/24
Ausreichendes Glaubhaftmachen eines Interesses an der Einsicht i.R.d. Liquidation ...
- OLG Bamberg, 13.08.2024 - 10 Wx 20/24
- KG, 23.07.2019 - 22 W 29/18
Handelsregisterlöschung einer GmbH in Liquidation vor Ablauf des Sperrjahres ...
Querverweise
Auf § 74 GmbHG verweisen folgende Vorschriften:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsregister; Unternehmensregister
- § 13g (Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland)
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Handelssachen
- § 148
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
- Begriffsbestimmung
- § 375 (Unternehmensrechtliche Verfahren)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 17 (Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren)