GmbH-Gesetz
Abschnitt 5 - Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (§§ 60 - 77) |
(1) 1Ist die Liquidation beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Liquidatoren den Schluß der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 2Die Gesellschaft ist zu löschen.
(2) 1Nach Beendigung der Liquidation sind die Bücher und Schriften der Gesellschaft für die Dauer von zehn Jahren einem der Gesellschafter oder einem Dritten in Verwahrung zu geben. 2Der Gesellschafter oder der Dritte wird in Ermangelung einer Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder eines Beschlusses der Gesellschafter durch das Gericht bestimmt.
(3) 1Die Gesellschafter und deren Rechtsnachfolger sind zur Einsicht der Bücher und Schriften berechtigt. 2Gläubiger der Gesellschaft können von dem Gericht zur Einsicht ermächtigt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
beschluss § 77Wirkung der Nichtigkeit
Rechtsprechung zu § 74 GmbHG
155 Entscheidungen zu § 74 GmbHG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 21.05.2021 - 27 W 25/21
GmbH; Liquidation; Löschung; Vermögenslosigkeit; Steuerrückerstattung; ...
- OLG Celle, 22.01.2018 - 9 W 8/18
Einsichtsverlangen gemäß § 74 Abs. 3 GmbHG
- KG, 10.09.2021 - 22 W 51/21
Bei laufendem Zivilprozess keine Löschung der Gesellschaft
Zum selben Verfahren:
- KG, 23.07.2019 - 22 W 29/18
Eintragung des Erlöschens einer Firma
Zum selben Verfahren:
- KG, 12.09.2019 - 22 W 29/18
Berichtigungsbeschluss zum Urteil des KG Berlin vom 22.07.2019, Az. 22 W 29/18.
- KG, 12.09.2019 - 22 W 29/18
- OLG Düsseldorf, 25.08.2020 - 3 Wx 117/20
Beendigung der Liquidation trotz laufenden Besteuerungsverfahrens
- OLG Hamm, 29.07.2015 - 27 W 50/15
Zeitpunkt der Beendigung der Liquidation einer GmbH im Hinblick auf die noch ...
- OLG Hamm, 01.07.2015 - 27 W 71/15
Beendigung der Liquidation bei Anhängigkeit eines Steuerverfahrens
- VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 17 K 4877/13
Unrechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und ...
Querverweise
Auf § 74 GmbHG verweisen folgende Vorschriften:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsstand
- Handelsregister; Unternehmensregister
- § 13g (Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland)
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Handelssachen
- § 148
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
- Begriffsbestimmung
- § 375 (Unternehmensrechtliche Verfahren)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 17 (Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren)