GmbH-Gesetz
| Abschnitt 5 - Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (§§ 60 - 77) |
1Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen derselben einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen; sie haben die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. 2Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen.
beschluss § 77Wirkung der Nichtigkeit
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 70 GmbHG
196 Entscheidungen zu § 70 GmbHG in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 30.06.2026 - 32 K 13.23
Untersagung von Russia Today im Februar 2022 rechtmäßig
- KG, 02.06.2022 - 22 W 25/22
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Löschung einer Firma im ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 13.06.2022 - 22 W 25/22
Voraussetzungen der Löschung einer GmbH im Handelsregister
- KG, 13.06.2022 - 22 W 25/22
- BGH, 26.07.2022 - II ZB 20/21
Handelsregistersache: Amtswegige Eintragung einer gelöschten GmbH und ihrer ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
Antrag auf Wiedereintragung als Teil eines Antrags auf Bestellung eines ...
- KG, 09.11.2021 - 22 W 68/21
Wiedereintragung einer gelöschten Gesellschaft bei Bestellung eines Liquidators
- KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
- LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Liquidator einer GmbH ohne Beteiligung ...
- BFH, 09.12.2025 - VII R 4/23
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers nach § 69 Satz 1 i.V.m. § 34 ...
- KG, 29.03.2023 - 22 W 6/23
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 66 Abs. 3, Abs. 2 GmbHG ist nur dann gegeben, ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 30.03.2023 - 22 W 6/23
Wichtiger Grund für die Abberufung des Liquidators einer GmbHG
- KG, 30.03.2023 - 22 W 6/23