Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.10.2009 - 22 U 248/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 Abs 4 GmbHG
Mängel der Beschlussfassung bei Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer qualifizierten Mehrheit i.R.e. Zustimmungsbeschlusses über den Verkauf der von der Gesellschaft gehaltenen Aktien an einer AG; Zustandekommen eines einstimmigen Beschlusses ohne die Stimme des vom Stimmrecht Ausgeschlossenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 12.10.2007 - 15 O 102/06
- OLG Frankfurt, 19.10.2009 - 22 U 248/07
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1033
- GmbHR 2010, 260
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.1983 - II ZR 242/82
Wettbewerbsverbot in der GmbH & Co. KG
- LG Kassel, 25.08.2016 - 11 O 4232/15
GmbH-Geschäftsanteile - Einziehung aus wichtigem Grund
Diese im Zusammenhang mit dem Erwerb von 51 % der Anteile durch eine zweite, neu hinzutretende Gesellschafterin geänderte Satzungsbestimmung zielt auf den Schutz der Klägerin als Minderheitsgesellschafterin und ist dahin auszulegen, dass sie auch den Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung zu einer Veräußerung der Beteiligung der Beklagten an deren Tochterunternehmen umfasst (vgl. OLG Frankfurt, GmbHR 2010, 260).Die Klägerin hat ausweislich des Protokolls der Gesellschafterversammlung gegen den Antrag gestimmt, sodass der Zustimmungsbeschluss nicht zustande gekommen und die Beschlussfassung auf die rechtzeitig erhobene Anfechtungsklage für nichtig zu erklären ist (vgl. OLG Frankfurt, GmbHR 2010, 260 [OLG Oldenburg 21.01.2010 - 1 U 18/09] ).
- VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21
Corona-Pandemie: Zur Erstattungspflicht von Kosten zum Betrieb eines Impfzentrums
Diese Bestimmung ist indes dispositiv; die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag wirksam qualifizierte Mehrheitserfordernisse vorsehen (siehe nur OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19. Oktober 2009 - 22 U 248/07 -, juris Rn. 28;… Wicke , GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 47 Rn. 3;… vgl. auch Leinekugel , in: BeckOK GmbHG, Stand: Juni 2022, § 47 Rn. 325).
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