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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.10.2009 - 22 U 248/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28076
OLG Frankfurt, 19.10.2009 - 22 U 248/07 (https://dejure.org/2009,28076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.10.2009 - 22 U 248/07 (https://dejure.org/2009,28076)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 22 U 248/07 (https://dejure.org/2009,28076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 4 GmbHG
    Mängel der Beschlussfassung bei Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer qualifizierten Mehrheit i.R.e. Zustimmungsbeschlusses über den Verkauf der von der Gesellschaft gehaltenen Aktien an einer AG; Zustandekommen eines einstimmigen Beschlusses ohne die Stimme des vom Stimmrecht Ausgeschlossenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1033
  • GmbHR 2010, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 242/82

    Wettbewerbsverbot in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2009 - 22 U 248/07
    Deshalb ist die absolute Mehrheitsbeteiligung als unternehmerische Tätigkeit anzusehen (…Baumbach/Hopf § 112 HGB Rz. 4 ff.; BGHZ 89, 162).
  • LG Kassel, 25.08.2016 - 11 O 4232/15

    GmbH-Geschäftsanteile - Einziehung aus wichtigem Grund

    Diese im Zusammenhang mit dem Erwerb von 51 % der Anteile durch eine zweite, neu hinzutretende Gesellschafterin geänderte Satzungsbestimmung zielt auf den Schutz der Klägerin als Minderheitsgesellschafterin und ist dahin auszulegen, dass sie auch den Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung zu einer Veräußerung der Beteiligung der Beklagten an deren Tochterunternehmen umfasst (vgl. OLG Frankfurt, GmbHR 2010, 260).

    Die Klägerin hat ausweislich des Protokolls der Gesellschafterversammlung gegen den Antrag gestimmt, sodass der Zustimmungsbeschluss nicht zustande gekommen und die Beschlussfassung auf die rechtzeitig erhobene Anfechtungsklage für nichtig zu erklären ist (vgl. OLG Frankfurt, GmbHR 2010, 260 [OLG Oldenburg 21.01.2010 - 1 U 18/09] ).

  • VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21

    Corona-Pandemie: Zur Erstattungspflicht von Kosten zum Betrieb eines Impfzentrums

    Diese Bestimmung ist indes dispositiv; die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag wirksam qualifizierte Mehrheitserfordernisse vorsehen (siehe nur OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19. Oktober 2009 - 22 U 248/07 -, juris Rn. 28;… Wicke , GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 47 Rn. 3;… vgl. auch Leinekugel , in: BeckOK GmbHG, Stand: Juni 2022, § 47 Rn. 325).
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