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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2005 - XII ZR 291/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1591
BGH, 15.06.2005 - XII ZR 291/01 (https://dejure.org/2005,1591)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2005 - XII ZR 291/01 (https://dejure.org/2005,1591)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - XII ZR 291/01 (https://dejure.org/2005,1591)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 554 Abs. 1 Satz 1 a. F. (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 n. F.), 242

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 242 Cc; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3 n.F.; ; BGB § 554 Abs. 1 Satz 1 a.F.

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zur Frage der Verwirkung des Rechts zur fristlosen Kündigung bei zunächst hingenommenem, aber weiter auflaufendem Rückstand mit einem Teil des Mietzinses (hier: Mehrwertsteuer).

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Rechts zur fristlosen Kündigung wegen Rückstandes eines Teils des Mietzinses; Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses; Aspekt des Vertrauentatbestandes im Rahmen der Prüfung einer Verwirkung eines Rechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 554 Abs. 1 Satz 1 a. F. (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 n. F.), 242
    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges bei zunächst hingenommenem Mietrückstand

  • ra.de
  • RA Kotz

    Mietverhältniskündigung (fristlose) wegen zunächst hingenommenen Mietrückstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer fristlos4en Kündigung des Mietverhältnisses bei auflaufenden Rückständen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Rechts zur fristlosen Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Angekündigte Mehrwertsteuer bei einem Mietverhältnis muss gezahlt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Androhung der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nötig! (IBR 2006, 1179)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2775
  • MDR 2006, 86
  • NZM 2005, 703
  • ZMR 2005, 776
  • WM 2005, 2155
  • GuT 2005, 217
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16

    Wohnraummiete: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; …

    Oder der Vermieter könnte allein aufgrund einer Betriebskostenabrechnung fristlos kündigen, wenn er es im Laufe des Abrechnungsjahres verabsäumt hat, innerhalb angemessener Frist (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2005 - XII ZR 291/01-, NJW 05, 2775) aufgrund einzelner ausstehender Nebenkostenvorauszahlungen zu kündigen, und so das Erfordernis der "Angemessenheit" der Frist umgehen.
  • AG Saarbrücken, 12.02.2025 - 3 C 181/24

    Nicht jede Kleinigkeit rechtfertigt Kündigung

    laufende Mietkürzungen kann zum Verlust des Kündigungsrechts führen (…BGH NJW 2011, 2201 Rn. 22;… 2010, 2879 Rn. 44; 2005, 2775 = GuT 2005, 217; OLG Köln ZMR 2000, 459: acht Jahre; LG Berlin ZMR 2009, 285; LG Siegen WuM 2006, 158).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 2 U 229/06

    Pachtvertrag für Gewerberäume und Freiflächen zum Betrieb eines "Event-Clubs": …

    Zwar kann die Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB eine unzulässige Rechtsausübung darstellen und als verwirkt angesehen werden, wenn sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausgeübt wird (vgl. BGH NJW 05, 2775).
  • LG Berlin, 14.08.2012 - 29 O 297/11

    Gewerberaummiete- formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung zulässig?

    Die Kündigung war innerhalb einer angemessenen Frist (§ 314 Abs. 3 BGB) ausgeübt worden bzw. nicht verwirkt, da es insofern auf die Kenntnis der Klägerin ankommt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 2775;… Palandt - Weidenkaff, a.a.O. § 543 Rdn. 45).
  • AG Bernau, 08.12.2009 - 10 C 248/09

    Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzinszahlungen bei …

    Es ist dem Vermieter ebenfalls nicht die Grundregel bei fristloser Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses anzulasten, dass wer mehrere Monate mit der fristlosen Kündigung abwartet, offenbar nicht darunter leidet und daher sein Kündigungsrecht verwirkt hat (BGH NJW 2005, 2775).
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