Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB §§ 305 f.; ; BGB § 305 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Änderung einer Formularvereinbarung in eine Individualregelung durch das ernsthafte zur Dispositionstellen der vorgesehenen Klausel durch den Klauselsteller; Verstoß gegen das Transparentverbot bei nicht vorhandener Erkennbarkeit von wirtschaftlichen Nachteilen und ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 307
Irreführende Regelung über Betriebspflicht im Einkaufszentrum; Öffnungszeiten; Mehrheit der Mieter; Bestimmungsrecht des Vermieters; gesetzliche Ladenöffnungszeiten; Keine Betriebspflicht bei unklarer Regelung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1 S. 2
Wirksamkeit der Vereinbarung einer Betriebspflicht in einem Einkaufszentrum durch Formularvertrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bestimmung der Öffnungszeiten von Ladenlokal im Einkaufszentrum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Betriebspflichtklausel muss transparent sein
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Öffnungszeitenklausel im Einkaufzentrum: erneut gekippt (IMR 2008, 269)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Abgrenzung zur Individualvereinbarung und Transparenzgebot: BGH schärft AGB-Konturen! (IMR 2008, 267)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 15.07.2005 - 2 HKO 227/05
- OLG Dresden, 06.12.2005 - 5 U 1528/05
- BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
Papierfundstellen
- GuT 2008, 339
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05
Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers …
Auszug aus BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. nur BGHZ 164, 11, 16; 165, 12, 21 f. m.w.N.).Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGHZ 165, 12, 22).
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04
Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag
Auszug aus BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. nur BGHZ 164, 11, 16; 165, 12, 21 f. m.w.N.). - BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81
Vorbehalt der Vertragsstrafe
Auszug aus BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
Erforderlich ist vielmehr, dass der Klauselsteller die von ihm vorgesehene Klausel ernsthaft zur Disposition stellt (vgl. BGHZ 85, 305, 308; 104, 232, 236). - BGH, 27.04.1988 - VIII ZR 84/87
Behandlung einer formularmäßigen Mithaftungserklärung als AGB
Auszug aus BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
Erforderlich ist vielmehr, dass der Klauselsteller die von ihm vorgesehene Klausel ernsthaft zur Disposition stellt (vgl. BGHZ 85, 305, 308; 104, 232, 236). - BGH, 16.05.2007 - XII ZR 13/05
Formularmäßige Vereinbarung von Öffnungszeiten von Ladengeschäften in …
Auszug aus BGH, 07.05.2008 - XII ZR 5/06
b) Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - für eine weitgehend identische Fallgestaltung entschieden, dass die formularmäßige Verpflichtung zur Offenhaltung des Ladenlokals bis 20.00 Uhr wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist (Senatsurteil vom 16. Mai 2007 - XII ZR 13/05 - NJW 2007, 2176, 2177) und eine Verpflichtung der Mieter zur Öffnung ihrer Geschäfte aus dieser Klausel nicht hergeleitet werden kann.
- BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08
Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache, …
Bei der Bewertung der Transparenz ist auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (Senatsurteile vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08 - NJW 2010, 671 Tz. 22; vom 7. Mai 2008 - XII ZR 5/06 - GuT 2008, 339 Tz. 18; vom 16. Mai 2007 - XII ZR 13/05 - NZM 2007, 516 Tz. 14 und vom 12. Juli 2006 - XII ZR 39/04 - NJW 2006, 3057 Tz. 14 f.). - OLG Düsseldorf, 30.07.2019 - 24 U 104/18
Schadensersatzanspruch nach Rückgabe einer Mietsache
Er muss sich also deutlich und ernsthaft zur gewünschten Änderung einzelner Klauseln bereit erklären (…BGH, Urteile vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, Rz. 27;… vom 22. November 2012 - VII ZR 222/12, Rz. 10). Die entsprechenden Umstände hat der Verwender darzulegen (…BGH, Urteile vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, Rz. 27; vom 3. April 1998 - V ZR 6/97). Selbst der allgemeine Hinweis, alle Vertragsbedingungen hätten zur Disposition gestanden (zu dem der Kläger hier nicht einmal vorträgt), enthält nicht die notwendige Konkretisierung hinsichtlich der Kerngehalte der einzelnen Klauseln (vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, Rz. 27). Vielmehr sind an das Vorbringen und den Beweis zum "Aushandeln" hohe Anforderungen zu stellen (…BeckOGK/Lehmann-Richter, aaO, § 305 Rn. 181;… BeckOK/BGB/Becker, aaO, § 305 Rn. 41). Selbst der Umstand, dass die Parteien über eine bestimmte Regelung etwaige Gespräche geführt haben, genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2008 - XII ZR 5/06, Rz. 17;… BeckOGK/Lehmann-Richter, aaO, § 305 BGB Rn. 163 mwN).. - BGH, 23.02.2011 - XII ZR 101/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Transparenz einer Klausel in einem …
Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz einer Vertragsklausel auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (…Senatsurteile BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 22; vom 7. Mai 2008 - XII ZR 5/06 = GuT 2008, 339 Rn. 18 …und vom 16. Mai 2007 - XII ZR 13/05 - NJW 2007, 2176 Rn. 14).
- LG Heilbronn, 12.03.2009 - 6 O 341/08
Abschlussgebühr bei Bausparverträgen weiterhin zulässig
Erforderlich ist vielmehr, dass der Klauselsteller die von ihm vorgesehene Klausel ernsthaft zur Disposition stellt und dem Kunden ernsthaft die reale Gestaltungsmöglichkeit einräumt, den Inhalt der Vertragsbedingung zu beeinflussen (BGHZ 104, 232 f.; BGH NJW 2000, 1110 f.; BGH XII ZR 5/06, Urteil v. 7.5.2008). - OLG Celle, 05.03.2014 - 7 U 114/13
Übersicherung durch Sicherungsabrede im Generalunternehmervertrag neben …
Denn die Klauseln werden dann in Ihrem Kerngehalt nicht wirklich zur Disposition gestellt, was aber nach der Rechtsprechung als Mindestvoraussetzung anzusehen ist (vgl. BGH - VII ZR 162/12 - NZBau 2013, 297; BGH - V ZR 220/02 - in NJW 2003, 1313, Rn. 6 f. und BGH - XII ZR 5/06 - in Grundeigentum 2008, 1049, Rn. 17; OLG Oldenburg BauR 2005, 766, Rn. 54; OLG Köln IBR 2006, 247, Rn. 41;. - BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 736/10
AGB-Kontrolle - Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit
Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH 7. Mai 2008 - XII ZR 5/06 - Rn. 18, GuT 2008, 339;… vgl. auch 14. März 2012 - VIII ZR 202/11 - Rn. 24, MDR 2012, 698 ). - LG Kiel, 05.04.2012 - 9 O 180/11
Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Gewährleistungssicherheit
Die Streichung eines Teils der Klauseln und das "Darüberreden" führt noch nicht zu einer individuellen Vereinbarung (vgl. BGH IMR 2008, 267).
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