Rechtsprechung
| OLG Celle, 30.07.1996 - HEs 22/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92
Auszug aus OLG Celle, 30.07.1996 - HEs 22/96
"Für eine Entscheidung nach §§ 121, 122 , StPO ist kein Raum, wenn nach rechtzeitiger Vorlage der Akten mit der Hauptverhandlung begonnen wird (BGH bei Schmidt MDR 1988, 357; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402 ).Denn ebenso wie bei der Sechs-Monats-Prüfung (vgl. BGH Beschluß vom 05.05.1987 - 3 StE 1/87-, bei Schmidt MDR 1988, 357; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402 mit Anm. Keller NStZ 1992, 604) führt auch bei den weiteren Haftprüfungen bereits die rechtzeitige Vorlage der Akten zum Ruhen des Fristenlauf ( §§ 121 Abs. 3 Satz 1, 122 Abs. 4 StPO ).
- OLG Bremen, 28.10.2020 - 1 HEs 2/20 Daher ruht der Fristenlauf auch dann weiter, wenn nach rechtzeitiger Vorlage der Akten zum Oberlandesgericht sodann die Hauptverhandlung eröffnet wird, bevor das Oberlandesgericht entscheiden konnte, und eine Entscheidungskompetenz des Oberlandesgerichts besteht im Hinblick auf die vor Ablauf der Frist begonnene Hauptverhandlung bis zur Verkündung des Urteils nicht (so auch KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2006 - (4) 1 HEs 59/05 (43-47, 49/06), juris Rn. 5, StV 2007, 593; OLG Celle, Beschluss vom 30.07.1996 - HEs 22/96, juris Ls., NdsRpfl 1997, 34; OLG Dresden, Beschluss vom 04.09.2003 - 2 Ws 477/03, juris Ls., NStZ 2004, 644; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.1992 - 3 Ws 206/92, juris Ls., …
dejure.org
Übersicht OLG Celle
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.