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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2047
BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89 (https://dejure.org/1995,2047)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.1995 - 1 BvR 231/89 (https://dejure.org/1995,2047)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 1995 - 1 BvR 231/89 (https://dejure.org/1995,2047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von Lohnersatzleistungen bei der Berechnung des Steuersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbeziehung von Einkommenssurrogaten in die Besteuerung - Grundsätze der Besteuerung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Progressionsvorbehalt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 32b EStG
    Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit des Progressionsvorbehalts für Lohnersatzleistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 449
  • NVwZ 1996, 372 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 925
  • BB 1995, 1624
  • HFR 1995, 600
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.04.1988 - VI R 74/86

    Die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das Arbeitslosengeld und die dem …

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
    Im übrigen verweist das Gericht auf die Ausführungen im Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 29. April 1988 (BStBl. II 1988 S. 674 ff.).

    Angesichts der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1988 (BStBl. II 1988 S. 674 ff.) war den Beschwerdeführern nicht zuzumuten, zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben, da eine abweichende Entscheidung nicht zu erwarten war (BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 78, 155 [160]).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
    Will er eine bestimmte Steuerquelle erschließen, andere hingegen nicht, dann ist der allgemeine Gleichheitssatz solange nicht verletzt, als die Differenzierung auf sachgerechten Erwägungen, beispielsweise finanzpolitischer, volkswirtschaftlicher, sozialpolitischer oder steuertechnischer Natur, beruht (BVerfGE 49, 343 [360]; 50, 386 [392]; 65, 325 [354]).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
    Will er eine bestimmte Steuerquelle erschließen, andere hingegen nicht, dann ist der allgemeine Gleichheitssatz solange nicht verletzt, als die Differenzierung auf sachgerechten Erwägungen, beispielsweise finanzpolitischer, volkswirtschaftlicher, sozialpolitischer oder steuertechnischer Natur, beruht (BVerfGE 49, 343 [360]; 50, 386 [392]; 65, 325 [354]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
    Der Steuergesetzgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weitgehende Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Erschließung von Steuerquellen (BVerfGE 81, 108 [117]).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
    Angesichts der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1988 (BStBl. II 1988 S. 674 ff.) war den Beschwerdeführern nicht zuzumuten, zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben, da eine abweichende Entscheidung nicht zu erwarten war (BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 78, 155 [160]).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
    Angesichts der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1988 (BStBl. II 1988 S. 674 ff.) war den Beschwerdeführern nicht zuzumuten, zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben, da eine abweichende Entscheidung nicht zu erwarten war (BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 78, 155 [160]).
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Schuldzinsen

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
    Will er eine bestimmte Steuerquelle erschließen, andere hingegen nicht, dann ist der allgemeine Gleichheitssatz solange nicht verletzt, als die Differenzierung auf sachgerechten Erwägungen, beispielsweise finanzpolitischer, volkswirtschaftlicher, sozialpolitischer oder steuertechnischer Natur, beruht (BVerfGE 49, 343 [360]; 50, 386 [392]; 65, 325 [354]).
  • BFH, 17.01.2008 - VI R 44/07

    Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und …

    Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften steuerfreie Lohnersatzleistungen bezogen haben, können daher bei gleichem zvE zu einer höheren Einkommensteuer herangezogen werden als Steuerpflichtige, die keine derartigen Leistungen bezogen haben (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758; vom 24. April 1995 1 BvR 231/89, HFR 1995, 600).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 50/00

    Progressionsvorbehalt und Grundfreibetrag

    Der Steuergesetzgeber ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht gehindert, Einkommenssurrogate in die Besteuerung oder auch nur in den Tarif einzubeziehen, sofern hierbei die Grundsätze der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beachtet werden (BVerfG-Beschlüsse vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758, und vom 24. April 1995 1 BvR 231/89, Betriebs-Berater --BB-- 1995, 1624).

    Es ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich, dass Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften Lohnersatzleistungen bezogen haben, bei gleichem zu versteuernden Einkommen eine höhere Einkommensteuer zu leisten haben als Steuerpflichtige, die keine derartigen Leistungen bezogen haben (BVerfG-Beschlüsse in BStBl II 1995, 758, und in BB 1995, 1624).

  • BFH, 24.06.2026 - VI R 26/24

    Das Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung unterliegt bei …

    Außerdem hat das BVerfG betont, dass Steuerpflichtige, die im Kalenderjahr neben sonstigen (eigenen) Einkünften (steuerfreie) Lohnersatzleistungen bezogen haben, wirtschaftlich leistungsfähiger sind als Steuerpflichtige, die gleich hohe Einkünfte ohne Lohnersatzleistungen erzielt haben (z.B. BVerfG-Beschluss vom 24.04.1995 - 1 BvR 231/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 600).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 255/97

    Frühpensionierung - Zusage von 90 % des letzten Nettoentgelts - Steuerprogression

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen nicht (BVerfG Nichtannahmebeschluß vom 24. April 1995 - 1 BvR 231/89 - NJW 1996, 449).
  • FG Saarland, 17.07.2008 - 2 K 2194/05

    Einkommensteuer; keine Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge …

    Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften steuerfreie (Auslands-)Einkünfte bezogen haben, können daher bei gleichem zu versteuernden Einkommen zu einer höheren Einkommensteuer herangezogen werden als Steuerpflichtige, die keine derartigen Leistungen bezogen haben (Bundesverfassungsgericht vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758;vom 24. April 1995 1 BvR 231/89, HFR 1995, 600; BFH vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, HFR 2008, 450).

    So aber erfolgt lediglich eine Nichtberücksichtigung im Rahmen des Progressionsvorbehalts, wobei diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch des BFH vor dem Hintergrund gesteigerter Leistungsfähigkeit ohne Weiteres zulässig, wenn nicht gar geboten ist (dazu Bundesverfassungsgericht vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758;vom 24. April 1995 1 BvR 231/89, HFR 1995, 600; BFH vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, HFR 2008, 450).

  • BFH, 29.07.2005 - VI B 199/04

    Lohnersatzleistungen - Progressionsvorbehalt verfassungsgemäß

    Das BVerfG hat bereits entschieden, dass der Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- a.F.; jetzt § 32 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 i.V.m. § 32a Abs. 1 EStG) verfassungsgemäß ist (Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758 --Bestätigung des BFH-Urteils vom 29. April 1988 VI R 74/86, BFHE 153, 363, BStBl II 1988, 674--, sowie BVerfG-Beschluss vom 24. April 1995 1 BvR 231/89, Betriebs-Berater --BB-- 1995, 1624).
  • FG Köln, 26.05.2009 - 1 K 3199/07

    Behandlung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur Krankenversicherung bei …

    Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, indem es ausgesprochen hat, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, dass Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften Lohnersatzleistungen bezogen haben, bei gleichem zu versteuernden Einkommen eine höhere Einkommensteuer zu leisten haben als Steuerpflichtige, die keine derartigen Leistungen bezogen haben (BVerfG-Beschlüsse v. 03.05.1995 - 1 BvR 1176/88, BStBl. II 1995, 758; v. 24.04..1995 - 1 BvR 231/89, HFR 1995, 600).
  • FG Sachsen, 14.02.2002 - 2 K 2084/00

    Berücksichtigung von dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien …

    Es sei daher verfassungsrechtlich unbedenklich, dass Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften Lohnersatzleistungen bezogen hätten, bei gleichem zu versteuernden Einkommen eine höhere Einkommensteuer zu leisten hätten als Steuerpflichtige, die keine derartigen Leistungen bezogen haben (BFH Urteil vom 9. August 2001 III R 50/00 unter Hinweis auf BVerfG-Beschlüsse in BStBl II 1995, 758, und in BB 1995, 1624 ).
  • ArbG Stuttgart, 03.05.2001 - 15 Ca 6939/00

    Umfang und Reichweite der Mindestlohngarantie; Umfang der Erstattungspflicht des …

    Der Progressionsvorbehalt aus § 32 b EStG ist für Lohnersatzleistungen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 24. April 1994 (NJW 1996, 449 f.) verfassungsgemäß.
  • FG Hamburg, 27.11.2002 - VII 301/00

    Versteuerung des unter dem Grundfreibetrag liegenden Einkommens durch …

    Denn von verfassungswegen ist der Steuergesetzgeber grundsätzlich nicht gehindert, ESt-Surrogate in die Besteuerung oder auch nur in den Tarif einzubeziehen, sofern hierbei die Grundsätze der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beachtet werden (…BVerfG vom 3.05.1995 a.a.O.; vom 24.04.1995 1 BvR 231/89, BB 1995, 1624 ).
  • FG Nürnberg, 25.04.1996 - IV 136/95
  • ArbG Stuttgart, 03.05.2001 - 15 Ca 6930/00

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Progressionsvorbehalt

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