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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4890
BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08 (https://dejure.org/2010,4890)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08 (https://dejure.org/2010,4890)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 2 BvR 2064/08 (https://dejure.org/2010,4890)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen lediglich begrenzte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG idF vom 16.08.2001

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 32 Abs 6 EStG, § 33c Abs 1 EStG vom 16.08.2001
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen lediglich begrenzte Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG idF vom 16.08.2001

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten i.R.d. Veranlagung zur Einkommenssteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten i.R.d. Veranlagung zur Einkommenssteuer

  • datenbank.nwb.de

    Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2056
  • HFR 2011, 208
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Rn. 6 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Betreuungsbedarf als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ) einkommensteuerlich stets unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der von dem Gesetzgeber im Jahr 2002 gewährte steuerliche Abzugsbetrag bei zusammenlebenden, zusammenveranlagten Eltern mit zwei Kindern in Höhe von insgesamt 7.320 EUR (Summe des Betreuungsfreibetrags nach § 32 Abs. 6 EStG in Höhe von 1.080 EUR je Kind und Elternteil sowie Höchstbetrag der steuerlich zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten nach § 33c Abs. 2 EStG in Höhe von 1.500 EUR je Kind) bei typisierender Betrachtung nicht ausreichend wäre, um die zwangsläufig notwendigen Kinderbetreuungskosten zu decken (vgl. auch BVerfGE 99, 216 ).

  • BFH, 29.05.2008 - III R 108/07

    Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002 - Anforderung an …

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2008 - III R 108/07 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 27. Juni 2006 - 7 K 119/05 -, 2. mittelbar gegen.

    Die von den Beschwerdeführern gegen das finanzgerichtliche Urteil erhobene Revision wurde vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29. Mai 2008 - III R 108/07 - (BFH/NV 2008, S. 1822 f.) als unbegründet zurückgewiesen.

  • FG Hamburg, 27.06.2006 - 7 K 119/05

    Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten - Verfassungwidrigkeit …

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2008 - III R 108/07 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 27. Juni 2006 - 7 K 119/05 -, 2. mittelbar gegen.

    Rn. 3 2. Das Finanzgericht Hamburg wies mit Urteil vom 27. Juni 2006 - 7 K 119/05 - (EFG 2008, S. 1358 ff.) die Klage der Beschwerdeführer ab, mit der sie die Verfassungswidrigkeit des § 33c EStG insoweit geltend machten, als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten erst ab einem Betrag in Höhe von 774 EUR je Kind und Elternteil und nur bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 EUR pro Kind steuerlich berücksichtigt werden.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Rn. 6 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Betreuungsbedarf als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ) einkommensteuerlich stets unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird (vgl. BVerfGE 99, 216 ).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Rn. 6 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Betreuungsbedarf als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ) einkommensteuerlich stets unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird (vgl. BVerfGE 99, 216 ).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Jedoch ist der Gesetzgeber berechtigt, mit einer sachgerechten Pauschalierung eine Obergrenze festzulegen und damit zu bestimmen, wieweit die dem Grunde nach zwangsläufigen Kinderbetreuungskosten im typischen Fall auch der Höhe nach zwangsläufig sind (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08
    Rn. 5 Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine grundsätzliche Bedeutung hat und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Rechte der Beschwerdeführer angezeigt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 05.09.2024 - 2 BvL 3/17

    Unzulässige Richtervorlage zu der in § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz …

    Rn. 56 aa) Das vorlegende Gericht erkennt zwar noch, dass der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 - 2 BvR 1057, 1226, 980/91 - (BVerfGE 99, 216) zurückgeht, mit dem dieses eine gleichheitswidrige und insgesamt unzureichende Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs von Kindern bemängelt hat (…vgl. BTDrucks 14/6160, S. 8, 11; BFHE 227, 487 ; 231, 567 ; 238, 76 ; 259, 279 ; vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Oktober 2010 - 2 BvR 2064/08 -).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 67/09

    Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Rn. 11 Mit einem weiteren Beschluss vom 20. Oktober 2010 2 BvR 2064/08 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 208) hat das BVerfG die Begrenzung der steuerlichen Berücksichtigung erwerbsbedingten Betreuungsaufwands für Kinder nach § 33c EStG i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom 16. August 2001 (BGBl I 2001, 2074) --EStG a.F.-- für verfassungsgemäß erachtet.

    Rn. 13 aa) Der BEA-Freibetrag von 1.080 EUR je Kind und Elternteil deckt sowohl Betreuungsleistungen der Eltern selbst als auch Betreuungsleistungen Dritter ab (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208;… Urteile des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 2008 III R 108/07, BFH/NV 2008, 1822, m.w.N.; vom 23. April 2009 VI R 60/06, BFHE 225, 28, BStBl II 2010, 267).

    Damit ist zugleich ausgesagt, dass nicht nur der Eigenbetreuungsbedarf, sondern auch tatsächlich angefallener Fremdbetreuungsbedarf von der Entlastungswirkung des BEA-Freibetrags erfasst wird und zur Vermeidung einer doppelten Aufwandsberücksichtigung --durch den Freibetrag einerseits und den Abzug gemäß § 4f EStG andererseits-- die Entlastungswirkung beider Regelungen zur Beantwortung der Frage, ob das einfache Recht den realitätsgerechten Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten sicherstellt, zusammenzurechnen sind (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208; gegen die "Anrechnung" des BEA-Freibetrags z.B. Hölzer, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 2145; Jachmann, Finanz-Rundschau 2010, 123).

    Rn. 15 Angesichts der Tatsache, dass das BVerfG die weit ungünstigeren Abzugsmöglichkeiten nach § 33c EStG a.F. als verfassungskonform erachtet hat (BVerfG-Beschluss in HFR 2011, 208), spricht nichts dafür, dass die vom Gesetzgeber im Jahr 2006 gewährte steuerliche Entlastung bei typisierender Betrachtung nicht ausreichend wäre, um die notwendigen Kinderbetreuungskosten zu decken.

  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Mit dem BEA-Freibetrag werden auch Fremdbetreuungskosten abgegolten (…BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 III R 108/07, BFH/NV 2008, 1822; vom 23. April 2009 VI R 60/06, BFHE 225, 28, BStBl II 2010, 267; BVerfG-Beschluss vom 20. Oktober 2010 2 BvR 2064/08, HFR 2011, 208).
  • BFH, 11.05.2023 - III R 9/22

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG - …

    Auch in dieser Neufassung der Vorschrift (vgl. zu deren Verfassungsmäßigkeit BVerfG-Beschluss vom 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08, HFR 2011, 208) und ebenso in den späteren gesetzlichen Vorschriften zum Abzug von Kinderbetreuungskosten blieb das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit als Tatbestandsmerkmal erhalten.
  • BFH, 27.11.2025 - III R 8/23

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim …

    Der erkennende Senat ist auch insoweit nicht von der Verfassungswidrigkeit der Vorschrift überzeugt (…für die Verfassungsmäßigkeit z.B. Schmidt/Krüger, EStG, 44. Aufl., § 10 Rz 64 mit Verweis auf das Senatsurteil vom 14.11.2013 - III R 18/13, BFHE 243, 514, BStBl II 2014, 383, zu einer früheren Rechtslage; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten gemäß § 4f EStG a.F. und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG a.F. die Senatsurteile vom 09.02.2012 - III R 67/09, BFHE 237, 39, BStBl II 2012, 567, und vom 05.07.2012 - III R 80/09, BFHE 238, 76, BStBl II 2012, 816, die betreffende Verfassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BVerfG vom 07.05.2014 - 2 BvR 2454/12 nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 20.10.2010 - 2 BvR 2064/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2011, 208 zu § 33c EStG a.F.).
  • FG Köln, 19.01.2023 - 15 K 268/21

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei der Festsetzung von Einkommenssteuern

    Rn. 23 Er ist der Auffassung, das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Verweis auf BVerfG-Beschluss vom 30. September 1992, 1 BvR 626/89) und auch die betragsmäßige Beschränkung der Abziehbarkeit der Aufwendungen sei geklärt (Verweis auf BVerfG-Beschlüsse vom 16. März 2005, 2 BvL 7/00; vom 20. Oktober 2010, 2 BvR 2064/08; vom 7. Mai 2014, 2 BvR 2454/12).
  • FG Sachsen, 19.08.2009 - 2 K 1038/09

    Vollständige Anerkennung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und …

    Ebenso kommt eine Aussetzung im Hinblick auf das Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2064/08 nicht in Betracht, da dort die Verfassungsmäßigkeit des § 33c EStG in der für 2002 geltenden Fassung anhängig ist, der jedoch mit Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 (BGBl. I 2006, 1091) mit Wirkung für den hier streitigen Veranlagungszeitraum 2006 aufgehoben wurde.
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