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   BFH, 16.08.2010 - I B 132/09   

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https://dejure.org/2010,24960
BFH, 16.08.2010 - I B 132/09 (https://dejure.org/2010,24960)
BFH, Entscheidung vom 16.08.2010 - I B 132/09 (https://dejure.org/2010,24960)
BFH, Entscheidung vom 16. August 2010 - I B 132/09 (https://dejure.org/2010,24960)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 55 Abs 2
    Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

  • Bundesfinanzhof

    Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 2 FGO
    Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 2 FGO
    Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

  • rewis.io

    Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

  • ra.de
  • rewis.io

    Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    § 55 Abs 2 FGO
    Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de

    Ausschlussfrist von einem Jahr für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.08.1995 - 5 BJ 50/95

    Ausschlußfrist bei unterbliebener oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus BFH, 16.08.2010 - I B 132/09
    Das Urteil ist zwar nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, so dass an die Stelle der gesetzlichen Rechtsmittelfrist gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils getreten ist, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 55 FGO Rz 45; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 120 FGO Rz 72; Bundessozialgericht, Beschluss vom 22. August 1995  5 BJ 50/95, Monatsschrift für Deutsches Recht 1996, 414; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1968 III C 20.67, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1969, 38).
  • BVerwG, 08.02.1968 - III C 20.67

    Anspruch auf Gewährung einer Hausratentschädigung - Voraussetzungen der

    Auszug aus BFH, 16.08.2010 - I B 132/09
    Das Urteil ist zwar nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, so dass an die Stelle der gesetzlichen Rechtsmittelfrist gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils getreten ist, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 55 FGO Rz 45; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 120 FGO Rz 72; Bundessozialgericht, Beschluss vom 22. August 1995  5 BJ 50/95, Monatsschrift für Deutsches Recht 1996, 414; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1968 III C 20.67, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1969, 38).
  • BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23

    Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in

    b) An die Stelle der Beschwerdebegründungsfrist ist vorliegend nicht gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils getreten, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (s. BFH-Beschluss vom 16.08.2010 - I B 132/09, Rz 1).
  • BFH, 02.12.2015 - I R 83/13

    Bilanzierung mittels Credit Linked Notes (CLN) gesicherter Darlehensforderungen

    Die unrichtige Rechtsmittelbelehrung hat gemäß § 55 Abs. 1 FGO zur Folge, dass die Fristen des § 120 FGO für die Einlegung und auch für die Begründung der Revision nicht zu laufen begonnen haben, sondern dass stattdessen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO das Rechtsmittel binnen eines Jahres einzulegen und zu begründen war (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2010 I B 132/09, BFH/NV 2010, 2108).
  • BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 55/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Jahresfrist zur Revisionsbegründung

    Im Gegenzug entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Jahresfrist bei unterbliebener oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung eine Ausschlussfrist darstellt, innerhalb derer der Rechtsbehelf sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG vgl nur BSG Beschluss vom 22.8.1995 - 5 BJ 50/95 - SozR 3-1500 § 66 Nr. 5 S 21 f; zu § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO: BVerwG Urteil vom 8.2.1968 - III C 20.67 - Buchholz 310 § 58 Nr. 13 S 19, 20; zu § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO: BFH Beschluss vom 16.8.2010 - I B 132/09 - BFH/NV 2010, 2108; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 66 RdNr 13; Littmann in Lüdtke/Berchtold, SGG, 5. Aufl 2017, § 66 RdNr 6) .
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