Rechtsprechung
BFH, 16.08.2010 - I B 132/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- Bundesfinanzhof
FGO § 55 Abs 2
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung - Bundesfinanzhof
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 Abs 2 FGO
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 Abs 2 FGO
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung - rewis.io
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- ra.de
- rewis.io
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
§ 55 Abs 2 FGO
Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung - datenbank.nwb.de
Ausschlussfrist von einem Jahr für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 26.02.2009 - 8 K 428/06
- BFH, 16.08.2010 - I B 132/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.08.1995 - 5 BJ 50/95
Ausschlußfrist bei unterbliebener oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung
Auszug aus BFH, 16.08.2010 - I B 132/09
Das Urteil ist zwar nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, so dass an die Stelle der gesetzlichen Rechtsmittelfrist gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils getreten ist, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 55 FGO Rz 45; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 120 FGO Rz 72; Bundessozialgericht, Beschluss vom 22. August 1995 5 BJ 50/95, Monatsschrift für Deutsches Recht 1996, 414; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1968 III C 20.67, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1969, 38). - BVerwG, 08.02.1968 - III C 20.67
Anspruch auf Gewährung einer Hausratentschädigung - Voraussetzungen der …
Auszug aus BFH, 16.08.2010 - I B 132/09
Das Urteil ist zwar nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, so dass an die Stelle der gesetzlichen Rechtsmittelfrist gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils getreten ist, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 55 FGO Rz 45; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 120 FGO Rz 72; Bundessozialgericht, Beschluss vom 22. August 1995 5 BJ 50/95, Monatsschrift für Deutsches Recht 1996, 414; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1968 III C 20.67, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1969, 38).
- BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in …
b) An die Stelle der Beschwerdebegründungsfrist ist vorliegend nicht gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils getreten, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (s. BFH-Beschluss vom 16.08.2010 - I B 132/09, Rz 1). - BFH, 02.12.2015 - I R 83/13
Bilanzierung mittels Credit Linked Notes (CLN) gesicherter Darlehensforderungen
Die unrichtige Rechtsmittelbelehrung hat gemäß § 55 Abs. 1 FGO zur Folge, dass die Fristen des § 120 FGO für die Einlegung und auch für die Begründung der Revision nicht zu laufen begonnen haben, sondern dass stattdessen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO das Rechtsmittel binnen eines Jahres einzulegen und zu begründen war (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2010 I B 132/09, BFH/NV 2010, 2108). - BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 55/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Jahresfrist zur Revisionsbegründung …
Im Gegenzug entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Jahresfrist bei unterbliebener oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung eine Ausschlussfrist darstellt, innerhalb derer der Rechtsbehelf sowohl eingelegt als auch begründet werden muss (…zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG vgl nur BSG Beschluss vom 22.8.1995 - 5 BJ 50/95 - SozR 3-1500 § 66 Nr. 5 S 21 f; zu § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO: BVerwG Urteil vom 8.2.1968 - III C 20.67 - Buchholz 310 § 58 Nr. 13 S 19, 20; zu § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO: BFH Beschluss vom 16.8.2010 - I B 132/09 - BFH/NV 2010, 2108;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 66 RdNr 13;… Littmann in Lüdtke/Berchtold, SGG, 5. Aufl 2017, § 66 RdNr 6) .