Rechtsprechung
BFH, 05.04.2016 - I B 99/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Darlegung einer Divergenz - Fehlende Beweiswürdigung als Verfahrensmangel
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
Darlegung einer Divergenz - Fehlende Beweiswürdigung als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
Darlegung einer Divergenz - Fehlende Beweiswürdigung als Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Darlegung einer Divergenz - Fehlende Beweiswürdigung als Verfahrensmangel - IWW
§ 12 der Abgabenordnung, § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragssteuerliche Behandlung der Tätigkeit einer ungarischen Kapitalgesellschaft auf dem Gebiet der Fleischverarbeitung in Räumlichkeiten im Inland mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers
- rewis.io
Darlegung einer Divergenz - Fehlende Beweiswürdigung als Verfahrensmangel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragssteuerliche Behandlung der Tätigkeit einer ungarischen Kapitalgesellschaft auf dem Gebiet der Fleischverarbeitung in Räumlichkeiten im Inland mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ertragssteuerliche Behandlung der Tätigkeit einer ungarischen Kapitalgesellschaft auf dem Gebiet der Fleischverarbeitung in Räumlichkeiten im Inland mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers - datenbank.nwb.de
Fehlerhafte Anwendung der BFH Rechtsprechung keine Divergenz sondern schlichter Rechtswendungsfehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlende Beweiswürdigung als Verfahrensmangel
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 07.07.2015 - 2 K 646/12
- BFH, 05.04.2016 - I B 99/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.06.2008 - I R 30/07
Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des …
Auszug aus BFH, 05.04.2016 - I B 99/15
Die Klägerin beruft sich auf den Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) und macht in diesem Zusammenhang eine Abweichung des FG-Urteils von dem Senatsurteil vom 4. Juni 2008 I R 30/07 (BFHE 222, 14, BStBl II 2008, 922) geltend, dem zufolge das bloße langzeitige Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners für sich genommen nicht zur Begründung der für die Annahme einer Betriebsstätte erforderlichen Verfügungsmacht ausreicht, sondern dass daneben zusätzliche Umstände auf eine auch örtliche Verfestigung der Tätigkeit schließen lassen müssen.Vielmehr geht auch das FG erklärtermaßen von den Rechtsgrundsätzen des Senatsurteils in BFHE 222, 14, BStBl II 2008, 922 aus; nur kommt es im Rahmen der Würdigung des Streitfalls zu dem Ergebnis, der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheide sich ganz wesentlich von jenem des Senatsurteils (Urteilsumdruck S. 9/10), während die Klägerin die Sachverhalte für vergleichbar hält.
- FG Thüringen, 07.07.2015 - 2 K 646/12
Inländische Betriebsstätte einer ungarischen GmbH: jahrelange unentgeltliche …
Auszug aus BFH, 05.04.2016 - I B 99/15
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 7. Juli 2015 2 K 646/12 wird als unzulässig verworfen.Das Thüringer Finanzgericht (FG) hat sie mit Urteil vom 7. Juli 2015 2 K 646/12 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1496) als unbegründet abgewiesen.
- BFH, 12.06.2007 - I B 148/06
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; …
Auszug aus BFH, 05.04.2016 - I B 99/15
Maßgebend für die Entscheidungserheblichkeit ist insoweit --wie stets bei der Prüfung von Verfahrensmängeln (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2007 I B 148/06, BFH/NV 2007, 1927, m.w.N.)-- der materiell-rechtliche Standpunkt des FG. - BFH, 02.12.2013 - III B 148/12
Zur Abweichung in einer Rechtsfrage bei geltend gemachter Divergenz
Auszug aus BFH, 05.04.2016 - I B 99/15
Ist das FG indessen ausdrücklich oder erkennbar von der BFH-Rechtsprechung ausgegangen und hat es diese aber lediglich fehlerhaft auf den Streitfall angewendet, liegt keine Rechtsprechungsdivergenz, sondern ein schlichter Rechtsanwendungsfehler vor, der als solcher nicht zur Revisionszulassung führt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2013 III B 148/12, BFH/NV 2014, 544, m.w.N.).
- BFH, 12.01.2022 - I B 53/20
Goldhandelsgeschäfte einer britischen Partnership - Die Entscheidung wurde …
Denn nach dem vom FG eingenommenen Rechtsstandpunkt, der der Prüfung eines Verfahrensverstoßes zugrunde zu legen ist (z.B. Senatsbeschluss vom 05.04.2016 - I B 99/15, BFH/NV 2016, 1168, m.w.N.), war die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben durch einen damit beauftragten Dienstleister nicht "betriebsstättenschädlich" (vgl. S. 55 f. des Urteilsumdrucks).