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BGH, 28.10.1982 - I ZR 134/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tätigkeit als "Manager" und Promotor für einen bekannten Sänger und Komponisten auf dem Gebiet der Unterhaltungsmusik - Fristlose Kündigung der Vertragsverhältnisse - Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens - Dienstleistungsvertrag mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1191
- MDR 1983, 464
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89
Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer …
Die Aufgabe, über die gewerbliche Verwertung des Namens des Klägers in der Werbung/im Marketing zu verhandeln, setzt ebenso wie die Tätigkeit eines Werbeberaters (vgl. BGHZ 47, 303 [BGH 31.03.1967 - VI ZR 288/64];… Staudinger/Neumann, BGB 12. Aufl. § 627 Rn. 6) oder eines Managers oder Promotors (BGH Urteil vom 28. Oktober 1982 - I ZR 134/80 = NJW 1983, 1191) ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. - BGH, 22.04.2010 - I ZR 197/07
Concierto de Aranjuez
Diese Verpflichtung des Verlages geht, wie die Revision mit Recht geltend macht, weit über die übliche Verpflichtung etwa eines Managers oder Promoters des Künstlers hinaus, der ein - nach § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündbarer - Dienstleistungsvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter zugrunde liegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1982 - I ZR 134/80, NJW 1983, 1191, 1192 - Künstlerbetreuung). - BGH, 13.01.1993 - VIII ZR 112/92
Keine "festen Bezüge" bei schwankenden Entgelten
Zutreffend und von der Revision unbeanstandet wertet das Berufungsgericht den Managementvertrag der Parteien als Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 BGB ist und den Kläger zur Leistung von Diensten höherer Art verpflichtete, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - I ZR 134/80 = NJW 1983, 1191 unter II 1).
- BGH, 21.05.2008 - III ZR 228/07
Zulässigkeit eines Teilurteils
Das Berufungsgericht hat weder gegen das Willkürverbot verstoßen noch das rechtliche Gehör der Beklagten verletzt, indem es zu dem Ergebnis gekommen ist, die Wirksamkeit der Vereinbarung scheitere nicht an § 297 Nr. 1 SGB III. Es hat in tatrichterlicher Würdigung ohne Rechtsfehler die fragliche Vergütung der Aufgabe eines Managers und nicht einzelnen Vermittlungstätigkeiten zugeordnet (vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Oktober 1982 - I ZR 134/80 - NJW 1983, 1191, 1192 und vom 13. Juni 1993 - VIII ZR 112/92 - NJW-RR 1993, 505 f). - OLG Hamburg, 30.07.2007 - 5 U 198/06
Wirksamkeit einer nachvertraglichen Vergütungsvereinbarung zwischen einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.04.1983 - I ZR 22/81
Zinsanspruch eines Künstlers gegen seinen ehemaligen Manager und Promoter …
Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof inzwischen auf die Revision der Beklagten durch Urteil vom 28. Oktober 1982 - I ZR 134/80 - hinsichtlich der Abweisung der Widerklage aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Dazu hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt, daß aufgrund der vertraglichen Beziehungen der Parteien, die sie in Einzelverträgen geregelt haben (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1982 - I ZR 134/80 -) und deren jeweilige Rechtsnatur in diesem Zusammenhang offen bleiben kann, eine Treuepflicht der Beklagten bestanden habe, die - letztlich mit Duldung des Klägers - einbehaltenen Beträge im Interesse des Klägers bzw. der Firma Interlit zinsbringend anzulegen.
Der Senat hat in dem zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits ergangenen Urteil vom 28. Oktober 1982 - I ZR 134/80 - die Möglichkeit eines Teilvergütungsanspruchs nach § 628 Abs. 1 Satz 1 BGB bejaht und den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf sein Urteil vom 28. Oktober 1982 - I ZR 134/80 (6 U 4136/80 - OLG München) - Bezug.
- LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
Wirksamkeit der Kündigung des Generalvertrages eines Komponisten über das Werk …
Auch die Nähe des streitgegenständlichen Vertrages zu Management- und Promotionsverträgen im Bereich der Künstlerbetreuung (BGH NJW 1983, 1191) oder der Namensvermarktung, bei denen der BGH ebenfalls von Diensten höherer Art ausgeht, ist evident. - OLG Hamburg, 28.10.2005 - 11 U 169/04
Agenturvertrag über die Vermittlung von Aufträgen für einen Fotografen: …
Der Senat ist der Auffassung, dass das vorliegende Rechtsverhältnis zwischen Fotograf und Repräsentantin über seine Einordnung als Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter hinaus (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 1191; BGH NJW-RR 1993, 505) nicht die besonderen weiteren Voraussetzungen eines Handelsvertretervertrages nach §§ 84 ff HGB erfüllt. - OLG Düsseldorf, 22.12.2015 - 16 U 131/14
Rechtliche Einordnung und Abrechnung eines Künstlermanagementvertrages
Die Beantwortung der auch vom Landgericht offen gelassenen Frage, welchem Vertragstypus die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien am ehesten entsprechen, am ehesten einem Handelsvertretervertrag oder einem zivilen Maklervertrag oder ob es sich eher um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter handelt (vergleiche insoweit BGH, Urteil vom 28.10.1982, I ZR 134/80, NJW 1983, 1191), kann an dieser Stelle dahinstehen. - OLG Dresden, 27.09.2001 - 19 U 881/01
§ 89b HGB als Spezialnorm nur eingeschränkt analogiefähig
- OLG München, 08.11.2000 - 7 U 4730/98
Höherwertige Dienstleistung - Umgang mit vertraulichen Betriebsinterna - …
- OLG Köln, 18.01.2002 - 1 U 21/01
- LG Köln, 11.03.2002 - 2 O 594/00
Künstlermanagementagentur, Künstleragentur, Rechtsstellung als HV, Vermittlung …