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BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Schlüsselfunddienst - Kostendeckungszusage - Anwendbarkeit des HWiG
- werbung-schenken.de
Schlüssel-Funddienst
UWG § 1; HWiG § 6
Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWiG §§ 1, 2, 6 Nr. 2
"Schlüssel-Funddienst"; Anwendbarkeit des HWiG auf Verträge eines Schlüssel-Funddienstes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 324
- MDR 1995, 711
- GRUR 1995, 68
- VersR 1995, 344
- WM 1995, 121
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99
"Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer …
Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung, wie auch die Revision nicht in Zweifel zieht, zutreffend davon ausgegangen, daß die Verwendung von Vertragsformularen, die den Vertragspartner über ein ihm durch Gesetz eingeräumtes Widerrufsrecht entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht, nicht vollständig oder nicht richtig belehren und die daher geeignet sind, ihn, da er die Rechtslage nicht überblickt, von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten, mit Blick auf das Ausnutzen dieser Rechtsunkenntnis gegen § 1 UWG verstößt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 95/84, GRUR 1986, 816, 818 = WRP 1986, 660 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; BGHZ 121, 52, 57 f. - Widerrufsbelehrung I;… BGH, Urt. v. 8.7.1993 - I ZR 202/91, GRUR 1994, 59, 60 = WRP 1993, 747 - Empfangsbestätigung; Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 172/92, GRUR 1995, 68, 70 = WRP 1995, 89 - Schlüssel-Funddienst;… vgl. auch - zum Sicherungsschein nach § 651k BGB - BGH, Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 171/97, GRUR 2000, 731, 733 = WRP 2000, 633 - Sicherungsschein). - BGH, 23.11.2016 - IV ZR 50/16
Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag: Übernahme der …
Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist, verbunden und als unselbständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1994 - I ZR 172/92, VersR 1995, 344 unter II 2 a bb; vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, BB 1991, 2252 unter I; BVerwG VersR 1993, 1217 f.; 1992, 1381; 1987, 701, 702; 1980, 1013;… vgl. ferner MünchKomm-VVG/Looschelders, 2. Aufl. § 1 Rn. 47 f.;… Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 1 Rn. 14 f.; ders. VersR 2015, 1453, 1454;… Baumann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 1 Rn. 17, 21). - OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99
Verjährung bei Vornahme von Reparaturarbeiten durch den Verkäufer eines …
Es gilt die 5 jährige Gewährleistungsfrist des § 638 BGB, nicht § 477 BGB, etwa, weil allein der kaufrechtliche, nicht der werkvertragliche Teil des Vertrages den rechtlichen oder wirtschaftlichen Schwerpunkt bildet (vgl. BGH NJW 1995, 324, 326). - AG Langenfeld, 07.01.2015 - 32 C 87/14
Erstattung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Nach herrschender Meinung (vgl. BGH 29.09.1994 VersR 1995, 344, 345 f.) liegt eine Versicherung dann vor, wenn sich ein Unternehmen gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses zur Erbringung bestimmter Leistungen verpflichtet, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt, und wenn schließlich die Risikoübernahme selbstständiger Gegenstand des Vertrages und nicht nur (gesetzliches oder vertraglich erweitertes) Akzessorium eines auf eine andere Hauptleistung gerichteten Vertrages ist.