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   BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93   

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https://dejure.org/1995,1452
BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93 (https://dejure.org/1995,1452)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1995 - I ZR 191/93 (https://dejure.org/1995,1452)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - I ZR 191/93 (https://dejure.org/1995,1452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Klageantrag - Bestimmtheit - Geschmacksmusterschutz

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Spielzeugautos

    §§ 5, 14a Abs. 1 GeschmMG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GeschmMG § 5; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    "Spielzeugautos"; Umfang des Geschmacksmusterschutzes; Bestimmtheit des Klageantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Zum Designschutz bei Nachbildungen anhand von "Originalen” für Spielzwecke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 260
  • MDR 1996, 490
  • GRUR 1996, 57
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Der Klageantrag zu 1 ist unbestimmt, weil die Zielrichtung, die er nach seinem Wortlaut hat, in Widerspruch zu seiner Begründung steht (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 12.10.1995 - I ZR 191/93, GRUR 1996, 57, 60 = WRP 1996, 13 - Spielzeugautos).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Die vom Berufungsgericht zugrunde gelegte Vorstellung des Verkehrs stimmt beispielsweise mit der rechtlichen Beurteilung beim Bestehen eines Geschmacksmusterschutzes für die Gesamtgestaltung des Kraftfahrzeugs überein, der sich auch auf Nachbildungen als Spielzeug beziehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1995 - I ZR 191/93, GRUR 1996, 57, 59 = WRP 1996, 13 - Spielzeugautos; Eichmann in Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 3. Aufl., § 38 Rdn. 30).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2007 - 4 HKO 4480/04

    Klage der Adam-Opel-AG gegen einen Spielzeughersteller abgewiesen

    Hierfür stehen der Klägerin aber keine sondergesetzlichen Schutzrechte zu (vgl. auch BGH GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos).

    Von einer unlauteren Rufausbeutung der Vorbildfahrzeuge der Klägerin und deren damit verbundenen Klagemarke kann deshalb nicht ausgegangen werden (vgl. BGH GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos - im Hinblick auf etwaige wettbewerbsrechtliche Ansprüche in vergleichbaren Fällen).

  • OLG Hamburg, 14.05.2020 - 5 U 84/16

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassunganspruch wegen unlauterer Nachahmung Echtwaffe

    Im Bereich von Spielzeug-Nachbildungen ist anerkannt, dass es grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig ist, wenn der gute Ruf eines Produkts nur dadurch ausgenutzt wird, dass das Produkt als Vorlage für ein Spielzeug verwendet wird (vgl. BGH, GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos).

    Das Anhängen an einen fremden Ruf ohne Hinzutreten besonderer, die Wettbewerbswidrigkeit begründender Umstände ist nicht unzulässig (vgl. BGH, GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos).

    Umstände, die hierfür in Betracht kommen, sind etwa in einer unlauteren Beeinträchtigung des in Frage stehenden Rufs oder in seiner anstößigen missbräuchlichen Ausnutzung für den eigenen Warenabsatz zu sehen (vgl. BGH, GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos).

  • OLG Köln, 08.11.2019 - 6 U 212/18

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen des Vertriebs von

    Selbst einem Originalhersteller, der nicht nur "scharfe" Waffen herstellt, sondern auch auf dem Gebiet von Replika tätig wäre, stünde jedoch kein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zu (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1995 - I ZR 191/93 - Spielzeugautos, in juris Rn. 38).

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner G-Entscheidung entschieden hat, ist es grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn der gute Ruf eines Produkts nur dadurch ausgenutzt wird, dass das Produkt als Vorlage für ein Spielzeug verwendet wird (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1995 - I ZR 191/93 - Spielzeugautos, in juris Rn. 36).

  • OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07

    Geschmacksmusterschutz: Anforderungen an eine vorherige Offenbarung eines Musters

    Dieser Beurteilung steht auch nicht der Wesens- und Größenunterschied eines "echten" Heizofens einerseits und eines Räuchermännchenofens andererseits entgegen, da ein Geschmacksmuster nicht einen Gegenstand mit bestimmten (technischen) Funktionen schützt, sondern eine eigentümliche Erscheinungsform, die aufgrund ihrer Merkmale wie Linien, Konturen, Gestalt oder Oberflächenstruktur geeignet ist, als Vorbild für die äußere Gestaltung gewerblicher Erzeugnisse zu dienen (vgl. § 1 Nr. 1 GeschmMG; vgl. auch BGH GRUR 1996, 57, 59 - Spielzeugautos ).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2000 - 4 U 107/99

    Geringfügige Umgestaltung eines Prototyps - Wegfall des bestimmenden

    Inhalt und Umfang eines Geschmacksmusters bestimmen sich nach der konkreten Formgestaltung deren ästhetische Formgebung neu und eigentümlich sowie geeignet sein muss, als Vorbild für die äußere Gestaltung gewerblicher Erzeugnisse zu dienen (vgl. z. B. BGH GRUR 96, 57/59 "Spielzeugautos"; von G "Geschmacksmustergesetz", 2. Aufl., § 1, Rdnr. 2).
  • BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Folienbeutelaufdrucke" - angemeldetes

    Durch das Geschmackmustergesetz wird dem Berechtigten eine Monopolstellung am Muster, so wie es eingetragen wird, gewährt; dass das Muster bei seiner Nutzung dann evtl. noch mit weiteren, bestimmte Gebrauchszwecke fördernden, Gestaltungen versehen wird, muss für die Beurteilung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GeschmMG unerheblich sein, weil diese Nutzung das einmal durch den geschmacksmusterrechtlichen Schutz gewährte Monopol nicht mehr einschränken würde (vgl. BGH GRUR 1996, 57, Rdn. 31 - Spielzeugauto).
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