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   BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80   

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https://dejure.org/1982,176
BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80 (https://dejure.org/1982,176)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1982 - I ZR 88/80 (https://dejure.org/1982,176)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1982 - I ZR 88/80 (https://dejure.org/1982,176)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Betreiben von Versicherungsgeschäften auf dem Gebiete des Verkehrsrechtsschutzes - Wettbewerbsverstoß durch Rechtsbruch oder Missbrauch der Rechtsform des Idealvereins - Unzulässige Betätigung im Rahmen eines Verdrängungswettbewerbs oder Behinderungswettbewerbs gegenüber ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch ein gemeinnütziger Verein kann durch das sog. Nebenzweckprivileg unternehmerisch tätig werden

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur unternehmerischen Tätigkeit einer von einem Idealverein gegründeten und betriebenen AG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    ADAC bleibt eingetragener Idealverein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 21, 22; UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Teilnahme des ADAC am Wettbewerb auf dem Gebiet der Verkehrsrechtsschutzversicherung

Papierfundstellen

  • BGHZ 85, 84
  • NJW 1983, 569
  • MDR 1983, 192
  • GRUR 1983, 120
  • VersR 1983, 55
  • BB 1983, 332
  • Rpfleger 1983, 73
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Zur Erreichung ideeller Vereinsziele entfaltete unternehmerische Tätigkeiten reichen hierzu nicht aus, wenn sie dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck des Vereins zu- und untergeordnet und damit nur Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (vgl. BGHZ 85, 84 ).
  • BGH, 16.05.2017 - II ZB 7/16

    Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im

    aa) Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 21 und 22 BGB sind erfüllt, wenn der Verein planmäßig, auf Dauer angelegt und nach außen gerichtet, d.h. über den vereinsinternen Bereich hinausgehend, eigenunternehmerische Tätigkeiten entfaltet, die auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen (BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319 f.; Beschluss vom 14. Juli 1966 - II ZB 2/66, BGHZ 45, 395, 397; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN).

    Ein Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet, sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg; vgl. RGZ 83, 232, 237; 133, 170, 176; 154, 343, 354; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - I ZR 147/53, BGHZ 15, 315, 319; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 92 f. mwN; BVerwGE 105, 313, 316 f.; BVerwG, NJW 1979, 2265).

    Darauf beruht es, dass nach den §§ 21 und 22 BGB ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (Idealverein), bereits durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangt, und dass der Erwerb der Rechtsfähigkeit durch einen wirtschaftlichen Verein nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1966 - II ZB 2/66, BGHZ 45, 395, 397 f.; Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80, BGHZ 85, 84, 88 f.; Urteil vom 4. Juni 1986 - I ZR 29/85, NJW 1986, 3201, 3202; BVerwGE 105, 313, 316).

  • OLG Stuttgart, 20.03.2019 - 6 MK 1/18

    Musterfeststellungsklage: Anforderungen an eine zur Klageerhebung berechtigte

    Jede andere Auslegung hieße, dem Gesetzgeber die Schaffung eines gänzlich unsinnigen Tatbestandsmerkmals zu unterstellen; dieses Ergebnis entspricht außerdem der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der vergleichbaren Frage nach den Umständen, unter denen ein Verein nicht mehr als Idealverein i. S. d. § 21 BGB zu qualifizieren ist: Auch dort genügt es, dass der Verein eigenunternehmerische Tätigkeiten entfaltet, die auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten der Mitglieder des Vereins gerichtet sind (BGH, Urteil vom 29. September 1982 - I ZR 88/80 -, BGHZ 85, 84, Rn. 21 bei juris).
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