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   BFH, 02.09.2009 - I R 32/09   

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https://dejure.org/2009,7892
BFH, 02.09.2009 - I R 32/09 (https://dejure.org/2009,7892)
BFH, Entscheidung vom 02.09.2009 - I R 32/09 (https://dejure.org/2009,7892)
BFH, Entscheidung vom 02. September 2009 - I R 32/09 (https://dejure.org/2009,7892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erwerbsaufwand bei in- und ausländischer Tätigkeit

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; OECD-MA Art. 17 Abs. 1; ; OECD-MA Art. 23A; ; EStG 1997 § 3c; ; EStG 2002 § 3c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung nicht direkt zurechenbarer Allgemeinkosten zu den inländischen (steuerpflichtigen) Einnahmen

  • datenbank.nwb.de

    Nicht direkt zurechenbare Allgemeinkosten nicht vollen Umfangs bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte als Betriebsausgabe abziehbar, wenn sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Einkünfte erzielt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuordnung nicht direkt zurechenbarer Allgemeinkosten zu den inländischen (steuerpflichtigen) Einnahmen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32b, EStG § 3c
    Ausland; Betriebsausgabe; Doppelbesteuerungsabkommen; Progressionsvorbehalt; Zuordnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.02.2009 - I R 25/08

    Werbungskosten eines Referendars für Ausbildungsstation in den USA sind bei

    Auszug aus BFH, 02.09.2009 - I R 32/09
    der Gründe, betreffend Australien; vom 11. Februar 2009 I R 25/08, BFHE 224, 498, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2009, 506, unter II.1.c der Gründe, betreffend USA).

    der Gründe; in BFHE 224, 498, IStR 2009, 506, unter II.1.d der Gründe).

    Im Streitfall gehen daher die Betriebsausgaben des Klägers insoweit nicht in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ein, als sie mit den steuerfreien Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit entsprechend Art. 17 Abs. 1 OECD-MA wirtschaftlich zusammenhängen (s. allgemein Senatsurteil in BFHE 224, 498, IStR 2009, 506, m.w.N.).

    Lässt sich nicht eindeutig feststellen, dass die Betriebsausgaben allein durch eine Tätigkeit zur Erzielung steuerfreier Einkünfte veranlasst sind, so sind die Betriebsausgaben auf die steuerfreien und die steuerpflichtigen Einkünfte aufzuteilen (vgl. Senatsurteil in BFHE 224, 498, IStR 2009, 506, unter II.1.d der Gründe).

    Die Betriebsausgaben sind danach den steuerfreien Einkünften in dem Verhältnis zuzuordnen, in dem die steuerfreien Einnahmen zu den gesamten Einnahmen stehen, die der Steuerpflichtige im Zeitraum der betreffenden Tätigkeit bezogen hat (Senatsurteil in BFHE 224, 498, IStR 2009, 506, m.w.N.).

  • BFH, 06.10.1993 - I R 32/93

    Werbungskosten bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus BFH, 02.09.2009 - I R 32/09
    Der in solchen Regelungen verwendete Ausdruck "Einkünfte" umfasst nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur positive, sondern auch negative Einkünfte (vgl. --zu Einkünften aus unselbständiger Arbeit-- in einzelnen DBA Senatsurteile vom 6. Oktober 1993 I R 32/93, BFHE 172, 385, BStBl II 1994, 113, unter II.1.
  • BFH, 16.02.1996 - I R 46/95

    Währungskursverluste durch Umrechnung des Jahresergebnisses einer ausländischen

    Auszug aus BFH, 02.09.2009 - I R 32/09
    Die Ermittlung der nach den jeweiligen DBA --entsprechend Art. 23A Abs. 1 OECD-MA-- von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmenden Einkünfte bestimmt sich nach den einschlägigen Vorschriften des deutschen Steuerrechts (Senatsurteile vom 16. Februar 1996 I R 46/95, BFHE 180, 576, BStBl II 1996, 588, unter II.2.a der Gründe; I R 43/95, BFHE 180, 286, BStBl II 1997, 128, unter II.2.
  • BFH, 20.09.2006 - I R 59/05

    Vorweggenommene Werbungskosten bei Umzug ins DBA-Ausland - Zuflussprinzip und

    Auszug aus BFH, 02.09.2009 - I R 32/09
    der Gründe, betreffend Südafrika; vom 20. September 2006 I R 59/05, BFHE 215, 130, BStBl II 2007, 756, unter II.3.
  • FG Niedersachsen, 22.01.2009 - 1 K 64/06

    Zuordnung von nicht direkt zurechenbaren Allgemeinkosten zu den inländischen

    Auszug aus BFH, 02.09.2009 - I R 32/09
    Die Klage blieb erfolglos (Niedersächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 22. Januar 2009 1 K 64/06).
  • BFH, 16.02.1996 - I R 43/95

    Währungsverluste beim Dotationskapital ausländischer DBA-Betriebsstätten

    Auszug aus BFH, 02.09.2009 - I R 32/09
    Die Ermittlung der nach den jeweiligen DBA --entsprechend Art. 23A Abs. 1 OECD-MA-- von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmenden Einkünfte bestimmt sich nach den einschlägigen Vorschriften des deutschen Steuerrechts (Senatsurteile vom 16. Februar 1996 I R 46/95, BFHE 180, 576, BStBl II 1996, 588, unter II.2.a der Gründe; I R 43/95, BFHE 180, 286, BStBl II 1997, 128, unter II.2.
  • FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08

    Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden

    Hierbei sind die zu § 3c Abs. 1 EStG entwickelten Aufteilungskriterien entsprechend heranzuziehen (vgl. BFH Urteile vom 11.02.2009 I R 25/08, BFHE 224, 498, BFH/NV 2009, 1318; 02.09.2009 I R 32/09, juris).
  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 989/10

    Kein Werbungskostenabzug für von der deutschen Einkommensteuer freigestellte

    Davon ausgehend sind die Dienstbezüge der Klägerin aus ihrer Tätigkeit für die Europäische Kommission als positive Einkünfte von der deutschen Einkommensteuer freigestellt, ebenso aber auch die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen der Klägerin als negative Einkünfte, also insbesondere die Ausgaben im Zusammenhang mit der (Begründung der) doppelten Haushaltsführung (in diesem Sinn wohl auch die Hilfsüberlegung bei FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.06.1999 5 K 2673/97, EFG 2000, 56, r. Sp. - letzter Absatz; ebenso für DBA-Fälle BFH, Urteile vom 11.02.2009 I R 25/08, BStBl II 2010, 536; vom 02.09.2009 I R 32/09, BFH/NV 2010, 194).
  • FG Köln, 11.12.2014 - 10 K 2892/14

    Umfang der mit steuerfreien ausländischen Einnahmen zusammenhängenden

    Diese Möglichkeit bejaht jedoch auch der Bundesfinanzhof, da er in diesem Fall eine Aufteilung der Ausgaben im Verhältnis der Steuerpflichtigen zu den steuerfreien Einnahmen vorsieht (Urteil vom 2.9.2009 - I R 32/09, BFH/NV 2010, 194, Rz. 14).
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