Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - I-2 U 126/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 9; ZPO § 935
Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren
Wird zitiert von ... (216) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
Olanzapin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Rn. 48 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (InstGE 9, 140 - O……), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).Ergeht eine Unterlassungsverfügung, greift sie darüber hinaus meist in sehr einschneidender Weise in die gewerbliche Tätigkeit des Antragsgegners ein und führt während ihrer Bestandsdauer zu einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs (Senat, InstGE 9, 140, 145 - O……).
Eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung verlangt aber in der Regel, dass die Rechtsbeständigkeit des Antragsschutzrechtes hinlänglich gesichert ist (Senat, InstGE 9, 140, 146 - O………).
Die Einschätzung der Rechtsbeständigkeit muss das Verletzungsgericht in eigener Verantwortung vornehmen (Senat, InstGE 9, 140, 146 - O……).
Rn. 58 Grundsätzlich kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - O……..).
Anderes gilt von Verfassungs wegen nur dann, wenn die Entscheidung über die Vernichtung des Verfügungspatents erkennbar fehlerhaft ist und deswegen sicher abgesehen werden kann, dass sie im nächsten Rechtszug aufgehoben werden wird (Senat, InstGE 9, 140, 147 f. - O……..).
Sie wird sich nur gewinnen lassen, wenn die Erfindung einen technischen Gegenstand betrifft, den das Verletzungsgericht anhand des Sachvortrages der Parteien mit seiner eigenen Sachkunde sicher beurteilen kann (Senat, InstGE 9, 140, 147 f. - O……….).
- OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 2 U 55/08
Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten III
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Dies kann sich - wie beispielsweise bei einem patentierten Arzneimittel und dem Auftreten von Generikaherstellern - von selbst verstehen und bedarf ansonsten eines substantiierten Sachvortrages und der Glaubhaftmachung durch den Antragsteller (Senat, Urteil vom 19.03.2009 - I-2 U 55/08). - OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09
Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Rn. 48 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (InstGE 9, 140 - O……), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).
- OLG Düsseldorf, 01.03.2007 - 2 U 98/06
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Patents eines Schaltmechanismus für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Rn. 53 Damit Zweifel am Rechtsbestand des Verfügungspatents sich in einer Zurückweisung des Verfügungsantrags niederschlagen können, muss das Verfügungsschutzrecht allerdings mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden, weil nur sie das Patent tatsächlich zu Fall bringen können (Senat, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter). - LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 29/09
Einstweilige Verfügung im Patentverletzungsverfahren: Gesicherte Schutzrechtslage …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Ist die Zeit zwischen Veröffentlichung der Patenterteilung und dem Verhandlungstermin im Verfügungsverfahren besonders kurz, so dass dem Antragsgegner nicht einmal eine vernünftige Recherche nach möglichem Stand der Technik zuzumuten war, so kann der Verfügungsantrag sogar ohne konkrete Benennung von Entgegenhaltungen zurückzuweisen sein, weil die Schutzrechtslage unklar und die Erwartung nicht von der Hand zu weisen ist, dass bei angemessener Recherche relevanter Stand der Technik aufgefunden werden kann (LG Mannheim, InstGE 11, 159 - VA-LCD-Fernseher II). - OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08
Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der Angriff auf das Verfügungspatent so rechtzeitig initiiert und substantiiert wird, dass der Antragsteller bei gehöriger Anstrengung Übersetzungen noch rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin beibringen kann (Senat, Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08).
- OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17
Patentstreit um Rasierklingen
Ein Sonderfall wird beispielsweise angenommen, wenn der Verfügungsbeklagte oder ein sonstiger kompetenter Wettbewerber sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, oder wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird oder wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn (z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (…OLG Düsseldorf I-2 U 17/17, Urt. v. 14.12.2017; OLG Düsseldorf OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 4902; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 13744; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 08596; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheter; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin). - OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …
Rn. 35 a)Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (InstGE 9, 140 = GRUR-RR 2008, 329 = Mitt. 2008, 327 - Olanzapin; InstGE 12, 114 = Mitt. 2011, 193 - Harnkatheter; Senat, Urteil vom 30.09.2010 - I-2 U 47/10, GRUR-RR 2011, 81 = Mitt.Vielmehr ist es notfalls Sache des Antragstellers, diejenigen Übersetzungsarbeiten zu leisten, die erforderlich sind, um dem Verletzungsgericht die Gewissheit zu verschaffen, dass der unternommene Angriff gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes aussichtslos ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Senat, Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08).
Aus derselben Überlegung heraus geht es zu Lasten des Verfügungsklägers, wenn sich die Erfolgsaussichten deshalb nicht abschließend klären lassen, weil die Technik des Verfügungspatentes komplex und einer verlässlichen Beurteilung durch das Verletzungsgericht nicht zugänglich sind (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).
Rn. 103 Der Senat verkennt insoweit nicht, dass das Verfügungsschutzrecht grundsätzlich mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden muss, damit Zweifel am Rechtsbestand des Verfügungspatentes sich in einer Zurückweisung des Verfügungsantrages niederschlagen können (vgl. Senat, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).
- LG Düsseldorf, 21.09.2022 - 4b O 23/22 Rn. 148 Denn zwischen unmittelbaren Wettbewerbern kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung regelmäßig dann in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse II; GRUR-RR 2013, 236 (239 f) - Flupirtin-Maleat; GRUR-RS 2021, 4420 - Cinacalcet II; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz), weil dem Antragsteller vor dem Hintergrund der zeitlichen Begrenzung seines Schutzrechts (vgl. zu diesem Aspekt OLG Düsseldorf InstGE 9, 140 (Rn 61) - Olanzapin und InstGE 12, 114 (Rn 29) - Harnkatheterset) in der Regel nicht zuzumuten ist, die Verletzung seines Ausschließlichkeitsrechts weiter hinzunehmen und ihn darauf zu verweisen, seinen Schaden in einem späteren Hauptsacheverfahren zu liquidieren (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 124 (Rn 8) - Inhalator; vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 (Rn 52) - Ausrüstungssatz).
Der Rechtsbestand muss so weit gesichert sein, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsachverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 (Rn 12) - Harnkatheterset).
Die Einschätzung der Rechtsbeständigkeit muss das Verletzungsgericht in eigener Verantwortung vornehmen (OLG Düsseldorf InstGE 9, 140 (Rn 27) - Olanzapin; InstGE 12, 114 (Rn 14) - Harnkatheterset).
Es kann sich nicht kurzerhand auf den Erteilungsakt verlassen, sondern hat selbständig zu klären, ob angesichts des Sachvortrages des Antragsgegners ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Verfügungspatent ggf. keinen Bestand haben wird (OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 (Rn 14) - Harnkatheterset; GRUR-RS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents).
Seine Vernichtung muss als Folge der Einwendungen des Antragsgegners aus Sicht des Verletzungsgerichts nicht zwingend und sie muss auch nicht überwiegend wahrscheinlich, aber aufgrund einer in sich schlüssigen, vertretbaren und letztlich nicht von der Hand zu weisenden Argumentation des Antragsgegners möglich sein, um einem Verfügungsantrag den Erfolg versagen zu können (OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 (Rn 14) - Harnkatheterset; GRUR-RS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents).
Rn. 152 Zuvorderst muss das Verfügungsschutzrecht, damit Zweifel am Rechtsbestand des Verfügungspatents sich in einer Zurückweisung des Verfügungsantrags niederschlagen können, allerdings überhaupt mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden, weil nur sie das Patent tatsächlich zu Fall bringen können (OLG Düsseldorf InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter; InstGE 12, 114 (Rn 15) - Harnkatheterset).
Die im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren vorgebrachten Einwendungen dürfen sich bei der im Eilrechtsschutz gebotenen summarischen Prüfung nicht als haltlos erweisen (OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 (Rn 18) - Harnkatheterset).
Solche Umstände, bei denen die Anforderungen an den Rechtsbestand herabgesetzt sind, sind jedenfalls in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 (Rn 18) - Harnkatheterset; Mitt.
- OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17
Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents …
Nachdem die Einspruchsabteilung das Verfügungspatent im Umfang des hier streitgegenständlichen Patentanspruchs 1 bestätigt und sodann die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes die auf den vollumfänglichen Widerruf des Verfügungspatents gerichtete Beschwerde mit Entscheidung vom 14. Februar 2013 zurückgewiesen hatte, war der Rechtsbestand des Verfügungspatents unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung spätestens zu diesem Zeitpunkt hinreichend gesichert (vgl. Senat, InstGE 9, 140 - F…; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; … - OLG Düsseldorf, 04.03.2021 - 2 U 25/20
Unterlassungsanspruch wegen des Angebots und Vertriebs eines Präparats aus einem …
Rn. 31 2008, 329 - Olanzapin; InstGE 12, 114 = …Rn. 33 Von einem derart gesicherten Rechtsbestand kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Urteil vom 18.12.2014 - I-2 U 60/14 = BeckRS 2015, 01829; Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15 = BeckRS 2016, 06028; Urteil vom 31.08.2017 - I-2 U 6/17 = BeckRS 2017, 125978; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG München, GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme; a.A. OLG Braunschweig, …
Rn. 39 Wie erwähnt, kann von dem Erfordernis einer dem Verfügungskläger günstigen kontradiktorischen Rechtsbestandsentscheidung in Sonderfällen abgesehen werden, z.B. dann, wenn der Verfügungsbeklagte oder ein in seinen Angriffsmöglichkeiten ernstzunehmender Dritter sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht (vgl. Senat, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; Urteil vom 07.11.2013 - I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 04902; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flupirtin-Maleat; Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15 = BeckRS 2016, 06208; Urteil vom 14.12.2017 - I-2 U 18/17 = BeckRS 2017, 142305 Rn. 14).
Rn. 40 Ein weiterer Sonderfall liegt regelmäßig bei Verletzungshandlungen von Generikaunternehmen vor (vgl. Senat, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; Urteil vom 07.11.2013 - I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 04902; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flupirtin-Maleat).
- OLG Düsseldorf, 18.07.2017 - 2 U 23/17
Durchsetzung von Ansprüchen betreffend ein SEP-Patent, für das eine …
Um das Risiko einer - wie gezeigt - folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher).Anders als im regulären Hauptsacheverfahren unter Geltung von § 148 ZPO geht es deswegen zu Lasten des Antragstellers, wenn sich die Erfolgsaussichten deshalb nicht abschließend klären lassen, weil die Technik des Verfügungspatents komplex und einer verlässlichen Beurteilung durch das Verletzungsgericht nicht zugänglich ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).
Grundsätzlich kann nur dann von einem hinreichenden Rechtsbestand ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein kontradiktorisches erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).
Rn. 16 - "außergewöhnliche Umstände« gegeben sind, die es für den Antragsteller wegen der ihm aus einer Fortsetzung der Verletzungshandlungen drohenden Nachteile unzumutbar machen, den Ausgang eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).
- OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15
Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen …
Von einem für den Erlass einer Unterlassungsverfügung hinreichend gesicherten Rechtsbestand kann im Grundsatz nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, 29. Mai 2008, I-2 W 47/07, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; OLG Düsseldorf, 29. April 2010, I-2 U 126/09, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).Grund für die sich hieraus ergebende Zurückhaltung gegenüber dem Erlass einstweiliger Unterlassungsverfügungen in Patentsachen ist zum einen, dass das summarische, unter dem Gebot möglichster Beschleunigung stehende Verfügungsverfahren für die Beurteilung komplexer Verletzungssachverhalte, aber auch für die vom Verletzungsgericht zu treffende Prognose über den Rechtsbestand des Streitpatents weniger geeignet ist; beide Entscheidungen bedürfen vielfach einer intensiven schriftsätzlichen Vorbereitung (vgl. auch OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 juris-Rn. 44 f. - Harnkatheterset).
Rn. 58 aa) Von einem für den Erlass einer einstweiligen Verfügung hinreichenden Rechtsbestand kann nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 juris-Rn. 49 - Harnkatheterset).
So schadet es im Regelfall nicht, wenn der Verfügungskläger in Kenntnis des Verletzungssachverhalts zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet (…vgl. OLG Düsseldorf InstGE 10, 124 juris-Rn. 5 - Inhalator); dies folgt zwingend daraus, dass ein Verfügungsgrund im Regelfall erst dann vorliegt, wenn das Verfügungspatent einem kontradiktorischen Rechtsbestandsverfahren erstinstanzlich standgehalten hat (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 juris-Rn. 49 - Harnkatheterset).
- LG Düsseldorf, 18.11.2014 - 4c O 56/14
Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Verfahrens zur Herstellung von …
Rn. 91 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; bestätigt in: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse II), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).Ergeht eine Unterlassungsverfügung, greift sie darüber hinaus meist in sehr einschneidender Weise in die gewerbliche Tätigkeit des Antragsgegners ein und führt während ihrer Bestandsdauer zu einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 145 - Olanzapin; InstGE 12, 114, 118 f. - Harnkatheterset).
Eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung verlangt allerdings in der Regel, dass die Rechtsbeständigkeit des Antragsschutzrechts hinlänglich gesichert ist (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114, 119 - Harnkatheterset).
Seine Vernichtung muss als Folge der Einwendungen des Antragsgegners aus Sicht des Verletzungsgerichts nicht zwingend und sie muss auch nicht überwiegend wahrscheinlich, aber aufgrund einer in sich schlüssigen, vertretbaren und letztlich nicht von der Hand zu weisenden Argumentation des Antragsgegners möglich sein, um einem Verfügungsantrag den Erfolg versagen zu können (OLG Düsseldorf, InstGE 12, 114, 119 - Harnkatheterset).
Rn. 94 Grundsätzlich kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse II).
Sie können - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - vorliegen, wenn der Antragsgegner sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, oder wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird (was sich durch das Vorhandensein namhafter Lizenznehmer oder dergleichen widerspiegelt) oder wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatents schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn (z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Antragsteller ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset).
- LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
Die Rasierklingeneinheit des Nassrasierers "Gillette Mach 3" darf nicht …
Rn. 191 Bei dieser Sachlage muss für den Erlass bzw. die Bestätigung der einstweiligen Verfügung der Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechtes hinreichend gesichert sein, so dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010, Az. I-2 U 126/09, Rn. 43 bei Juris - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf InstGE 9, 140 - Olanzapin; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).Rn. 192 Einen hinreichend gesicherten Rechtsbestand kann der insoweit darlegungsbelastete Verfügungskläger in erster Linie dann nachweisen, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010, Az. I-2 U 126/09, Rn. 43 bei Juris = InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin).
Von diesem grundsätzlichen Erfordernis einer günstigen Rechtsbestandsentscheidung in einem kontradiktorischen Verfahren kann in bestimmten Konstellation abgesehen werden, wobei das OLG Düsseldorf verschiedene Fallgruppen genannt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010 - Az. I-2 U 126/09, Rn. 49 bei Juris - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 07.11.2013 - Az. I-2 U 94/12, 2 U 94/12, Rn. 18 ff. bei Juris).
- OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 2 U 35/15
Durchsetzung von Patentansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung prinzipiell nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; …Davon kann regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset;… Urt. v. 18. Dezember 2014, Az.: I-2 U 60/14;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 23. September 2015, Az.: 6 U 52/15; a.A. OLG Braunschweig, Mitt.
Dies gilt etwa dann, wenn der Verfügungsbeklagte sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungsschutzrecht allgemein als schutzfähig anerkannt wird (was sich durch das Vorhandensein namhafter Lizenznehmer oder dergleichen widerspiegelt), wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn (z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (vgl. Senat, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset;… Senat, Urt. v. 7. November 2013, Az.: I-2 U 94/12 = BeckRS 2014, 04902; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flupirtin-Maleat; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rz. 2038 ff.).
Rn. 33 Sobald das Verfügungspatent jedoch in seinem Rechtsbestand angegriffen oder ein bevorstehender Angriff hinreichend absehbar ist, steht es zur Glaubhaftmachungslast des Verfügungsklägers, der den vorläufigen Rechtschutz für sich in Anspruch nimmt, das Verletzungsgericht davon zu überzeugen, dass die gegen das Verfügungspatent erhobenen Einwendungen unberechtigt sind und das Verfügungspatent mit Sicherheit das laufende Rechtsbestandsverfahren überstehen wird (vgl. Senat, InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., 2036).
Vielmehr bleibt das unangefochtene Verfügungspatent ohne Einschränkung im erteilten Umfang in Kraft und gibt in eben diesem Umfang dem Schutzrechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht (vgl. Senat, GRUR-RR 2007, 219, 220 - Kleinleistungsschalter
; InstGE 12, 114, 121- Harnkatheterset). - LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 25/20
Pharmazeutische Zusammensetzung 4
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
- LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12
Der Bestand eines Patents muss für einen Anspruch im einstweiligen …
- LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 61/15
Schutzfähigkeit der Verwendung von Fulvestrant bei der Herstellung einer …
- LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 62/15
Schutzfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung …
- LG Düsseldorf, 18.11.2014 - 4c O 53/14
Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung …
- LG Düsseldorf, 14.02.2013 - 4b O 187/12
Lungengefäßverengung
- LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 139/12
Empfängnisverhütungspackung II
- OLG Düsseldorf, 10.12.2015 - 2 U 36/15
Durchsetzung von Patentansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
- LG Düsseldorf, 12.06.2015 - 4c O 18/15
PCT-Bestimmung II
- LG Düsseldorf, 24.10.2013 - 4c O 84/13
G-CSF-Polypeptid
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
- LG Düsseldorf, 19.10.2012 - 4b O 135/12
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen …
- LG München I, 29.09.2022 - 7 O 4716/22
Anforderungen an den hinreichend gesicherten Rechtsbestand im einstweiligen …
- OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren …
- LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
Vermutungswirkung für den Rechtsbestand des Verfügungspatents
- LG Düsseldorf, 12.06.2015 - 4c O 17/15
PCT-Bestimmung
- LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 24/20
Pharmazeutische Zusammensetzung 2
- OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15
Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines …
- OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10
Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform; …
- OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger …
- LG München I, 16.12.2022 - 21 O 12582/22
Zeitliche Dringlichkeit bei notwendiger Untersuchung des mutmaßlich …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2023 - 2 U 116/22
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen …
- OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung …
- OLG Düsseldorf, 24.07.2025 - 2 U 32/25
Fumarsäureester II
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
- LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 25/2
Pharmazeutische Zusammensetzung 3
- LG Düsseldorf, 03.07.2020 - 4c O 24/2
Pharmazeutische Zusammensetzung
- OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
Leflunomid/Teriflunomid II
- OLG Düsseldorf, 29.01.2021 - 2 W 26/20
Kosten eines in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten …
- LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 67/15
Mittelbare Patentverletzung: Uneingeschränkter Beitritt des Generika-Herstellers …
- OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 33/25
Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …
- OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 18/17
Erlass einer Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für ein …
- OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 36/25
Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2023 - 2 U 117/22
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen …
- OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 34/25
Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …
- OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 2 U 30/17
Dexmedetomidin
- OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 28/19
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine niedrigfrequente …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2023 - 2 U 121/22
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen …
- LG Düsseldorf, 23.07.2019 - 4b O 40/19
Fußbodenpaneel mit Koppelmittel
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
Ansprüche wegen Verletzung eines expandierbaren Stents
- OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 23/19
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Bauelement zur …
- OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 17/17
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine pharmazeutische …
- OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 42/23
Bejahung eines Verfügungsgrundes im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes nur bei …
- OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 79/11
Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 49/23
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 42/23 v. 03.08.2023
- OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 11/17
Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …
- LG Düsseldorf, 29.07.2010 - 4b O 109/10
Isolierrohre
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 45/23
S1P-Rezeptormodulator I
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 43/23
S1P-Rezeptormodulator II
- OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 81/18
Angebot und Vertrieb eines in Indien hergestellten und vertriebenen …
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 47/23
S1P-Rezeptormodulator IV
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 48/23
- LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17
Fehlender Rechtsbestand eines Verfügungszertifikats
- OLG Düsseldorf, 12.09.2025 - 2 U 60/25
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 45/23
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 43/23
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 48/23
S1P-Rezeptormodulator V
- LG Düsseldorf, 12.04.2022 - 4c O 62/21
Hämotase-Vorrichtung III
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 46/23
- OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 61/18
Erteilung eines weitren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten …
- OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 46/23
S1P-Rezeptormodulator III
- LG Düsseldorf, 20.12.2016 - 4c O 56/16
Nicht-invasiver Pränaltest
- LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19
Bauelemente zur Wärmedämmung IV
- OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019
- OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten …
- OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 59/18
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019
- OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 60/18
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019
- OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …
- LG München I, 04.12.2025 - 7 O 12286/25
Vorliegen eines Verfügungsgrundes in generikaähnlichen Konstellationen
- OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 82/18
Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten …
- OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18
Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten …
- LG Düsseldorf, 23.10.2018 - 4c O 53/18
Patentverletzung betreffend eine Ersatzklappe für die Verwendung im menschlichen …
- OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 2 U 34/21
Verfügungspatent bezüglich eines Verfahrens zur Trocknung von Fliesenböden und …
- OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 4/21
Cinacalcet Cinacalcet-Schnellauflösungsformulierung
- OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 63/18
Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 60/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Ausrüstsatz zum Aufblasen und …
- OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 40/11
Leflunomid/Teriflunomid
- OLG München, 22.04.2021 - 6 U 6968/20
Zeitliche Dringlichkeit in Patentsachen
- LG München I, 24.06.2016 - 21 O 5583/16
Erfolgreiche einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung durch ein Generikum …
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen …
- OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 3/21
Unrechtmäßiges Gebrauchmachen von einem Patent Schnellauflösungsformulierung mit …
- LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 4a O 62/21
Fliesenboden-Trocknungsverfahren
- LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20
Keine Berücksichtigung der Einrede der Prozesskostensicherheit im einstweiligen …
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen …
- LG München I, 14.12.2017 - 7 O 17693/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Patentverletzung ohne Einspruchs- oder …
- LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4b O 119/16
Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Medizinisches Instrument zur …
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 78/11
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Fixationssystem für Knochen
- LG Düsseldorf, 05.09.2019 - 4c O 30/19
Halterahmen für Steckverbinder
- OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - 2 U 47/10
Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren
- LG Düsseldorf, 10.04.2017 - 4c O 6/17
Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung …
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 80/22
- LG Düsseldorf, 15.08.2012 - 4a O 109/12
Ergänzendes Schutzzertifikat für in den Ansprüchen des Grundpatents nicht …
- OLG Düsseldorf, 24.06.2010 - 2 U 119/09
Matratze III
- OLG Düsseldorf, 24.06.2010 - 2 U 118/09
Matratze II
- LG Düsseldorf, 08.12.2015 - 4a O 129/15
Dosiermodule
- LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 65/13
Multimodale Roboterbedeckung
- LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 68/13
Roboterarbeitsbereichbeschränkungssystem
- LG Düsseldorf, 10.01.2012 - 4b O 161/11
Windturbine
- OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 2 U 55/11
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Kreissägeblatt mit nach …
- LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 67/13
Modularer Roboter
- OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 2 U 2/21
Vorläufiger Rechtsschutz wegen behaupteter Patentverletzung Dringlichkeit für den …
- LG Düsseldorf, 12.01.2021 - 4c O 62/20
- LG Düsseldorf, 08.05.2014 - 4a O 66/13
Abdeckungsrobotermobilität
- LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 63/22
Feste Darreichungsform II
- LG Mannheim, 29.10.2010 - 7 O 214/10
Einstweilige Verfügung in Patentverletzungsverfahren: Anforderungen an den …
- LG Düsseldorf, 08.08.2024 - 4b O 36/24
- LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
Feste Darreichungsform
- LG Düsseldorf, 15.12.2022 - 4a O 91/22
Solarzelle 4
- LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4a O 48/19
Fahrradanhänger mit Körperaufnahme
- LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4c O 61/15
Patentfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung …
- LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 27/17
Verletzung des Verfügungspatents mit der Bezeichnung "Blasenkatheter-Set mit …
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 79/22
S1P-Rezeptormodulator
- OLG München, 06.10.2022 - 6 U 3044/22
Kein hinreichend gesicherter Rechtsbestand nach negativem qualifizierten Hinweis …
- LG Düsseldorf, 10.04.2017 - 4c O 5/17
Pharmazeutische Kombinationszusammensetzung
- OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 139/09
Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung …
- LG Düsseldorf, 24.10.2017 - 4a O 90/17
Einzelkettenring für Fahrradvorderkurbelanordnung
- LG Hamburg, 02.04.2015 - 315 O 24/15
Patentverletzungsstreit: Mittelbare Patentverletzung bei uneingeschränktem …
- LG Düsseldorf, 27.05.2014 - 4a O 17/14
Fräseinrichtung
- LG Düsseldorf, 22.09.2022 - 4b O 54/22
Fumarsäuredimethylester-Zusammensetzung 2
- LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 143/15
Vorliegen einer mittelbaren Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt …
- LG Düsseldorf, 14.07.2016 - 4a O 31/16
Patentfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung "Insektizidkombination …
- LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 34/15
Prothetischer Stent I
- LG Düsseldorf, 11.09.2018 - 4c O 38/18
Vitamin-D-Analogon-Corticosteriod-Zusammensetzung
- LG Düsseldorf, 11.05.2010 - 4a O 68/08
Umschaltbarer Ratschenschlüssel
- LG München I, 29.09.2021 - 21 O 9793/21
Befristete einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung
- LG Hamburg, 27.11.2014 - 327 O 559/14
Hydraulikschlauchgriffteil - Einstweilige Verfügung wegen …
- LG München I, 19.11.2025 - 21 O 8296/25
Beleg einer Lizenzunwilligkeit durch Beantragung einer Anti-Suit Injunction oder …
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 81/22
- LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
Gewebebehandlungssystem
- LG München I, 20.05.2016 - 21 O 22243/15
Erfolgreiche einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung durch ein Generikum
- LG Düsseldorf, 21.04.2015 - 4b O 10/15
Zigarettenpapier
- LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 140/15
Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der …
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 83/22
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 84/22
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 86/22
- LG Düsseldorf, 22.09.2022 - 4b O 50/22
Fumarsäuredimethylester-Zusammensetzung
- OLG München, 14.04.2016 - 6 U 4339/15
Indizwirkung qualifizierter Hinweise des BPatG im Verfügungsverfahren
- OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Polstervorrichtung zum …
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 85/22
- LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 33/15
Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Besorgnis der Verletzung …
- LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 132/15
Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der …
- OLG Hamburg, 06.06.2013 - 3 U 197/10
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Vertrieb patentverletzender Waren: …
- LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 4b O 44/13
Transdermale therapeutische Systeme II
- LG Düsseldorf, 21.04.2023 - 4a O 50/21
Endlosriemen
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 82/22
- LG Düsseldorf, 08.02.2022 - 4a O 96/21
Werkzeugeinrichtung
- OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 5/17
- LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 87/11
Anforderungen an das Vorliegen eines Verfügungsgebrauchsmusters im Falle eines …
- LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 4b O 29/11
Patentrechtliche Ansprüche bei der Entwicklung eines Arzneimittels aus den …
- OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 136/09
Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung …
- LG Düsseldorf, 07.03.2017 - 4b O 8/17
Botulinumtoxin
- LG Düsseldorf, 12.12.2016 - 4c O 48/16
Fulvestrantformulierung 2
- LG Düsseldorf, 29.09.2016 - 4b O 69/16
Medienleitungsverbinder
- LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 4b O 45/13
Transdermale therapeutische Systeme III
- LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 4b O 46/13
Transdermale therapeutische Systeme IV
- OLG Düsseldorf, 14.12.2012 - 2 W 30/12
- LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 88/11
Verletzung des Gebrauchsmusters für einen Adapter für eine Tintenpatrone und ein …
- OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 2 U 37/10
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines …
- LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 28/17
Beanspruchung der Unterlassung von patentverletzenden Benutzungshandlungen bzgl. …
- LG Düsseldorf, 22.09.2022 - 4b O 55/22
- LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 4b O 43/13
Transdermale therapeutische Systeme
- LG Düsseldorf, 04.09.2012 - 4a O 50/12
Verletzung eines Patents betreffend eine …
- LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 4b O 30/11
Leflunomid/Teriflunomid II
- LG Hamburg, 01.08.2019 - 327 O 211/19
Patentverletzungsverfahren: Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen …
- LG Hamburg, 15.05.2018 - 327 O 9/18
Patentrechtliche Streitigkeit: Zuständigkeit des angerufenen Gerichts; …
- LG Düsseldorf, 21.06.2016 - 4c O 20/16
Nachweis eines Gebrauchmachens von der Lehre eines Patents durch ein anderes …
- LG München I, 04.11.2020 - 21 O 12508/20
Fehlende Dringlichkeit bei bestehender Wahrscheinlichkeit der Vernichtung des …
- LG München I, 04.11.2020 - 21 O 11636/20
Fehlende Dringlichkeit bei bestehender Wahrscheinlichkeit der Vernichtung des …
- LG Düsseldorf, 28.05.2015 - 4a O 9/15
Kunststoffträgerplatte
- LG Düsseldorf, 22.04.2014 - 4c O 3/14
Implantat mit Gewinde
- LG Düsseldorf, 04.09.2012 - 4a O 64/12
Erlass einer einstweiligen Verfügung bei wortsinngemäßem Gebrauchmachen der …
- LG Düsseldorf, 12.04.2012 - 4a O 208/11
Farbstofflösung
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 280/10
Patentrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Schutzzertifikat für den Wirkstoff …
- OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 2 U 56/10
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zum Schutz eines Patents …
- LG Düsseldorf, 05.03.2020 - 4b O 1/20
Anschlussklemme 2
- LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 4b O 43 /13
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 277/10
Dopamin II
- LG Düsseldorf, 22.12.2015 - 4c O 65/15
Koronarstent
- LG Düsseldorf, 22.12.2015 - 4c O 66/15
Koronarstent II
- LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 69/13
Spinnmaschine II
- LG Düsseldorf, 22.09.2011 - 4a O 72/11
Polstervorrichtung III
- LG Düsseldorf, 22.09.2011 - 4a O 71/11
Polstervorrichtung II
- LG Düsseldorf, 11.08.2011 - 4a O 76/11
Höschenwindel
- LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 105/11
Knochen-Fixationssystem
- LG Düsseldorf, 27.05.2011 - 4b O 84/11
Kreissägeblatt mit abnehmender Dicke
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 273/10
Dopamin
- OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 56/10
Heizleitungsmatte
- LG Düsseldorf, 10.10.2024 - 4a O 26/24
Glassysteme
- LG Düsseldorf, 05.01.2023 - 4a O 93/20
Ionenstrahlvorrichtung
- LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 104/16
Lichtemittierende Vorrichtung VII
- LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 112/16
Lichtemittierende Vorrichtung VIII
- LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 113/16
Lichtemittierende Vorrichtung IX
- LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 35/15
Prothetischer Stent II
- LG Düsseldorf, 26.06.2012 - 4a O 49/12
Drospirenon
- LG Düsseldorf, 25.08.2011 - 4a O 195/10
Handy-Kfz-Halteschale
- LG Düsseldorf, 10.05.2011 - 4b O 64/11
Wärmedämmung II
- LG Düsseldorf, 16.12.2010 - 4a O 254/10
Christbaumständer
- LG Düsseldorf, 16.12.2010 - 4a O 256/10
Christbaumständer II
- LG Düsseldorf, 12.10.2017 - 4b O 95/17
Dampfbügelvorrichtung
- LG Düsseldorf, 07.03.2017 - 4b O 7/17
Botulinumtoxin
- LG Düsseldorf, 04.09.2012 - 4a O 83/12
Fernwärmeübergabestation
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 172/10
Fixationssystem für Knochen
- LG Düsseldorf, 23.11.2010 - 4b O 191/10
Bastelset
- LG Düsseldorf, 29.06.2010 - 4b O 28/10
3-Stufen-Ejektor
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".