Rechtsprechung
| RG, 27.02.1923 - I 112/23 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 57, 266
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 28.07.2020 - 6 StR 114/20
Unterbrechung der Hauptverhandlung im Strafverfahren: Berechnung der …
Rn. 2 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 27. Februar 1923 (I 112/23, RGSt 57, 266, 267) zurückgeht, handelt es sich bei der in § 229 Abs. 1 StPO normierten Unterbrechungsfrist nicht um eine Frist im Sinne der §§ 42, 43 StPO, sondern um eine eigenständige "Zwischenfrist", das heißt um einen zwischen zwei Verhandlungstage eingeschobenen Unterbrechungszeitraum, in dessen Berechnung weder der Tag, an dem die Unterbrechung angeordnet wird, noch derjenige, an dem die Verhandlung fortgesetzt wird, einzurechnen ist (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 StR 408/13, BGHR StPO § 229 Unterbrechungsfrist 1;… vom 18. Februar 2016 - 1 StR 590/15, BGHR StPO § 229 Abs. 3 Beschluss 1; vom 29. November 2016 - 3 StR 235/16, NStZ 2017, 424, …und vom 26. Mai 2020 - 5 StR 65/20 Rn. 3). - BGH, 22.05.2013 - 4 StR 106/13
Konzentrationsmaxime (unzulässige wiederholte Unterbrechung für dreißig Tage; …
Sinn dieser Bestimmung ist es, das Gericht an eine möglichst enge Aufeinanderfolge der Verhandlungstage zu binden, damit die zu erlassende Entscheidung unter dem lebendigen Eindruck des zusammenhängenden Bildes des gesamten Verhandlungsstoffs ergeht (vgl. bereits RGSt 53, 332, 334; 57, 266, 267; 62, 263, 264; BGHSt 33, 217, 218; BGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, NJW 1996, 3019; Urteil vom 3. August 2006 - 3 StR 199/06, NJW 2006, 3077; Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07, NStZ 2008, 115). - EGMR, 23.06.2026 - 16234/18 112/23.
- BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68
Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und …
Die Überschreitung der Frist von zehn Tagen ist kein unbedingter Revisionsgrund (RGSt 37, 365; 53, 334; 57, 266; 62, 264; 69, 18). - BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung
Zweck und Sinn dieser Bestimmung ist es, das Gericht an eine möglichst enge Aufeinanderfolge der Verhandlungstage zu binden, damit die zu erlassende Entscheidung unter dem lebendigen Eindruck des zusammenhängenden Bildes des gesamten Verhandlungsstoffs ergeht (BGH NJW 1952, 1149; vgl. auch RGSt 53, 332, 334; 57, 266, 267; 62, 263, 264; 69, 18, 23; OLG Düsseldorf StV 1994, 362). - BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61 Das Gesetz geht davon aus, daß bei Unterbrechungen im Rahmen dieser Frist der lebendige Eindruck der mündlichen Verhandlung nicht leidet und die Zuverlässigkeit der Erinnerung der Richter (RGSt 57, 266; RGSt 60, 163) nicht beeinträchtigt wird.
- BGH, 07.09.2021 - 1 StR 134/21
Höchstdauer einer Unterbrechung der Hauptverhandlung (Beruhen des Urteils auf …
Zwar hat das Landgericht die Höchstdauer denkbar knapp nur um einen Tag überschritten (vgl. dazu RG, Urteil vom 27. Februar 1923 - I 112/23, RGSt 57, 266, 267) und dabei den Fristablauf womöglich anhand überholter Rechtsprechung (…BGH, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 StR 408/13, BGHR StPO § 229 Unterbrechungsfrist 1 …und vom 18. Februar 2016 - 1 StR 590/15, BGHR StPO § 229 Abs. 3 Beschluss 1) irrtümlich bestimmt (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 1993 - 5 StR 231/93 Rn. 5, BGHR StPO § 229 Abs. 3 Hemmung 2). - LG Dortmund, 11.05.2026 - 32 KLs 2/26 Rn. 84 Am 21.03.2023 wurde von der Staatsanwaltschaft Stadt 04 das Verfahren 110 Js 112/23 gegen den Angeklagten wegen Diebstahls, besonders schweren Fall des Diebstahls, Hehlerei und Sachbeschädigung aufgrund eines Gutachtens vom 11.01.2020 wegen Schuldunfähigkeit eingestellt.
- BFH, 26.02.2025 - X K 3/25
Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Erhöhter Schwierigkeitsgrad …
In diesen AdV-Verfahren erließ das FG jeweils ablehnende Beschlüsse unter Heranziehung der schon in seinen früheren Entscheidungen vertretenen Auffassung (Beschluss vom 02.01.2023 - 1 V 2329/22 betreffend Umsatzsteuer 2019 bis 2021 sowie Umsatzsteuer-Vorauszahlung 2. Quartal 2022, Beschluss vom 03.03.2023 - 1 V 112/23 betreffend Umsatzsteuer-Vorauszahlung September 2022, Beschluss vom 27.03.2023 - 1 V 274/23 betreffend Umsatzsteuer-Vorauszahlung Oktober 2022). - BFH, 25.02.2026 - X K 3/25 In diesen AdV-Verfahren erließ das FG jeweils ablehnende Beschlüsse unter Heranziehung der schon in seinen früheren Entscheidungen vertretenen Auffassung (Beschluss vom 02.01.2023 - 1 V 2329/22 betreffend Umsatzsteuer 2019 bis 2021 sowie Umsatzsteuer-Vorauszahlung 2. Quartal 2022, Beschluss vom 03.03.2023 - 1 V 112/23 betreffend Umsatzsteuer-Vorauszahlung September 2022, Beschluss vom 27.03.2023 - 1 V 274/23 betreffend Umsatzsteuer-Vorauszahlung Oktober 2022).
- VG Braunschweig, 12.02.2026 - 8 A 348/22
Exilpolitische Aktivität; Politische Verfolgung; Russische Föderation; …
- EGMR, 19.05.2026 - 11103/23
STANKOVIC v. BOSNIA AND HERZEGOVINA
- VG Braunschweig, 02.04.2025 - 7 B 39/25
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