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| RG, 08.05.1931 - I 1367/30 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 291
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 11.03.2020 - 4 StR 307/19
Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit (kein Strafklageverbrauch bei …
Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Verfahrenseinstellung gemäß § 153 Abs. 2 StPO, nach der eine Fortführung des Verfahrens nur unter den Voraussetzungen des § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO möglich ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. August 2003 ? 5 StR 145/03, NJW 2004, 375, 376 ff.; siehe auch RG, Urteil vom 8. Mai 1931 ? I 1367/30, RGSt 65, 291), kommt einer Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO allein durch die Staatsanwaltschaft kein auch nur begrenzter Strafklageverbrauch zu (vgl. RG, Urteil vom 9. Oktober 1933 ? II 391/33, RGSt 67, 315, 316 (zur Einstellung mit Zustimmung des Gerichts);… Diemer in: Karlsruher Komm.z.StPO, 8. Aufl., § 153 Rn. 26;… Schmitt in: Meyer-Großner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 153 Rn. 37;… Schnabl in: SSW-StPO, 4. Aufl., § 153 Rn. 26;… Peters in: Münch.Komm.z.StPO, 1. Aufl., § 153 Rn. 55;… Weßlau in: SK-StPO, 5. Aufl., § 153 Rn. 43;… Mavany in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 153 Rn. 59 mwN;… a.A. Radtke, Die Systematik des Strafklageverbrauchs verfahrenserledigender Entscheidungen, 1993, S. 371 ff.;… ders. in: Hohmann/Radtke, StPO § 153 Rn. 64). - BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51
Mehrfachbestrafung
Insbesondere hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Verurteilung im ordentlichen Verfahren wegen einer bereits von einem Strafbefehl erfaßten Tat dann für zulässig gehalten, wenn die Bestrafung unter einem nicht schon im Strafbefehl gewürdigten rechtlichen Gesichtspunkt erfolgt, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet (vgl. RGSt. 4, 243 [245]; 9, 321 [323]; 15, 112 [113]; 28, 83 [84]; 29, 156 [157]; 46, 53 [54]; 50, 237 [239]; 52, 183 [184] und 241 [242]; 54, 283 [285]; 65, 291 [292]; 76, 250 [251]). - OLG Hamm, 14.01.1993 - 1 Ws 727/92
Einstellungsbeschluss; Sperrwirkung für neue Anklage; Verbrechen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.11.1962 - 4 StR 354/62
Rechtsmittel
Die Rechtskraft des Strafbefehls (§ 410 StPO) steht jedoch dem neuen Verfahren nicht entgegen, da es nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zulässig ist, den Beschuldigten wegen desselben Sachverhalts unter einem anderen im Strafbefehl nicht berücksichtigten rechtlichen Gesichtspunkt zu verfolgen, wenn der neue rechtliche Gesichtspunkt eine höhere Strafbarkeit begründet (vgl. u.a. RGSt 56, 251, 253; 65, 291, 292; BGHSt 3, 13; 9, 10, 12 [BGH 10.01.1956 - StE 11/55]; 17, 101, 110) [BGH 31.01.1962 - 4 StR 340/61]. - BGH, 24.03.1954 - 6 StR 20/54
Rechtsmittel
Bei solcher Sachlage verbraucht ein Beschluss nach § 153 Abs. 3 StPO nicht die Strafklage, die sich auf einen umfassenderen Sachverhalt und einen damit verbundenen schwereren strafrechtlichen Vorwurf gründet (vgl RGSt 65, 291; RG in DJ 1941, 864).
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