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Rechtsprechung
   BFH, 14.04.2000 - I B 104/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8031
BFH, 14.04.2000 - I B 104/99 (https://dejure.org/2000,8031)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2000 - I B 104/99 (https://dejure.org/2000,8031)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2000 - I B 104/99 (https://dejure.org/2000,8031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    GmbHG § 73 Abs. 1; ; GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuer - Nutzung von Grundbesitz - Verwaltung von Grundbesitz - Grundstücksunternehmen - Nutzung von Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 9 Nr. 1 S. 1; GmbHG § 73 Abs. 1
    Erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksverwaltungs-GmbH i. L.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.04.1987 - I R 10/86

    Zur erweiterten Kürzung bei der Veräußerung von Grundbesitz durch …

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - I B 104/99
    Auch wenn es dem ursprünglichen Zweck des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entspricht, Grundstücksunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft vergleichbar tätigen Personengesellschaften gleichzustellen, so erzwingt dies dennoch keine uneingeschränkte Gleichbehandlung, vielmehr nur eine solche, die spezifisch darauf beruht, dass entsprechende Gewinne bei Personengesellschaften nicht mit Gewerbesteuer belastet sind (vgl. auch das von der Klägerin herangezogene Senatsurteil vom 29. April 1987 I R 10/86, BFHE 150, 59, BStBl II 1987, 603).

    Dies betrifft zunächst das Senatsurteil in BFHE 150, 59, BStBl II 1987, 603.

  • BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98

    Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - I B 104/99
    Soweit sie sich schließlich auf den dem Grundgesetz entlehnten "Grundsatz der Proportionalität" und in diesem Zusammenhang auf das BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98 (BFH/NV 2000, 130, DStR 1999, 1688) beruft, ist dies außerhalb der Begründungsfrist des § 115 Abs. 3 FGO erfolgt.
  • BFH, 20.01.1982 - I R 201/78

    Keine erweiterte Kürzung beim Verkauf des letzten Grundstücks einer …

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - I B 104/99
    Wie der erkennende Senat bereits durch Urteil vom 20. Januar 1982 I R 201/78 (BFHE 135, 327, BStBl II 1982, 477) und auch --in einem Parallelfall zu dem hier zu beurteilenden Sachverhalt-- im Beschluss vom 12. Juli 1999 I B 5/99 (…BFH/NV 2000, 79) entschieden hat, kann von einer derartigen "ausschließlichen" Nutzung keine Rede (mehr) sein, wenn ein in Auflösung befindliches Grundstücksverwaltungsunternehmen sein einziges oder letztes verbliebenes Grundstück veräußert, seine bisherige, begünstigte Tätigkeit damit aufgibt und diese durch eine andere, an sich nicht begünstigte Tätigkeit ersetzt.
  • BFH, 12.07.1999 - I B 5/99

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach letzter Grundstücksveräußerung

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - I B 104/99
    Wie der erkennende Senat bereits durch Urteil vom 20. Januar 1982 I R 201/78 (BFHE 135, 327, BStBl II 1982, 477) und auch --in einem Parallelfall zu dem hier zu beurteilenden Sachverhalt-- im Beschluss vom 12. Juli 1999 I B 5/99 (BFH/NV 2000, 79) entschieden hat, kann von einer derartigen "ausschließlichen" Nutzung keine Rede (mehr) sein, wenn ein in Auflösung befindliches Grundstücksverwaltungsunternehmen sein einziges oder letztes verbliebenes Grundstück veräußert, seine bisherige, begünstigte Tätigkeit damit aufgibt und diese durch eine andere, an sich nicht begünstigte Tätigkeit ersetzt.
  • BFH, 23.07.1969 - I R 134/66

    Verwaltung eigenen Grundbesitzes - Nutzung eigenen Grundbesitzes - Nebengeschäfte …

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - I B 104/99
    Das angefochtene Urteil divergiert auch nicht von den BFH-Urteilen vom 7. April 1967 VI 294/65 (BFHE 89, 130, BStBl III 1967, 559) und vom 23. Juli 1969 I R 134/66 (BFHE 96, 403, BStBl II 1969, 664).
  • BFH, 07.04.1967 - VI 294/65

    Abzugsfähigkeit des Veräußerungserlöses von Immobilien von der Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - I B 104/99
    Das angefochtene Urteil divergiert auch nicht von den BFH-Urteilen vom 7. April 1967 VI 294/65 (BFHE 89, 130, BStBl III 1967, 559) und vom 23. Juli 1969 I R 134/66 (BFHE 96, 403, BStBl II 1969, 664).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 38/98
    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - I B 104/99
    b) Abgesehen davon, dass die bloße Anhängigkeit einer Parallelsache eine Rechtsfrage nicht grundsätzlich bedeutsam sein läßt, ist es auch unbeachtlich, in welcher Weise der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Revisionsverfahren VIII R 38/98 entscheiden wird, in dem es um die Einbeziehung bestimmter Kapitalerträge in den erweiterten Kürzungsumfang geht.
  • BFH, 27.10.2021 - III R 7/19

    Keine erweiterte Kürzung bei erstmaliger Grundstücksverwaltung im Laufe des …

    Rn. 11 a) Der Begriff der Ausschließlichkeit ist gleichermaßen qualitativ, quantitativ sowie zeitlich zu verstehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.07.1999 - I B 5/99, BFH/NV 2000, 79, sowie vom 14.04.2000 - I B 104/99, BFH/NV 2000, 1497;… BFH-Urteile vom 19.10.2010 - I R 1/10, BFH/NV 2011, 841;… vom 26.02.2014 - I R 47/13 , BFH/NV 2014, 1395, …sowie vom 26.02.2014 - I R 6/13, BFH/NV 2014, 1400;… Güroff in Glanegger/Güroff, a.a.O., § 9 Nr. 1 Rz 23; Wagner in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, GewStG, 2019, § 9 Nr. 1 Rz 79; Brandis/Heuermann/Gosch, § 9 GewStG Rz 69).

    Am Erfordernis einer ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes fehlt es daher, wenn ein Unternehmer das letzte oder einzige Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert und danach nur noch anderweitige Tätigkeiten ausübt (BFH-Urteil vom 20.01.1982 - I R 201/78, BFHE 135, 327, BStBl II 1982, 477; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 79, und in BFH/NV 2000, 1497;… BFH-Urteile vom 19.12.2007 - I R 46/07, BFH/NV 2008, 930, unter II.3.;… in BFH/NV 2011, 841;… in BFH/NV 2014, 1395, sowie in BFH/NV 2014, 1400;… ebenso Wagner in Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, a.a.O., Rz 82).

  • BFH, 26.02.2014 - I R 6/13

    Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 …

    Die erweiterte Kürzung kann daher nicht gewährt werden, wenn das letzte Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert und nicht mehr ausschließlich Grundbesitz verwaltet wird (…Senatsurteile in BFH/NV 2011, 841;… vom 19. Dezember 2007 I R 46/07, BFH/NV 2008, 930; Senatsbeschlüsse vom 14. April 2000 I B 104/99, BFH/NV 2000, 1497;… vom 12. Juli 1999 I B 5/99, BFH/NV 2000, 79; Senatsurteil in BFHE 135, 327, BStBl II 1982, 477).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 47/13

    Unwirksames Urteil bei unbestimmtem Tenor; erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages …

    Die erweiterte Kürzung kann daher nicht gewährt werden, wenn das letzte Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert wird und nicht mehr ausschließlich Grundbesitz verwaltet wird (…Senatsurteile in BFH/NV 2011, 841;… vom 19. Dezember 2007 I R 46/07, BFH/NV 2008, 930; in BFHE 135, 327, BStBl II 1982, 477; Senatsbeschlüsse vom 14. April 2000 I B 104/99, BFH/NV 2000, 1497;… vom 12. Juli 1999 I B 5/99, BFH/NV 2000, 79); eine nur "technisch" bedingte Ausnahme liegt hier ersichtlich nicht vor (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. August 2004 I R 89/03, BFHE 207, 40, BStBl II 2004, 1080).

    Auch wenn es dem ursprünglichen Zweck des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 2002 n.F. entspricht, Grundstücksunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft vergleichbar tätigen Personengesellschaften gleichzustellen, erzwingt dies dennoch keine uneingeschränkte Gleichbehandlung, vielmehr nur eine solche, die spezifisch darauf beruht, dass entsprechende Gewinne bei Personengesellschaften nicht mit Gewerbesteuer belastet sind (Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 1497), was hier nicht der Fall ist.

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