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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.1962 - I B 114.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1233
BVerwG, 01.08.1962 - I B 114.62 (https://dejure.org/1962,1233)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.1962 - I B 114.62 (https://dejure.org/1962,1233)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 1962 - I B 114.62 (https://dejure.org/1962,1233)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anfechtung einer Baugenehmigung durch einen Nachbarn - Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 01.08.1962 - I B 114.62
    Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnte (§§ 137 Abs. 1, 173 VwGO, § 562 ZPO; BVerwGE 1, 19) ist nicht dargelegt.
  • BVerwG, 08.08.1970 - IV B 100.70

    Möglichkeit einer Verlängerung der Frist zur Begründung der …

    Eine Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde sieht jedoch das Gesetz nicht vor, so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. die Beschlüsse vom 2. Februar 1961 - BVerwG VIII B 122.60 - in DVBl. 1961, 382 = NJW 1961, 1083, vom 29. Mai 1962 - BVerwG I B 54.62 -, vom 1. August 1962 - BVerwG I B 114.62 -, vom 6. Dezember 1962 - BVerwG II B 11.61 -, vom 7. Juli 1965 - BVerwG V B 89.65 - und vom 23. Dezember 1965 - BVerwG III B 110.65 -).

    Diesen aber trifft ein Verschulden, weil er die Vorschrift des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, die zum Ausdruck bringt, daß die Beschwerdebegründung in der Beschwerdeschrift selbst enthalten oder spätestens innerhalb der Monatsfrist des § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO nachgeholt sein muß, nicht beachtet hat (vgl. z, B, den erwähnten Beschluß vom 1. August 1962 - BVerwG I B 114.62 - [S. 3]).

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