Rechtsprechung
| BVerwG, 01.08.1962 - I B 114.62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anfechtung einer Baugenehmigung durch einen Nachbarn - Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1962 - II 677/61
- BVerwG, 01.08.1962 - I B 114.62
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.08.1970 - IV B 100.70
Möglichkeit einer Verlängerung der Frist zur Begründung der …
Eine Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde sieht jedoch das Gesetz nicht vor, so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. die Beschlüsse vom 2. Februar 1961 - BVerwG VIII B 122.60 - in DVBl. 1961, 382 = NJW 1961, 1083, vom 29. Mai 1962 - BVerwG I B 54.62 -, vom 1. August 1962 - BVerwG I B 114.62 -, vom 6. Dezember 1962 - BVerwG II B 11.61 -, vom 7. Juli 1965 - BVerwG V B 89.65 - und vom 23. Dezember 1965 - BVerwG III B 110.65 -).Diesen aber trifft ein Verschulden, weil er die Vorschrift des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, die zum Ausdruck bringt, daß die Beschwerdebegründung in der Beschwerdeschrift selbst enthalten oder spätestens innerhalb der Monatsfrist des § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO nachgeholt sein muß, nicht beachtet hat (vgl. z, B, den erwähnten Beschluß vom 1. August 1962 - BVerwG I B 114.62 - [S. 3]).
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