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Weitere Entscheidungen unten: BFH, 12.03.1997 | BFH, 15.04.1997 | BFH

Rechtsprechung
   BFH, 02.05.1997 - I B 117/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5591
BFH, 02.05.1997 - I B 117/96 (https://dejure.org/1997,5591)
BFH, Entscheidung vom 02.05.1997 - I B 117/96 (https://dejure.org/1997,5591)
BFH, Entscheidung vom 02. Mai 1997 - I B 117/96 (https://dejure.org/1997,5591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rechtliches Gehör in der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 67/93

    Kanada - Schweiz - Doppelbesteuerungsabkommen

    Auszug aus BFH, 02.05.1997 - I B 117/96
    Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage danach, ob das Finanzgericht (FG) im zweiten Rechtsgang an das vorangegangene und zurückverweisende Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (hier: Senatsurteil vom 5. Oktober 1994 I R 67/93, BFHE 175, 424, BStBl II 1995, 95) auch dann gebunden ist (§ 126 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --), wenn der BFH hierdurch Verfassungsrecht verletzt hat, wäre in einem nachfolgenden Revisionsverfahren nicht klärungsfähig.

    Das Urteil des erkennenden Senats in BFHE 175, 424, BStBl II 1995, 95 verletzt kein Verfassungsrecht.

    Das Senats urteil in BFHE 175, 424, BStBl II 1995, 95 ist nicht in verfassungswidriger Weise zustandegekommen.

    Es genügt insoweit -- zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen -- die Bezugnahme auf das Senatsurteil in BFHE 175, 424, BStBl II 1995, 95.

    Die gerügte Verletzung des rechtlichen Gehörs der Kläger läßt sich schließlich nicht damit belegen, daß das Urteil in BFHE 175, 424, BStBl II 1995, 95 weitgehend mit dem vorangegangenen Gerichtsbescheid vom 16. März 1994 inhaltlich übereinstimmt.

  • BFH, 15.11.1971 - GrS 1/71

    Geschäftsführer einer GmbH - Sitz im Inland - Wohnsitz in der Schweiz - Führen …

    Auszug aus BFH, 02.05.1997 - I B 117/96
    Die von den Klägern gerügte Abweichung von dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 15. November 1975 GrS 1/71 (BFHE 103, 433, BStBl II 1972, 68) liegt nicht vor.

    Er war hieran durch den vorangegangenen Beschluß des Großen Senats in BFHE 103, 433, BStBl II 1972, 68 wegen der voneinander abweichenden gesetzlichen Entscheidungsgrundlagen jedoch nicht gehindert.

  • BFH, 25.02.1976 - I R 77/74

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Verletzung des Anspruchs - Erlaß eines Urteils - …

    Auszug aus BFH, 02.05.1997 - I B 117/96
    Der Senat hat zwar erwogen, die Bindung ausnahmsweise dann entfallen zu lassen, wenn das aufhebende Urteil unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --) zustandegekommen ist (Senatsurteil vom 25. Februar 1976 I R 77/74, BFHE 118, 361, BStBl II 1976, 431;… a. A. Gräber/Ruban, a.a.O., § 126 Rdnr. 20).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör im verfassungsrechtlichen Sinne bedeutet, daß den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit gegeben sein muß, sich zu allen einschlägigen Sach- und Rechtsfragen des konkreten Verfahrens zu äußern und gehört zu werden (Senatsurteil in BFHE 118, 361, BStBl II 1976, 431).

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …

    Auszug aus BFH, 02.05.1997 - I B 117/96
    Die Bindung entfällt nur dann, wenn sich im zweiten Rechtsgang ein anderer Sachverhalt ergibt oder wenn nach der Zurückverweisung eine rückwirkende Gesetzesänderung oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eintritt (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes -- GmS-OGB -- vom 6. Februar 1973 GmS-OGB 1/72, BFHE 109, 206).
  • BFH, 26.03.1980 - I B 11/80

    Wiederherstellung eines BFH-Beschlusses - Kompetenzüberschreitung des FG - …

    Auszug aus BFH, 02.05.1997 - I B 117/96
    Diese Bindung ist unabhängig davon, ob das Urteil formell- oder materiell-rechtlich unrichtig ist oder ob der erkennende Senat zwischenzeitlich zu einer abweichenden Erkenntnis gelangt ist (BFH-Beschluß vom 26. März 1980 I B 11/80, BFHE 130, 17, BStBl II 1980, 334;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 126 Rdnr. 20, 24;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 126 FGO Tz. 38).
  • BFH, 04.10.1973 - GrS 8/70

    Umfang der Befugnis des BFH - Zweiter Rechtsgang - Aufhebung des Urteils - …

    Auszug aus BFH, 02.05.1997 - I B 117/96
    Grundsätzlich im gleichen Umfang wie das FG ist auch der erkennende Senat an die dem zurückverweisenden Urteil zugrundeliegende Rechtsauffassung gebunden (sog. Selbstbindung des Revisionsgerichts im zweiten Rechtsgang; vgl. Beschluß in BFHE 109, 206; BFH-Beschluß vom 4. Oktober 1973 GrS 8/70, BFHE 110, 322, BStBl II 1974, 12).
  • BSG, 31.05.2016 - B 1 KR 39/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Festlegung der Fachgebietsgrenzen für …

    Weder hat sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - die für 2009 geltende Rechtslage rückwirkend geändert (…vgl hierzu zB BSG SozR 1500 § 170 Nr. 3) noch - in einer anderen Sache - die Rechtsprechung des erkennenden Senats (…vgl hierzu GmSOGB BSGE 35, 293, 296 ff = SozR Nr. 15 zu § 170 SGG) noch hat inzwischen der Große Senat des BSG, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof die Rechtsfrage abweichend entschieden (vgl zB BFHE 77, 605; BFH Beschluss vom 2.5.1997 - I B 117/96 - BFH/NV 1998, 18).
  • BFH, 25.10.2006 - I R 81/04

    Auslegung von Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA Schweiz

    Man kann auch darauf verweisen, dass der erkennende Senat in Bezug auf andere Abkommen der Auffassung des Großen Senats des BFH in späteren Entscheidungen ausdrücklich nicht (mehr) gefolgt ist (…BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 I B 17/90, BFH/NV 1991, 146; BFH-Urteil in BFHE 175, 424, BStBl II 1995, 95; BFH-Beschluss vom 2. Mai 1997 I B 117/96, BFH/NV 1998, 18, jeweils zu Art. 15 DBA-Kanada).
  • FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 2187/08

    Für Vorlage des amtlichen Vordrucks "EÜR" gibt es keine gesetzliche Grundlage

    Sie ist zwar äußerlich mit dem Gewinnfeststellungsbescheid verbunden, stellt jedoch für sich gesehen einen Verwaltungsakt (§ 118 AO) dar (BFH-Urteil vom 02. Juli 1997, I R 45/96, BFH/NV 1998, 18), der von dieser Gewinnfeststellung unabhängigen ist.

    Bei der Aufforderung sowohl zur Abgabe einer Steuererklärung als auch zur Abgabe von Anlagen zu einer Steuererklärung handelt es sich um Ermessensentscheidungen, die nach § 102 FGO(nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen BFH-Urteil vom 02. Juli 1997, I R 45/96, BFH/NV 1998, 18).

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Rechtsprechung
   BFH, 12.03.1997 - I B 117/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9405
BFH, 12.03.1997 - I B 117/96 (https://dejure.org/1997,9405)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1997 - I B 117/96 (https://dejure.org/1997,9405)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1997 - I B 117/96 (https://dejure.org/1997,9405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Recht zur Ablehnung eines Richters im nachfolgenden Verfahren bei Unterlassung der Ablehnung im ersten Prozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 67/93

    Kanada - Schweiz - Doppelbesteuerungsabkommen

    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
    Auf die Revision des FA hob der BFH das Urteil des FG mit Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 67/93 (BFHE 175, 424, BStBl II 1995, 95) auf und verwies die Sache an das FG zurück.

    Sie seien mitverantwortlich dafür, daß das Urteil des Senats in BFHE 175, 424, BStBl II 1995, 95, falsch sei.

    Es ist nach Aktenlage in dem Revisionsverfahren I R 67/93 (dort Bl. 213 bis 217) im Gegenteil ersichtlich, daß über das Vorbringen der Kläger nach Ergehen des Gerichtsbescheides von dem seinerzeitigen Berichterstatter B ein ergänzender Sachbericht angefertigt worden ist.

  • BFH, 15.11.1971 - GrS 1/71

    Geschäftsführer einer GmbH - Sitz im Inland - Wohnsitz in der Schweiz - Führen …

    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
    Es bezog sich dabei auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. November 1971 GrS 1/71 (BFHE 103, 433, BStBl II 1972, 68).

    Außerdem rügen die Kläger Abweichung des FG-Urteils von dem Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 103, 433, BStBl II 1972, 68.

    Dieses berücksichtige nicht die jahrzehntelange Rechtsprechung, die in dem Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 103, 433, BStBl II 1972, 68 bestätigt worden sei.

  • BFH, 16.02.1989 - X B 99/88

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
    b) Behauptete Rechtsfehler eines Richters können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluß vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708).
  • BFH, 08.05.1992 - III B 110/92

    Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters

    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, daß von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder -- wie vorliegend geltend gemacht -- in materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 110/92, BFH/NV 1993, 174, m. w. N.).
  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung eines objektiven Maßstabs Anlaß hat, Voreingenommenheit des Richters zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur …

    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
    Die Fehlerhaftigkeit muß ohne weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (…BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587; vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112).
  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
    Die Fehlerhaftigkeit muß ohne weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587;… vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112).
  • BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85

    Ablehnung eines Richters - Besorgnis der Befangenheit - Verlust des …

    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
    Durch die Unterlassung der Ablehnung des Richters in einem Prozeß verliert die Partei ihr Recht, diesen Richter abzulehnen, auch für ein nachfolgendes Verfahren, wenn zwischen beiden Verfahren ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1987 IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, m. w. N.;… vom 16. Dezember 1987 I B 130/87, BFH/NV 1988, 788;… Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 43 Rdnr. 2; Schneider, Monatsschrift für Deutsches Recht 1977, 441, 443;… a. A. Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 43 Rdnr. 7;… Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 43 Rdnr. 8 mit Hinweis darauf, daß Zulässigkeitsfragen nicht von Wertungen über rechtliche und tatsächliche Zusammenhänge abhängen dürften;… Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 19. Aufl., § 43 Anm. 1).
  • BFH, 22.06.1983 - I R 67/83

    Inländischer Geschäftsführer - Komplementär-GmbH - Warenmusterung - Wareneinkauf …

    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
    Das Senatsurteil vom 22. Juni 1983 I R 67/83 (BFHE 138, 464, BStBl II 1983, 625) -- von den Klägern offensichtlich irrtümlich als Urteil vom 7. Dezember 1982, BStBl II 1983, 626 angegeben -- sei völlig außer acht gelassen worden, ebenso die einschlägige Kommentierung bei Debatin zu Art. 15 DBA- Schweiz.
  • BFH, 16.12.1987 - I B 130/87

    Antrag auf Ablehung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
    Durch die Unterlassung der Ablehnung des Richters in einem Prozeß verliert die Partei ihr Recht, diesen Richter abzulehnen, auch für ein nachfolgendes Verfahren, wenn zwischen beiden Verfahren ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1987 IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, m. w. N.; vom 16. Dezember 1987 I B 130/87, BFH/NV 1988, 788;… Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 43 Rdnr. 2; Schneider, Monatsschrift für Deutsches Recht 1977, 441, 443;… a. A. Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 43 Rdnr. 7;… Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 43 Rdnr. 8 mit Hinweis darauf, daß Zulässigkeitsfragen nicht von Wertungen über rechtliche und tatsächliche Zusammenhänge abhängen dürften;… Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 19. Aufl., § 43 Anm. 1).
  • BFH, 30.01.2008 - V B 57/07

    Richterablehnung wegen Befangenheit - Übertragung des Rechtsstreits auf den …

    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684, …und vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, je m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können die Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (…BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708;… vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; in BFH/NV 1997, 684, und in BFH/NV 2000, 956).

    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und gravierend sein, sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (…BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587;… vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; in BFH/NV 1994, 637, und in BFH/NV 1997, 684).

  • BFH, 22.11.2007 - II S 11/07

    Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers wegen fehlerhafter Kollegialentscheidung - …

    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684, …und vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, je m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (…BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708;… in BFH/NV 1994, 637; in BFH/NV 1997, 684, und in BFH/NV 2000, 956).

    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (…BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587;… vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; in BFH/NV 1994, 637, und in BFH/NV 1997, 684).

  • BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - fehlerhafte Entscheidung des …

    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684;… vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 684;… in BFH/NV 2000, 956).

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 20/99

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Denn der Zweck des § 43 ZPO ist es, den Ablehnungsberechtigten zu veranlassen, sich sofort nach Kenntnis eines Befangenheitsgrundes zu entscheiden, ob er sich darauf berufen will oder nicht; ob ein Richter am Verfahren mitwirken darf, soll nicht in der Schwebe bleiben (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 50; vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 215/06

    Erbteilspfändung des FA: Behauptung des Ausscheidens des Vollstreckungsschuldners …

    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684;… vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 684;… in BFH/NV 2000, 956).

  • BFH, 29.05.2008 - V S 43/07

    Richterablehnung - Gegenvorstellung - keine Beiladung nach wirksamer …

    Gründe, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung der Senatsmitglieder gegenüber dem Antragsteller oder auf Willkür beruhen könnte, hat der Antragsteller nicht substantiiert vorgetragen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587;… vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.04.1997 - I B 117/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,22804
BFH, 15.04.1997 - I B 117/96 (https://dejure.org/1997,22804)
BFH, Entscheidung vom 15.04.1997 - I B 117/96 (https://dejure.org/1997,22804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ausschluss von Richtern am Bundesfinanzhof von der weiteren Mitwirkung an einem Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1980 - 11 B 164/80
    Auszug aus BFH, 15.04.1997 - I B 117/96
    Ist damit aber nicht zu erwarten, daß der abgelehnte Richter A und die abgelehnte Richterin B an dem Beschluß über die Beschwerde mitwirken werden, ist insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis der Kläger nicht gegeben (…Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 51 Rdnr. 21; Günther, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 281, 284, jeweils m. w. N.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 22. Mai 1980 11 B 164/80, Verwaltungsrechtsprechung in Deutschland, Bd. 32, 117, 121).
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Rechtsprechung
   BFH - I B 117/96   

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