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Rechtsprechung
   BFH, 20.06.2001 - I B 118/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11586
BFH, 20.06.2001 - I B 118/00 (https://dejure.org/2001,11586)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2001 - I B 118/00 (https://dejure.org/2001,11586)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - I B 118/00 (https://dejure.org/2001,11586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    2.FGOÄndG Art. 4; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 78 Abs. 1; ; FGO § 74; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Rüge - Zulässigkeit der Beschwerde - Sachaufklärungspflicht - Rechtliches Gehör - Rüge bezüglich der Anwendung materiellen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.04.1999 - III B 118/98

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Beweiswürdigung; …

    Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I B 118/00
    Mit ihrer Beschwerde hat die Klägerin jedoch nicht wie erforderlich vorgetragen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aus der Ausschöpfung dieser Beweismittel für die Vorentscheidung noch ergeben hätten (BFH-Beschlüsse vom 27. April 1999 III B 118/98, BFH/NV 1999, 1478;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 40) oder zumindest hätten ergeben können (…BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 I B 29/98, BFH/NV 1999, 627, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.1998 - II B 109/97
    Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I B 118/00
    Die Klägerin hat nicht vorgetragen, dass das FG ihr entgegen § 78 Abs. 1 FGO die Einsicht in Gerichtsakten oder dem Gericht vorliegende Akten verweigert hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 29/98

    Versagung der Akteneinsicht; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I B 118/00
    Mit ihrer Beschwerde hat die Klägerin jedoch nicht wie erforderlich vorgetragen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aus der Ausschöpfung dieser Beweismittel für die Vorentscheidung noch ergeben hätten (…BFH-Beschlüsse vom 27. April 1999 III B 118/98, BFH/NV 1999, 1478;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 40) oder zumindest hätten ergeben können (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 I B 29/98, BFH/NV 1999, 627, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1996 - V B 81/95

    Erhebung von Umsatzsteuer aufgrund eines Praxisverkaufs

    Auszug aus BFH, 20.06.2001 - I B 118/00
    Dazu wäre jedenfalls erforderlich gewesen, darzulegen, warum das FG --trotz der dahin gehenden ausführlichen Begründung in der Vorentscheidung-- das ihm insoweit zukommende Ermessen nicht zutreffend ausgeübt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1996 V B 81/95, BFH/NV 1996, 571).
  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben …

    Die allgemeine Behauptung, dass das FG auf der Grundlage der beizuziehenden Akten nicht von der Schlüssigkeit der Feststellungen der Steuerfahndung hätte ausgehen können und demzufolge anders entschieden hätte, ist hierfür nicht ausreichend (vgl. BFH-Beschluss vom 20.06.2001 - I B 118/00, BFH/NV 2001, 1583).
  • BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22

    Kostentragung durch den Beigeladenen

    Die allgemeine Behauptung, dass das FG auf der Grundlage der beizuziehenden Akten die Willkürlichkeit und Rechtswidrigkeit der Schätzung des FA hätte erkennen können, ist hierfür nicht ausreichend (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.06.2001 - I B 118/00, BFH/NV 2001, 1583;… vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 7).
  • BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08

    Zu den Voraussetzungen eines Kaffeeversandhandels nach § 12 KaffeeStG - …

    Hierin liegt auch eine Verletzung des Gehörsanspruchs aus Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2001 I B 118/00, BFH/NV 2001, 1583, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2003 - II B 75/02

    Rüge des Verstoßes gegen § 74 FGO und gegen § 78 Abs. 1 FGO; Verlust des …

    Die schlüssige Rüge eines Verstoßes gegen § 78 Abs. 1 FGO setzt die Darlegung voraus, dass dem Beteiligten die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt wurde (…BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498; vom 20. Juni 2001 I B 118/00, BFH/NV 2001, 1583).
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