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Rechtsprechung
   BFH, 08.12.2003 - I B 122/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10785
BFH, 08.12.2003 - I B 122/03 (https://dejure.org/2003,10785)
BFH, Entscheidung vom 08.12.2003 - I B 122/03 (https://dejure.org/2003,10785)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - I B 122/03 (https://dejure.org/2003,10785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GewStG § 8 Nr. 1; ; AO 1977 § 42; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; FGO § 115 Abs. 2; GewStG § 8 Nr. 1
    Steuerumgehung von § 8 Nr. 1 GewStG; Kreditabdeckung über kurzen Zeitraum mit Eigenmitteln

  • datenbank.nwb.de

    Umgehung des § 8 Nr. 1 GewStG bei kurzfristiger Kreditabwicklung durch Eigenmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.06.1985 - I R 115/82

    Mißbräuchliche Umgehung der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei …

    Auszug aus BFH, 08.12.2003 - I B 122/03
    Das habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 19. Juni 1985 I R 115/82 (BFHE 144, 264, BStBl II 1985, 680) für den Fall angenommen, dass ein Kontokorrentkredit einmal im Jahr vorübergehend mit den Valuten eines bei einer anderen Bank zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens abgedeckt werde.

    Soweit die Klägerin die Frage aufwirft, ob die vom Senat in BFHE 144, 264, BStBl II 1985, 680 aufgestellten Rechtsprechungsgrundsätze auch gelten, wenn der Finanzmittelzufluss zur Abdeckung der Kreditverbindlichkeiten in Form von Eigen- oder Fremdmitteln durch den Alleingesellschafter erfolgt, kommt ihr keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu, weil sich ihre Beantwortung bereits aus dem Gesetz bzw. der einschlägigen BFH-Rechtsprechung ergibt.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 144, 264, BStBl II 1985, 680 zwar zunächst auf das BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 57/74 (BFHE 123, 50, BStBl II 1977, 843) verwiesen, wonach dem Mindestkredit eines Kontokorrentkreditverhältnisses mit einer Bank der Charakter einer Dauerschuld i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG nicht dadurch genommen wird, dass der Kontokorrentkredit jeweils für zwei bis drei Wochen im Jahr durch Aufnahme eines entsprechenden Kredits bei einer anderen Bank abgedeckt wird.

    Werden der Kapitalgesellschaft vom Gesellschafter auf der Basis von Darlehensverträgen Mittel kurzfristig überlassen, um bestimmte steuerliche Rechtsfolgen zu vermeiden, so ist dieser Fall im Hinblick auf § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) nicht anders zu würdigen, als wenn die Mittel --wie im zuvor angegebenen BFH-Urteil in BFHE 144, 264, BStBl II 1985, 680-- über eine (fremde) Bank finanziert werden.

  • BFH, 19.08.1999 - I R 77/96

    Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren

    Auszug aus BFH, 08.12.2003 - I B 122/03
    Abgesehen davon, dass die Klägerin dies auch nicht dargelegt hat, ist insoweit allein maßgeblich, ob die einschlägige Gestaltung zur Erreichung des wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und nicht durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe gerechtfertigt wird (Senatsurteile vom 8. Juli 1998 I R 112/97, BFHE 186, 496, BStBl II 1999, 123, 126; vom 19. August 1999 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43, 44, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 97/00

    EStG § 20; AO 1977 § 42 Satz 1; KStG § 8 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 08.12.2003 - I B 122/03
    Das FG-Urteil weicht auch nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO vom BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 97/00 (BFHE 197, 63, BFH/NV 2002, 240) ab.
  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 08.12.2003 - I B 122/03
    Nichts anderes ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 16. Januar 1996 IX R 13/92 (BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214), welches inhaltlich mit den vorgenannten Ausführungen übereinstimmt.
  • BFH, 08.07.1998 - I R 112/97

    Erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG

    Auszug aus BFH, 08.12.2003 - I B 122/03
    Abgesehen davon, dass die Klägerin dies auch nicht dargelegt hat, ist insoweit allein maßgeblich, ob die einschlägige Gestaltung zur Erreichung des wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und nicht durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe gerechtfertigt wird (Senatsurteile vom 8. Juli 1998 I R 112/97, BFHE 186, 496, BStBl II 1999, 123, 126; vom 19. August 1999 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43, 44, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.08.1977 - IV R 57/74

    Mindestkredit eines Kontokorrentverhältnisses bleibt auch dann Dauerschuld, wenn …

    Auszug aus BFH, 08.12.2003 - I B 122/03
    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 144, 264, BStBl II 1985, 680 zwar zunächst auf das BFH-Urteil vom 4. August 1977 IV R 57/74 (BFHE 123, 50, BStBl II 1977, 843) verwiesen, wonach dem Mindestkredit eines Kontokorrentkreditverhältnisses mit einer Bank der Charakter einer Dauerschuld i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG nicht dadurch genommen wird, dass der Kontokorrentkredit jeweils für zwei bis drei Wochen im Jahr durch Aufnahme eines entsprechenden Kredits bei einer anderen Bank abgedeckt wird.
  • FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02

    Gewerbesteuer: Dauerschulden bei kurzfristiger Tilgung und Neugewährung

    Da grundsätzlich jeder Aktiv- und Passivposten für sich zu würdigen ist liegt eine Verstärkung auch dann vor, wenn der Betrieb über genügend liquide Mittel zur Tilgung der Schuld verfügt (BFH-Beschluss vom 08.12.2003 - I B 122/03 - BFH/NV 2004, 810 ).

    Der Umstand, dass die A hierzu aus Eigenmitteln in der Lage war, steht - wie ausgeführt - der Annahme einer Umgehung des § 8 Nr. 1 GewStG nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 08.12.2003 - I B 122/03 - BFH/NV 2004, 810 ).

  • BFH, 20.09.2012 - X S 22/12

    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - …

    Insoweit ist die --unmittelbar nur für das Revisionsverfahren geltende-- Vorschrift des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO entsprechend anzuwenden, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde auf Verfahrensmängel gestützt wird (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2003 I B 122/03, BFH/NV 2004, 810, unter II.3.).
  • BFH, 09.07.2024 - X B 81/23

    Darlegungsanforderungen bei der Rüge unzulässiger Selbstentscheidung über einen …

    Rn. 6 aa) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt die Rüge eines Verfahrensmangels die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (BFH-Beschlüsse vom 08.12.2003 - I B 122/03, BFH/NV 2004, 810, unter II.3. …und vom 20.09.2012 - X S 22/12, BFH/NV 2013, 216, Rz 8).
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