Rechtsprechung
| BFH, 12.08.1997 - I B 134/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines gemeinnützigen Zwecks einer Körperschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Satzungsbestimmung über Mittelverwendung bei Auflösung
Wird zitiert von ... (5)
- FG Niedersachsen, 25.04.2024 - 10 K 70/21
Hinreichende Bestimmtheit von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung
aa) Der in § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO als Ausprägung selbstloser Tätigkeit definierte Grundsatz der Vermögensbindung wird durch § 61 Abs. 1 AO ergänzt, der formelle Bestimmungen zur Sicherstellung der Selbstlosigkeit aufstellt (BFH-Beschluss vom 12. August 1997 I B 134/96, BFH/NV 1998, 146).Während sich die fehlende Überprüfungsmöglichkeit bezüglich der im Vertrag unbenannt gebliebenen und damit unbekannten Empfangskörperschaft aufdrängt (…vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 12. Januar 2011 I R 91/09, BFH/NV 2011, 1111; BFH-Beschluss vom 12. August 1997 I B 134/96, BFH/NV 1998, 146), bezeichnet die Klägerin auch mit der allgemeinen Wiedergabe der Gesetzesbegriffe "gemeinnützig" und "mildtätig" allenfalls eine grobe Orientierung, jedoch keine individualisierte (und damit einer satzungsmäßigen Überprüfung zugängliche) Zweckbindung des übergehenden Vermögens.
- BFH, 21.07.1999 - I R 2/98
Gemeinnützigkeit; künftige Vermögensverwendung
Die bloße Benennung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Destinatär genügt daher nicht (vgl. zur Benennung des gemeinnützigen Gesellschafters BFH-Beschluß vom 12. August 1997 I B 134/96, BFH/NV 1998, 146). - FG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - 7 K 1885/24
Erbschaftsteuerbefreiung bei einem ausländischen Verein
Der Wortlaut des § 61 Abs. 1 AO ist insoweit eindeutig (BFH, Beschluss vom 12. August 1997 - I B 134/96 -, juris). - FG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - 7 K 1886/24
Erbschaftsteuerbefreiung bei einem ausländischen Verein
Der Wortlaut des § 61 Abs. 1 AO ist insoweit eindeutig (BFH, Beschluss vom 12. August 1997 - I B 134/96 -, juris). - FG Hessen, 16.06.2008 - 4 K 3773/05
Hinreichende Bestimmung der Vermögensbindung eines gemeinnützigen Vereins - …
Nach der Norm muss der künftige Verwendungszweck genannt sein (vgl. BFH, Beschluss vom 12.8.1997, I B 134/96 BFH/NV 1998, 146).
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