Rechtsprechung
| BFH, 19.02.2014 - I B 14/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan als Verfahrensmangel
- openjur.de
Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 1, GG Art 101 Abs 1 S 2
Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan als Verfahrensmangel - rechtsinformationen.bund.de
Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan als Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO, Art 101 Abs 1 S 2 GG
Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan als Verfahrensmangel - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 119 Nr. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die gerichtsinterne Zuständigkeit des entscheidenden Spruchkörpers - datenbank.nwb.de
Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans als Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 und § 119 Nr. 1 FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die gerichtsinterne Zuständigkeit des entscheidenden Spruchkörpers
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.02.2010 - VIII B 192/09
Auslandzeuge - Schätzung - Vorliegen eines schwerwiegenden Fehlers des FG - …
Auszug aus BFH, 19.02.2014 - I B 14/13
Nichts anderes ergibt sich, wenn man von dem weiteren Vortrag der Beschwerde ausgeht, nach dem das FG selbst eine Schätzung durchgeführt habe, und den Beschwerdevortrag dahin deutet, dass der Vorinstanz hierbei ein besonders schwerwiegender Rechtsfehler unterlaufen sei, der die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eröffnen würde (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO; vgl. BFH-Beschluss vom 12. Februar 2010 VIII B 192/09, BFH/NV 2010, 833). - BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05
Tarifierung von Wandabreißkalendern
Auszug aus BFH, 19.02.2014 - I B 14/13
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2005 VII B 1/05, BFH/NV 2006, 146, m.w.N.). - BFH, 26.08.2009 - IV B 95/09
Nachträgliche Klagehäufung ist zustimmungsbedürftige Klageänderung
Auszug aus BFH, 19.02.2014 - I B 14/13
Letzteres betrifft nicht nur die von der Vorinstanz angenommene nachträgliche Klagehäufung (vgl. BFH-Beschluss vom 26. August 2009 IV B 95/09, BFH/NV 2010, 47).
- BFH, 23.05.2022 - V B 4/22
AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.02.2014 - I B 14/13, BFH/NV 2014, 880, Rz 4;… vom 13.01.2016 - IX B 94/15, BFH/NV 2016, 581, Rz 5; Brandis in Tipke/Kruse, § 4 FGO Rz 26, m.w.N.;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 115 Rz 310, h ABC Verfahrensmängel unter Stichwort "Geschäftsverteilungsplan", sowie Gräber/Herbert, a.a.O., § 4 Rz 27, m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2025 - L 3 R 316/18 Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.02.2014 - I B 14/13, BFH/NV 2014, 880, Rz. 4 …und vom 13.01.2016 - IX B 94/15, BFH/NV).
- BFH, 12.05.2021 - IX B 72/20
Verfahrensmangel: Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.02.2014 - I B 14/13, BFH/NV 2014, 880, Rz 4;… vom 13.01.2016 - IX B 94/15, BFH/NV 2016, 581, Rz 5;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 4 Rz 27, m.w.N.).
- BFH, 12.05.2021 - IX B 75/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 12.05.2021 IX B 72/20 - …
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.02.2014 - I B 14/13, BFH/NV 2014, 880, Rz 4;… vom 13.01.2016 - IX B 94/15, BFH/NV 2016, 581, Rz 5;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 4 Rz 27, m.w.N.). - BFH, 12.05.2021 - IX B 73/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 12.05.2021 IX B 72/20 - …
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.02.2014 - I B 14/13, BFH/NV 2014, 880, Rz 4;… vom 13.01.2016 - IX B 94/15, BFH/NV 2016, 581, Rz 5;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 4 Rz 27, m.w.N.). - BFH, 12.05.2021 - IX B 74/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 12.05.2021 IX B 72/20 - …
Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.02.2014 - I B 14/13, BFH/NV 2014, 880, Rz 4;… vom 13.01.2016 - IX B 94/15, BFH/NV 2016, 581, Rz 5;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 4 Rz 27, m.w.N.).
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