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| BVerwG, 21.10.1959 - I B 142.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Stuttgart, 05.08.1958 - 2 S 19/58
- BVerwG, 21.10.1959 - I B 142.58
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.07.1958 - VII C 98.57
Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - I B 142.58
Insbesondere läßt sich aus § 810 BGB, Art. 19 Abs. 4 GG oder allgemeinen rechtsstaatlichen Erwägungen ein Recht auf Einsicht in die Prüfungsakten, bei denen es sich um innerdienstliche Vorgänge handelt, nicht herleiten (vgl. hierzu auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 1958 [BVerwGE 7, 153] zur Frage des Anspruchs der Beamten auf Einsicht in die Prüfungsakten).Die sonstigen von dem Kläger angezogenen, die Anfechtung von Prüfungsakten betreffenden Entscheidungen oberster allgemeiner Länderverwaltungsgerichte stehen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang oder sind durch die Entscheidung vom 11. Juli 1958 (BVerwGE 7, 153) überholt.
- BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - I B 142.58
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Gerichte Prüfungsentscheidungen nur daraufhin prüfen können, ob die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind, ob sie allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet haben und ob sie sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1959 [BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]] und die dort aufgeführten weiteren Hinweise auf Schrifttum und Rechtsprechung). - BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54
Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - I B 142.58
Die mit Prüfungsaufgaben betrauten Stellen haben kraft hoheitlicher Gewalt darüber zu entscheiden, ob ein Prüfling die Anforderungen erfüllt, die nach den gesetzlichen Vorschriften an ihn gestellt werden müssen (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54] [25]; BVerwG VII CB 132.57 [DVBl. 1959 S. 66]). - BVerwG, 11.07.1958 - VII CB 132.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - I B 142.58
Die mit Prüfungsaufgaben betrauten Stellen haben kraft hoheitlicher Gewalt darüber zu entscheiden, ob ein Prüfling die Anforderungen erfüllt, die nach den gesetzlichen Vorschriften an ihn gestellt werden müssen (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54] [25]; BVerwG VII CB 132.57 [DVBl. 1959 S. 66]). - BVerwG, 12.09.1958 - I B 211.57
Abhängigkeit der Zulassung zu einem Beruf oder der weiteren Ausübung eines Berufs …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1959 - I B 142.58
Dies hat der Senat bereits in einemBeschluß vom 12. September 1958 (BVerwG I B 211.57) für die bremische Erste Durchführungsverordnung vom 4. Dezember 1948 (Brem. GBl. S. 238) ausgesprochen.
- BVerwG, 04.10.1962 - I C 97.61
Rechtsmittel
Die zu dem Gesetz in diesen Ländern ergangenen Durchführungsverordnungen, die das Prüfungsverfahren im einzelnen regeln, sind aber, obwohl sie inhaltlich sonst völlig übereinstimmen, kein Bundesrecht geworden, soweit sie das Prüfungsverfahren für Wirtschaftsprüfer regeln, weil die hessischen Durchführungsverordnungen erst nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen worden sind, insoweit also beim Inkrafttreten des Grundgesetzes noch kein einheitliches Recht gegolten hat (Art. 125 Nr. 1 GG), und weil das beim Zusammenbruch geltende Wirtschaftsprüferrecht auf einer Ländervereinbarung, also nicht auf Reichsrecht beruhte (Art. 125 Nr. 2 GG) (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. September 1958 - BVerwG I B 211.57 - und vom 21. Oktober 1959 - BVerwG I B 142.58 -).
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