Rechtsprechung
| BFH, 16.02.2005 - I B 156/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGBEG § 2 Abs. 3; ; BGBEG § 2 Abs. 3 Satz 3; ; BGBEG § 2 Abs. 3 Satz 4; ; FGO § 58 Abs. 2 Satz 1; ; VwVfG § 16 Abs. 4; ; BGB § 1915 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genossenschaft - keine gesetzlicher Vertretung durch Vertreter gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB
- datenbank.nwb.de
Keine gesetzliche Vertretung einer Genossenschaft durch Vertreter gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 28.07.2003 - 3 K 1806/01
- BFH, 16.02.2005 - I B 156/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.2002 - V ZR 243/01
Genehmigung eines mit einem Vertreter geschlossenen Grundstücksgeschäfts
Auszug aus BFH, 16.02.2005 - I B 156/03
Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 BGBEG ist es, die Handlungsfähigkeit in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück herzustellen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Oktober 2002 V ZR 243/01, Monatsschrift für Deutsches Recht 2003, 324), nicht einen gesetzlichen Vertreter einer Körperschaft zu bestellen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17
Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung - …
Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB ist es, die Handlungsfähigkeit in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück herzustellen (…BGH, Urt. v. 25.10.2002 - V ZR 243/01 - juris, RdNr. 25; BFH, Beschl. v. 16.02.2005 - I B 156/03 -, juris, RdNr. 11). - VG Magdeburg, 27.06.2016 - 4 A 71/16
Unmittelbare Ausführung eines Gebäudeabrisses; Bestellung eines gesetzlichen …
Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB ist es, die Handlungsfähigkeit in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück herzustellen (BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 243/01 -, MDR 2003, 324; BFH, Beschluss vom 16.02.2005 - I B 156/03 -, juris).
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