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Rechtsprechung
   BFH, 16.06.1999 - I B 165/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5761
BFH, 16.06.1999 - I B 165/98 (https://dejure.org/1999,5761)
BFH, Entscheidung vom 16.06.1999 - I B 165/98 (https://dejure.org/1999,5761)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - I B 165/98 (https://dejure.org/1999,5761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 68 Satz 2; ; FGO § 74

  • Wolters Kluwer

    Gegenstand des Klageverfahrens - Änderungsbescheid - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Wiedereinsetzungsgründe - Aussetzung des Klageverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 68 74
    Änderungsbescheid; Einspruch und verspäteter Antrag nach § 68 FGO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.12.1986 - IV R 184/84

    Unvorhersehbare zeitweilige Verhinderung ist kein Grund für Wiedereinsetzung in …

    Auszug aus BFH, 16.06.1999 - I B 165/98
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der Antrag nach § 68 FGO zu einer Sachentscheidung des FG führen kann, da er nur dann einen dem Einspruch gleichwertigen Rechtsschutz gewährleistet (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 IV R 184/84, BFHE 148, 422, BStBl II 1987, 303).
  • BFH, 08.10.1985 - VIII R 78/82

    Berichtigungsbescheid - Einspruch - Zurücknahme des Einspruchs

    Auszug aus BFH, 16.06.1999 - I B 165/98
    Entsprechendes gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Änderungsbescheid sowohl mit dem Einspruch angegriffen als auch nach § 68 FGO in das Klageverfahren überführt wird, da in diesem Fall der Einspruch als zurückgenommen gilt (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1985 VIII R 78/82, BFHE 145, 106, BStBl II 1986, 302).
  • BFH, 21.07.1998 - VIII B 59/98

    Änderungsbescheid; Aussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 16.06.1999 - I B 165/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Klageverfahren in entsprechender Anwendung des § 74 FGO auszusetzen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt geändert und der Änderungsbescheid mit einem Rechtsbehelf (Einspruch oder Klage) angefochten wird (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1998 VIII B 59/98, BFH/NV 1999, 322 sowie die Nachweise in der angefochtenen FG-Entscheidung).
  • BFH, 03.08.2000 - III R 22/96

    § 68 FGO , mehrfacher geänderter Bescheid

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Antrag rechtzeitig, d. h. binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Änderungsbescheides gestellt wird (BFH-Beschluss vom 16. Juni 1999 I B 165/98, BFH/NV 1999, 1611;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 68 FGO Tz. 21).
  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 139/00

    Sportanlage einer Gemeinde als Betrieb gewerblicher Art; Umsatzsteuer 1985-1993

    Nachdem die Klägerin gegen diesen Bescheid sowohl Einspruch eingelegt als auch den Bescheid nach § 68 FGO a.F. in das Klageverfahren überführt hat, gilt der Einspruch als zurückgenommen, und es bedarf keiner Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO (BFH-Beschluss vom 16. Juni 1999 I B 165/98, BFH/NV 1999, 1611 ).
  • BFH, 03.08.2000 - III R 11/96

    Handel mit Gas - Investitionszulagenbescheid - Bewegliche Wirtschaftsgüter - …

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Antrag rechtzeitig, d.h. binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Änderungsbescheides gestellt wird (BFH-Beschluss vom 16. Juni 1999 I B 165/98, BFH/NV 1999, 1611;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 68 FGO Tz. 21).
  • BFH, 08.09.2000 - XI B 146/99

    Änderungsbescheid

    Dies gilt aber nicht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig ist (vgl. ähnlich BFH-Beschluss vom 16. Juni 1999 I B 165/98, BFH/NV 1999, 1611; vgl. auch BFH-Urteil vom 4. September 1997 IV R 27/96, BFHE 184, 393, BStBl II 1998, 286).
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