Rechtsprechung
| BFH, 15.09.2004 - I B 18/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Befreiung von der deutschen Körperschaftssteuer nach dem Abkommen der BRD und der UdSSR - Vermeidung einer Doppelbesteuerung einer Firma mit Sitz in Deutschland und vertraglicher Verpflichtung in Russland - Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Pflicht zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentsch.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 04.11.2003 - I 212/01
- BFH, 15.09.2004 - I B 18/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 15.09.2004 - I B 18/04
Sie muss jedoch nur dann weichen, wenn das Gehör nur hinsichtlich einzelner Punkte verletzt wurde, auf die es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, 805, m.w.N.). - BFH, 26.04.1995 - I B 166/94
Örtliche Voraussetzungen des Grenzgängerbegriffs nach dem DBA-Schweiz 1971
Auszug aus BFH, 15.09.2004 - I B 18/04
Das bedeutet für das finanzgerichtliche Verfahren zunächst, dass das FG die Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (Senatsbeschluss vom 26. April 1995 I B 166/94, BFHE 177, 451, BStBl II 1995, 532, m.w.N.). - BFH, 07.08.2002 - I R 45/01
Recht auf Gehör
Auszug aus BFH, 15.09.2004 - I B 18/04
Das FG verstößt deshalb gegen das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (Senatsurteil vom 7. August 2002 I R 45/01, BFH/NV 2003, 173, m.w.N.).
- BFH, 23.01.2013 - I R 1/12
Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer …
Die Vermutung des § 119 Nr. 3 FGO, nach der ein Urteil stets auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen ist, wenn u.a. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war, gilt nicht, wenn der gerügte Verstoß --wie hier der Fall-- nur einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte betrifft, auf die es aus der Sicht des Revisionsgerichts unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (…Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 119 Rz 11, m.w.N.; vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2004 I B 18/04, juris, und Senatsurteil vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848). - BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
Protokollberichtigung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör
Eine Verletzung des so beschriebenen Rechts auf Gehör ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 15. September 2004 I B 18/04, zitiert nach juris). - BFH, 02.11.2006 - VIII B 64/06
NZB: rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung
Allerdings kann es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Sach- oder Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1995, 34;… BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.; vom 8. August 2006 X B 191/05, juris;… vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861;… vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915; vom 15. September 2004 I B 18/04, juris).
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