Rechtsprechung
| BFH, 28.08.1968 - I B 18/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erlaß eines Steuerbescheides - Dinglicher Arrest - Eintritt der Vollstreckbarkeit - Wegfall des Arrestgrundes - Rechtswirksamkeit der Pfändungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 93, 405
- BStBl II 1968, 832
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.03.1962 - IV 222/60 U
Eintragung einer Zwangshypothek auf dem Grundstück der Ehefrau wegen einer …
Auszug aus BFH, 28.08.1968 - I B 18/68
Voraussetzung einer jeden Vollstreckungsmaßnahme ist das Vorliegen eines Leistungsgebots (Urteile des BFH IV 222/60 U vom 29. März 1962, BFH 75, 147, BStBl III 1962, 321; VII 40/61 vom 22. Mai 1962, StRK, Reichsabgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 8), das -- als die Aufforderung an den Empfänger, die geforderte Leistung innerhalb bestimmter Frist zu bewirken -- in der Regel mit der Festsetzung der angeforderten Steuer im Steuerbescheid verbunden wird (§ 211 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 9 Abs. 2 Satz 3 der Beitreibungsordnung).
- BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12
Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung - …
Dafür spricht auch der vom FA herausgestellte Umstand, dass das vorläufige Sicherungsverfahren nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit ohne weiteres in das Beitreibungsverfahren übergeleitet wird (seit BFH-Beschluss vom 28. August 1968 I B 18/68, BFHE 93, 405, BStBl II 1968, 832;… BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 VII R 34/05, BFH/NV 2006, 2024). - BFH, 07.07.1987 - VII R 167/84
Steuerliche Behandlung von Schmiergeldzahlungen als steuerliche Einkünfte - …
Die durch den Arrestvollzug erlangten Sicherheiten bleiben bestehen und behalten ihren Rang; das FA ist nach § 327 AO 1977 befugt, sich aus ihnen zu befriedigen (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 15. Dezember 1921 V A 229/21, RFHE 7, 341, und vom 6. Februar 1935 VI A 998/34, RStBl 1935, 484; BFH-Beschluß vom 28. August 1968 I B 18/68, BFHE 93, 405, BStBl II 1968, 832;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 324 AO 1977 Tz. 31;… Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 324 AO 1977 Anm. 78, 79).Eine Wiederholung der im Sicherungsverfahren getroffenen Pfändungsmaßnahmen, wie sie das FG Hamburg verlangt, sollte - wie der BFH im Urteil in BFHE 93, 405, BStBl II 1968, 832 entschieden hat - durch die Vorschrift des § 381 der Reichsabgabenordnung (jetzt § 327 AO 1977) gerade verhindert werden.
- BFH, 27.06.2006 - VII R 34/05
AdV - Sicherheitsleistung
b) Einer Wiederholung der Pfändungsverfügung, auf die das FA in der Verwertungsankündigung ausdrücklich hingewiesen hat, bedurfte es zur Einleitung der angekündigten Vollstreckungsmaßnahme nicht (BFH-Beschluss vom 28. August 1968 I B 18/68, BFHE 93, 405, BStBl II 1968, 832).
- FG Sachsen, 18.03.2019 - 5 K 907/18
Unterbrechen der Verjährungsfrist bis zum Abschluß der Verwertung oder bis zur …
Da die erlangte Sicherung und die Wahrung des dadurch gewonnenen Ranges anderenfalls ins Leere gingen, folgert die Rechtsprechung aus der Vorschrift des § 327 AO , daß das vorläufige Sicherungsverfahren nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit ohne weiteres in das Beitreibungsverfahren übergeleitet wird (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Rechtsprechung seit Beschluß vom 28. August 1968, I B 18/68, BStBl II 1968, 832 ).Den vom Kläger zitierten Entscheidungen des BFH vom 28. August 1968 a.a.O., vom 08. Januar 1980, VII R 81/77, BStBl II 1980, 306 sowie des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03. Mai 2000, 5 K 5963/92, Juris kann das Gericht nichts anderes entnehmen.
- FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92
Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme; …
Da die erlangte Sicherung und die Wahrung des dadurch gewonnenen Ranges anderenfalls ins Leere gingen, folgert die Rechtsprechung aus der Vorschrift des § 327 AO (früher § 381 RAO ) im Zusammenhang mit den §§ 324 ff AO , daß das vorläufige Sicherungsverfahren nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit ohne weiteres in das Beitreibungsverfahren übergeleitet wird (seit BFH-Beschluß vom 28.8.68 I B 18/68, BStBl II 1968, 832). - BFH, 04.03.1969 - II B 21/68
Auslegung des Begriffs der Erfüllung einer Steuerschuld "zur Vermeidung von …
Insbesondere braucht nicht untersucht zu werden, ob ein Steuerbescheid im Sinne des § 211 AO nicht schon dadurch vollzogen wird, daß das FA aufgrund der Steuerfestsetzung durch förmlichen Bescheid das Leistungsgebot (§ 211 Abs. 2 Nr. 2 AO) erläßt, das rechtlich nicht Bestandteil des Steuerbescheides ist (…vgl. Becker-Riewald-Koch, Reichsabgabenordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 211 Anm. 2 Abs. 1, 3 c Abs. 4; Mattern-Meßmer, Reichsabgabenordnung, Tz. 1489; vgl. noch den BFH-Beschluß I B 18/68 vom 28. August 1968, BFH 93, 405, BStBl II 1968, 832; vgl. ferner das BFH-Urteil VI R 68/66 vom 11. November 1966, BFH 87, 514, BStBl III 1967, 214, für den Fall der Anrechnung nach § 47 EStG).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1969 - I B 18.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verbot der Verwendung von Brunnenwasser zur Kühlung des Brenngutes im Vormaischbottich wegen seiner gesundheitsgefährdenden Verunreinigung - Auslegung des Begriffs "Brauchwasser" für Lebensmittelherstellungsbetriebe im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Bundes-Seuchengesetz ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1968 - VIII A 1413/66
- BVerwG, 28.02.1969 - I B 18.68
Papierfundstellen
- DVBl 1969, 588
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