Rechtsprechung
| BFH, 04.11.1996 - I B 24/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89
- Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt …
Auszug aus BFH, 04.11.1996 - I B 24/95
Das Finanzgericht (FG) hat über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Merkmale einer Steuerhinterziehung nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) und die hierzu erforderlichen Feststellungen nach § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 5 FGO von Amts wegen zu treffen (z. B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216; vom 27. August 1991 VIII R 84/89, BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9). - BFH, 21.10.1988 - III R 194/84
Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen …
Auszug aus BFH, 04.11.1996 - I B 24/95
Das Finanzgericht (FG) hat über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Merkmale einer Steuerhinterziehung nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) und die hierzu erforderlichen Feststellungen nach § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 5 FGO von Amts wegen zu treffen (z. B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216; vom 27. August 1991 VIII R 84/89, BFHE 165, 330, BStBl II 1992, 9). - BFH, 26.10.1995 - I B 49/95
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Auszug aus BFH, 04.11.1996 - I B 24/95
Das Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 FGO) erfordert substantiierte und konkrete Angaben darüber, daß im Revisionsverfahren über eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage zu entscheiden wäre und daß diese Entscheidung von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkung die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Oktober 1995 I B 49/95, BFH/NV 1996, 436, m. w. N.).
- BFH, 27.10.1997 - X B 203/95
Anforderungen an die Darlegung der Beschwerdebegründung
Dies erfordert ein konkretes Eingehen auf die Rechtsfrage und eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage vertretenen Auffassungen (…vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 1996 VIII B 101/95, BFH/NV 1997, 354; vom 4. November 1996 I B 24/95, BFH/NV 1997, 491, …sowie vom 15. Oktober 1996 X B 32/96, BFH/NV 1997, 414, je m. w. N.). - BFH, 27.01.1999 - II B 74/98
EFH; Sachwertverfahren
Wird geltend gemacht, der Rechtssache komme grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zu, muß dargelegt werden, inwieweit die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen umstritten ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 1996 I B 24/95, BFH/NV 1997, 491). - BFH, 19.05.1999 - VIII B 82/98
Fünf-Jahresgrenze - Überschreiten - Grundstück - An- und Verkauf - …
Die Grundsätze über die Verteilung der Beweislast sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (BFH-Beschluß vom 4. November 1996 I B 24/95, BFH/NV 1997, 491). - BFH, 27.02.1998 - VII B 294/97
Begründung eines Verfahrensmangels durch Angabe das Gericht habe gegen …
Die Behauptung, das FG habe gegen Denkgesetze, anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen, bezeichnet ebensowenig einen Verfahrensmangel wie die Rüge, die vom FG abgeleitete Rechtsfolge sei nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt, sondern beruhe lediglich auf Schätzangaben und -ergebnissen (…ständige Rechtsprechung, vgl. etwa die BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197, und vom 4. November 1996 I B 24/95, BFH/NV 1997, 491). - BFH, 29.10.1997 - II B 31/97
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung in der Beschwerdeschrift
Vielmehr muß der Beschwerdeführer konkret darauf eingehen, inwieweit die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen umstritten ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. November 1996 I B 24/95, BFH/NV 1997, 491).
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