Rechtsprechung
| BFH, 19.11.2003 - I B 25/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 79b; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 155; ; ZPO § 295
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine wirksame Ausschlussfrist gem. § 79b Abs. 2 FGO durch Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gerichtliche Aufforderung zur Vorlage von Steuererklärungen; Ordnungsmäßige Fristsetzung; Präklusion von Parteivorbringen
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2002 - 1 K 396/02
- BFH, 19.11.2003 - I B 25/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.05.2000 - VI R 182/99
Fristsetzung nach § 79 b FGO
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I B 25/03
Eine Steuererklärung ist mehr als bloßer Tatsachenvortrag zu "bestimmten Vorgängen" (…Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 6. März 1986 I R 301/82, BFH/NV 1986, 754; Beschluss vom 24. Mai 2000 VI R 182/99, BFH/NV 2000, 1481).Sie ist eine Verfahrenshandlung, die eine Wissenserklärung über die in der Steuererklärung aufgeführten Tatsachen und zugleich rechtliche Schlussfolgerungen des Steuerpflichtigen enthält (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1481, m.w.N.).
Eine darüber hinausgehende Verfügung stellt keine wirksame Fristsetzung i.S. des § 79b Abs. 2 FGO dar und ist deshalb auch dann nicht geeignet, die Präklusionsfolgen des § 79b Abs. 3 FGO zu begründen, wenn die formellen Anforderungen im Übrigen erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. April 1995 IX R 6/94, BFHE 177, 233, BStBl II 1995, 545; Beschluss in BFH/NV 2000, 1481).
- BFH, 25.04.1995 - IX R 6/94
Inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung gem. 79b Abs. 2 FGO
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I B 25/03
Eine darüber hinausgehende Verfügung stellt keine wirksame Fristsetzung i.S. des § 79b Abs. 2 FGO dar und ist deshalb auch dann nicht geeignet, die Präklusionsfolgen des § 79b Abs. 3 FGO zu begründen, wenn die formellen Anforderungen im Übrigen erfüllt sind (BFH-Urteil vom 25. April 1995 IX R 6/94, BFHE 177, 233, BStBl II 1995, 545;… Beschluss in BFH/NV 2000, 1481). - BFH, 06.03.1986 - I R 301/82
Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden - Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I B 25/03
Eine Steuererklärung ist mehr als bloßer Tatsachenvortrag zu "bestimmten Vorgängen" (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 6. März 1986 I R 301/82, BFH/NV 1986, 754;… Beschluss vom 24. Mai 2000 VI R 182/99, BFH/NV 2000, 1481).
- BFH, 26.10.2011 - IV B 119/10
Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung - …
Rn. 2 Setzt das Finanzgericht (FG) zu Unrecht eine Ausschlussfrist, kann das Urteil auf einem Verfahrensfehler, insbesondere der Verletzung rechtlichen Gehörs, beruhen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306, unter II.1., m.w.N.;… vom 23. Juni 2003 III B 111/02, BFH/NV 2003, 1434, und vom 19. November 2003 I B 25/03, juris), wenn das FG den Kläger unter Hinweis auf die Ausschlussfrist mit späterem Vorbringen ausgeschlossen hat.Eine wirksame Fristsetzung i.S. des § 79b Abs. 2 FGO liegt in diesen Fällen nicht vor und ist deshalb auch nicht geeignet, die Präklusionsfolgen des § 79b Abs. 3 FGO zu begründen (…BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1481, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1434, und vom 19. November 2003 I B 25/03, juris).
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