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Rechtsprechung
   BFH, 28.01.2004 - I B 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11195
BFH, 28.01.2004 - I B 5/03 (https://dejure.org/2004,11195)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2004 - I B 5/03 (https://dejure.org/2004,11195)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - I B 5/03 (https://dejure.org/2004,11195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 37 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Umfang des Rechts auf Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.02.2003 - I B 49/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 5/03
    Jedenfalls in einem solchen Fall wird das Recht des Beteiligten auf Gehör nur dann verletzt, wenn das FG seine Entscheidung auf eine Erwägung stützt, die weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und zu deren Berücksichtigung der Beteiligte nach dem bisherigen Verfahrensverlauf keinen Anlass hatte (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, m.w.N.).

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt hingegen nicht vor, wenn das FG im Urteil einen rechtlichen Gesichtspunkt als maßgebend herausstellt, der im bisherigen Verfahren angesprochen wurde; das gilt unabhängig davon, ob dies im gerichtlichen Verfahren oder im voraufgegangenen Verwaltungsverfahren geschehen ist (Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 1058, m.w.N.).

  • BFH, 07.08.2002 - I R 45/01

    Recht auf Gehör

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 5/03
    Dieses Recht beinhaltet zwar u.a., dass das FG sein Urteil sowohl in tatsächlicher (§ 96 Abs. 2 FGO) als auch in rechtlicher Hinsicht nur auf Gesichtspunkte und Erwägungen stützen darf, mit deren Heranziehung die Beteiligten gerechnet haben oder zumindest rechnen mussten (Senatsurteil vom 7. August 2002 I R 45/01, BFH/NV 2003, 173;… Senatsbeschluss vom 8. Januar 2003 I B 22/02, BFH/NV 2003, 925, m.w.N.).
  • BFH, 08.01.2003 - I B 22/02

    NZB; rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 28.01.2004 - I B 5/03
    Dieses Recht beinhaltet zwar u.a., dass das FG sein Urteil sowohl in tatsächlicher (§ 96 Abs. 2 FGO) als auch in rechtlicher Hinsicht nur auf Gesichtspunkte und Erwägungen stützen darf, mit deren Heranziehung die Beteiligten gerechnet haben oder zumindest rechnen mussten (…Senatsurteil vom 7. August 2002 I R 45/01, BFH/NV 2003, 173; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2003 I B 22/02, BFH/NV 2003, 925, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04

    NZB: Sachverständigengutachten, Sachaufklärungspflicht

    Für eine Überraschungsentscheidung ist aber schon deshalb kein Raum, weil die Frage nach dem Vorliegen eines "Mischbetriebs" bereits Gegenstand des Einspruchsverfahrens war und das FA sich hierauf auch im Klageverfahren (Schriftsatz vom 10. Juni 2003) berufen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 2004 I B 5/03, BFH/NV 2004, 799; vom 30. März 2004 V B 62/03, juris, …und vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung - …

    Eine das Gehörsrecht verletzende Überraschungsentscheidung liegt aber nicht schon dann vor, wenn das FG im Ergebnis einen Aspekt für maßgeblich hält, der im bisherigen Verlauf streitig erörtert worden, dann aber zunächst in den Hintergrund getreten ist (BFH-Beschluss vom 28. Januar 2004 I B 5/03, BFH/NV 2004, 799, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2005 - VI B 176/04

    Arbeitslohn - Abgrenzung zu anderen Zuwendungen

    Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (…BFH-Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 28. Januar 2004 I B 5/03, BFH/NV 2004, 799).
  • BFH, 12.07.2012 - I B 131/11

    Keine Überraschungsentscheidung bei Schriftsatzfrist

    Auch der Hinweis der Klägerin, das FG habe seine Entscheidung auf die Annahme einer "auflösenden Bedingung" gestützt, nachdem im Vorfeld der mündlichen Verhandlung über sechs Jahre allein die Frage des "wirtschaftlichen Eigentums" im Vordergrund gestanden habe, bleibt insoweit unbeachtlich (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28. Januar 2004 I B 5/03, BFH/NV 2004, 799, m.w.N.).
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