Rechtsprechung
| BFH, 23.11.2011 - I B 58/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Anwendung des § 127 AO bei Verfahrensrüge wegen sachlicher Zuständigkeit - Verbandsmäßige Zugehörigkeit des Finanzamts - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei verdeckter Gewinnausschüttung wegen Darlehen zwischen Schwesterpersonengesellschaften
- openjur.de
Anwendung des § 127 AO bei Verfahrensrüge wegen sachlicher Zuständigkeit; Verbandsmäßige Zugehörigkeit des Finanzamts; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei verdeckter Gewinnausschüttung wegen Darlehen zwischen Schwesterpersonengesellschaften
- Bundesfinanzhof
AO § 127, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, KStG § 8 Abs 3 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1 S 1, GG Art 106 Abs 3, GG Art 108 Abs 2, GG Art 108 Abs 3, AO § 20
Anwendung des § 127 AO bei Verfahrensrüge wegen sachlicher Zuständigkeit - Verbandsmäßige Zugehörigkeit des Finanzamts - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei verdeckter Gewinnausschüttung wegen Darlehen zwischen Schwesterpersonengesellschaften - rechtsinformationen.bund.de
Anwendung des § 127 AO bei Verfahrensrüge wegen sachlicher Zuständigkeit - Verbandsmäßige Zugehörigkeit des Finanzamts - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei verdeckter Gewinnausschüttung wegen Darlehen zwischen Schwesterpersonengesellschaften
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 127 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Anwendung des § 127 AO bei Verfahrensrüge wegen sachlicher Zuständigkeit - Verbandsmäßige Zugehörigkeit des Finanzamts - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei verdeckter Gewinnausschüttung wegen Darlehen zwischen Schwesterpersonengesellschaften - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Darlegung einer Veranlassung zur Änderung der Entscheidungspraxis auf Grund bislang nicht berücksichtigter Gesichtspunkte für die Zulassung der Revision
- datenbank.nwb.de
Rüge wegen sachlicher Zuständigkeit; Verbandszugehörigkeit des Finanzamts; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache zum Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen bei Konzernsachverhalten (hier: Darlehensveräußerungen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 6 K 96/09
- BFH, 23.11.2011 - I B 58/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 08.10.2008 - I R 61/07
Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende …
Auszug aus BFH, 23.11.2011 - I B 58/11
Beides spreche --ebenso wie der Umstand, dass der Kredit nicht besichert worden sei-- zudem auch gegen die Fremdüblichkeit der Darlehensausreichungen und habe des Weiteren zur Folge, dass die Verluste aus der Forderungsveräußerung im Streitjahr vom FA zu Recht als vGA qualifiziert worden seien (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62). - BFH, 19.10.2007 - II B 107/06
Vorliegen einer gemischten Schenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten des …
Auszug aus BFH, 23.11.2011 - I B 58/11
Ausführungen dieser Art können nur dann zur Zulassung der Revision führen, wenn sie --woran es vorliegend fehlt-- auf einer fundierten Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung beruhen und unter Aufarbeitung des einschlägigen Schrifttums konkret dargelegt wird, welche bislang nicht berücksichtigten Gesichtspunkte den BFH veranlassen sollten, seine Entscheidungspraxis zu ändern oder zu modifizieren (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2007 II B 107/06, BFH/NV 2008, 573;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 33). - BFH, 23.11.1972 - VIII R 42/67
Zuständigkeitsvereinbarungen beim Wohnsitzwechsel über die Landesgrenze; Keine …
Auszug aus BFH, 23.11.2011 - I B 58/11
Rn. 6 a) Die Klägerin verkennt hierbei zum einen, dass es den Landesfinanzbehörden bei der Erhebung der im Auftrag des Bundes verwalteten Gemeinschaftssteuern (Art. 106 Abs. 3 i.V.m. Art. 108 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes) an einer "Abgeschlossenheit nach außen" fehlt und deshalb die sachliche Zuständigkeit des jeweils tätig gewordenen Finanzamts für die Festsetzung dieser Steuern nicht durch die Frage nach seiner verbandsmäßigen Zugehörigkeit beschränkt wird (BFH-Urteil vom 23. November 1972 VIII R 42/67, BFHE 108, 10, BStBl II 1973, 198). - BFH, 29.10.1970 - IV R 247/69
Wohnsitzfinanzamt - Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren - …
Auszug aus BFH, 23.11.2011 - I B 58/11
Dies gilt nicht nur für die Einkommensteuer, deren Gegenstand ("Einkommen") keiner Gebietsgebundenheit unterliegt (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1970 IV R 247/69, BFHE 101, 91, BStBl II 1971, 151;… Klein/Rätke, AO, 10. Aufl., § 17 Rz 4; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 16 AO Rz 6), sondern --aus den nämlichen Gründen-- auch für die Körperschaftsteuer (Urteil des Hessischen FG vom 12. Mai 2005 4 K 1409/04, juris). - FG Hessen, 12.05.2005 - 4 K 1409/04
Auszug aus BFH, 23.11.2011 - I B 58/11
Dies gilt nicht nur für die Einkommensteuer, deren Gegenstand ("Einkommen") keiner Gebietsgebundenheit unterliegt (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1970 IV R 247/69, BFHE 101, 91, BStBl II 1971, 151;… Klein/Rätke, AO, 10. Aufl., § 17 Rz 4; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 16 AO Rz 6), sondern --aus den nämlichen Gründen-- auch für die Körperschaftsteuer (Urteil des Hessischen FG vom 12. Mai 2005 4 K 1409/04, juris).
- FG Düsseldorf, 15.03.2019 - 1 K 1433/18
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe - Festsetzung nach KiStG des …
Rn. 27 c) Soweit der BFH entschieden hat, dass es weder bei der Einkommensteuer (BFH, Urteile vom 29.10.1970 IV R 247/69, BStBl II 1971, 151; vom 23.11.1972 VIII R 42/67, BStBl II 1973, 198;… Beschluss vom 16.03.2005 VIII B 87/03, BFH/NV 2005, 977) noch bei der Körperschaftssteuer (BFH, Beschluss vom 23.11.2011 I B 58/11, BFH/NV 2012, 392) eine an den Ländergrenzen endende verbandsmäßige Zuständigkeit gibt (…vgl. auch Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 16 AO Rn. 6), folgt hieraus für den Streitfall nichts anderes.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".