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| BFH, 12.09.1979 - I B 60/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Fristenkontrollbuch - Wiedervorlagefrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 128, 483
- BStBl II 1979, 743
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.05.1961 - I 237/60 S
Einlegung eines Rechtsmittel bei Vorliegen des Bescheids und Kenntnis durch den …
Auszug aus BFH, 12.09.1979 - I B 60/79
Falls ein solcher Fristenkalender in der Kanzlei des Prozeßbevollmächtigten nicht geführt und täglich überwacht werden sollte, liegt bereits darin der Grund für die schuldhafte Versäumung der Frist, denn ein Fristenkontrollbuch oder eine vergleichbare Einrichtung ist unerläßliche Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Büroorganisation zur Wahrung der Fristen (BFH-Urteil vom 9. Mai 1961 I 237/60 S, BFHE 73, 491, BStBl III 1961, 445). - BFH, 11.11.1972 - VIII R 8/67
Nachsichtgewährung - Fristversäumnis - Gesetzliche Rechtsmittelfristen - …
Auszug aus BFH, 12.09.1979 - I B 60/79
Die Eintragung einer Wiedervorlagefrist allein genügte nicht (BFH-Urteil vom 11. November 1972 VIII R 8/67, BFHE 107, 486 BStBl II 1973, 169). - BFH, 13.10.1972 - I R 99/72
- BFH, 07.10.1964 - I 117/63 U
Vorliegen eines Büroversehens
Auszug aus BFH, 12.09.1979 - I B 60/79
Das gilt in gleicher Weise für das Verschulden des Rechtsanwalts R des Urlaubsvertreters des Prozeßbevollmächtigten (BFH-Urteil vom 7. Oktober 1964 I 117/63 U, BFHE 80, 498, BStBl III 1964, 653;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 110 AO, Anm. 22), der die Sache selbständig bearbeitete (vgl. v. Wallis/List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Anm. 18).
- BFH, 07.02.1992 - III R 57/91
Zurechnung des Verschuldens eines Prozeßbevollmächtigten für den …
Es genügt nicht, wenn ein Prozeßbevollmächtigter lediglich Wiedervorlagefristen für die Bearbeitung einer Sache in einen dafür bestimmten Fristenkalender einträgt (BFH-Entscheidungen vom 12. September 1979 I B 60/79, BFHE 128, 483, BStBl II 1979, 743 und vom 11. November 1972 VIII R 8/67, BFHE 107, 486, BStBl II 1973, 169). - BFH, 27.02.1985 - II R 218/83
Zurechnung des verschuldeten Versäumens der Revisionsbegründungsfrist durch den …
Die Eintragung allein einer Wiedervorlagefrist oder sonstigen "Promptfrist" genügt nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 12. September 1979 I B 60/79, BFHE 128, 483, BStBl II 1979, 743, sowie Beschluß des BVerwG vom 27. Juni 1984 9 B 3209/82, NJW 1984, 2542). - BFH, 24.02.1982 - VIII R 137/81 NV: Für ein ordnungsmäßiges Fristenkontrollbuch ist es unerläßlich, daß der Fristablauf für jede einzelne Sache sofort nach Eingang endgültig vermerkt wird und die Einhaltung der laufenden Fristen durch tägliche Einsichtnahme in den Fristenkalender gesichert ist (vgl. BFH-Beschluß vom 12.9.1979 I B 60/79 und BFH-Urteil vom 26.5.1977 V R 139/73).
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