Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 25.02.2004 - I B 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8739
BFH, 25.02.2004 - I B 66/02 (https://dejure.org/2004,8739)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2004 - I B 66/02 (https://dejure.org/2004,8739)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - I B 66/02 (https://dejure.org/2004,8739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 90 Abs. 2 Satz 3; ; AO 1977 § 160

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 160
    Benennungsverlangen gem. § 160 AO

  • datenbank.nwb.de

    Erfüllung eines Benennungsverlangens gem. § 160 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 30.08.1995 - I R 126/94

    Empfängerbenennung i.S.d. § 160 AO bei Lizenzzahlungen an eine ausländische …

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 66/02
    Für eine Ermessensausübung ist insoweit kein Raum mehr (s. BFH-Urteil vom 30. August 1995 I R 126/94, BFH/NV 1996, 267).

    Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision mit der Begründung begehrt, das FG-Urteil weiche von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 267 ab und daher erfordere die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Streitfall eine Entscheidung des BFH (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), ist die Beschwerde unbegründet.

    Zur angeblichen Abweichung hat die Klägerin vorgetragen: Nach dem Urteil in BFH/NV 1996, 267 dürfe der Betriebsausgabenabzug gemäß § 160 AO 1977 nur versagt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Empfänger im Inland steuerpflichtige Einnahmen erzielte und diese steuerlich nicht erfasst wurden.

    Das Senatsurteil in BFH/NV 1996, 267 enthält keine derartige Einschränkung.

  • BFH, 17.10.2001 - I R 19/01

    Benennungsverlangen gem. § 160 AO

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 66/02
    Deshalb hängt die Antwort auf die gestellte Frage von den Umständen des Einzelfalles ab, die zu beurteilen im Wesentlichen Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz ist (s. BFH-Entscheidungen vom 17. Oktober 2001 I R 19/01, BFH/NV 2002, 609;… vom 16. Januar 2003 VIII B 114/01, BFH/NV 2003, 738).

    Nach dieser Vorschrift kann sich der Steuerpflichtige in Fällen wie dem Streitfall nicht darauf berufen, dass er Sachverhalte nicht mehr aufklären oder Beweismittel nicht mehr beschaffen kann, wenn er sich zeitnah zu seiner Leistung und somit in der Regel schon lange vor dem Benennungsverlangen die Möglichkeit dazu hätte beschaffen oder einräumen lassen können (…s. BFH-Entscheidungen vom 6. April 1993 XI B 94/92, BFH/NV 1993, 633;… vom 27. Juni 2001 I R 46/00, BFH/NV 2002, 1; in BFH/NV 2002, 609).

  • BFH, 04.04.1996 - IV R 55/94

    Benennung von Zahlungsempfängern

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 66/02
    Entscheidungserheblich ist im Streitfall nur, ob die Klägerin dem Benennungsverlangen vollständig entsprochen hat, also die Person mit Name und Anschrift benannt hat, an die der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert übertragen wurde (s. BFH-Entscheidungen vom 25. August 1986 IV B 76/86, BFHE 149, 381, BStBl II 1987, 481; vom 4. April 1996 IV R 55/94, BFH/NV 1996, 801, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86

    Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer …

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 66/02
    Entscheidungserheblich ist im Streitfall nur, ob die Klägerin dem Benennungsverlangen vollständig entsprochen hat, also die Person mit Name und Anschrift benannt hat, an die der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert übertragen wurde (s. BFH-Entscheidungen vom 25. August 1986 IV B 76/86, BFHE 149, 381, BStBl II 1987, 481;… vom 4. April 1996 IV R 55/94, BFH/NV 1996, 801, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.1985 - I R 7/81

    Beweiserhebung durch Finanzgericht - Verweigerung der Auskunft - Geschäftsverkehr …

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 66/02
    Sie widerspräche auch den Ausführungen im Senatsurteil vom 13. März 1985 I R 7/81 (BFHE 145, 502, BStBl II 1986, 318).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 46/00

    Betriebsausgabe - Sachverhaltsaufklärung - Ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 66/02
    Nach dieser Vorschrift kann sich der Steuerpflichtige in Fällen wie dem Streitfall nicht darauf berufen, dass er Sachverhalte nicht mehr aufklären oder Beweismittel nicht mehr beschaffen kann, wenn er sich zeitnah zu seiner Leistung und somit in der Regel schon lange vor dem Benennungsverlangen die Möglichkeit dazu hätte beschaffen oder einräumen lassen können (…s. BFH-Entscheidungen vom 6. April 1993 XI B 94/92, BFH/NV 1993, 633; vom 27. Juni 2001 I R 46/00, BFH/NV 2002, 1;… in BFH/NV 2002, 609).
  • BFH, 06.04.1993 - XI B 94/92

    Voraussetzungen eines Abzugs von Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 66/02
    Nach dieser Vorschrift kann sich der Steuerpflichtige in Fällen wie dem Streitfall nicht darauf berufen, dass er Sachverhalte nicht mehr aufklären oder Beweismittel nicht mehr beschaffen kann, wenn er sich zeitnah zu seiner Leistung und somit in der Regel schon lange vor dem Benennungsverlangen die Möglichkeit dazu hätte beschaffen oder einräumen lassen können (s. BFH-Entscheidungen vom 6. April 1993 XI B 94/92, BFH/NV 1993, 633;… vom 27. Juni 2001 I R 46/00, BFH/NV 2002, 1;… in BFH/NV 2002, 609).
  • BFH, 16.01.2003 - VIII B 114/01

    Domizilgesellschaft; Benennungsverlangen

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 66/02
    Deshalb hängt die Antwort auf die gestellte Frage von den Umständen des Einzelfalles ab, die zu beurteilen im Wesentlichen Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz ist (…s. BFH-Entscheidungen vom 17. Oktober 2001 I R 19/01, BFH/NV 2002, 609; vom 16. Januar 2003 VIII B 114/01, BFH/NV 2003, 738).
  • BFH, 17.07.2002 - I B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 66/02
    Außerdem muss er konkret und substantiiert vortragen, weshalb seiner Auffassung nach die Klärung dieser Frage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 2002 I B 119/01, BFH/NV 2002, 1600, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 30.11.2001 - III 101/01

    Rechtmäßigkeit des Verlangens nach Benennung des tatsächlichen …

    Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 66/02
    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 881 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05

    Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem …

    Die in diesen Unterlagen mitgeteilten Umstände mögen zwar darauf hindeuten, dass G der wahre Empfänger der Leistungen gewesen ist, und deshalb steuerliche Vorgänge im Inland nicht betroffen sind, sie haben dem Gericht aber bei einer Würdigung der gesamten Umstände des Streitfalles nicht die Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) vermitteln können, dass der behauptete Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen hat (…vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 13. März 1985 - I R 7/81, BStBl II 1986, 318 , vom 12. August 1999 - XI R 51/98, BFH/NV 2000, 299 und vom 25. Februar 2004 - I B 66/02, BFH/NV 2004, 919).

    Zum anderen verweist der Beklagte zutreffend darauf, dass auch eine Person, die nicht zu den Gründungsmitgliedern oder Anteilseignern einer Briefkastengesellschaft gehört, beispielsweise über ein Treuhandverhältnis oder auf anderem Wege Empfänger einer geflossenen Leistung sein kann (vergl. dazu auch den Beschluss des BFH vom 25. Februar 2004 - I B 66/02, a.a.O.).

    Vielmehr ist es einem Steuerpflichtigen bei außergewöhnlichen Geschäftsumständen, insbesondere bei Auslandsbeziehungen (§ 90 Abs. 2 Satz 3 AO), zumutbar, sich bereits bei Abschluss der fraglichen Verträge hinreichende Sicherheit über die wahren Vertragspartner zu verschaffen (vergl. dazu auch die Entscheidungen des BFH vom 3. Dezember 1993 - I B 145/93, BFH/NV 1994, 688 , vom 25. Februar 2004 - I B 66/02, a.a.O., …und vom 25. Januar 2006 - I R 39/05, BFH/NV 2006, 1618).

  • FG Hamburg, 30.11.2001 - III 101/01

    Rechtmäßigkeit des Verlangens nach Benennung des tatsächlichen …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Münster, 13.07.2007 - 9 K 1080/04

    Rechtmäßigkeit der Hinzurechnung der an eine österreichische Firma gezahlten …

    Die bloße Möglichkeit, dass er im Inland nicht steuerpflichtig ist, reicht allein nicht aus (BFH-Beschluss vom 25. Februar 2004 I B 66/02, BFH/NV 2004, 919).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht