Rechtsprechung
| BFH, 08.10.2008 - I B 72/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Bemessung von Pensionsrückstellungen; Fehlen von Entscheidungsgründen
- Judicialis
FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 4d; ; EStG § 6a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Die für die Bemessung von Pensionsrückstellungen geltenden Überversorgungsgrundsätze sind auch auf Zuwendungen an eine Unterstützungskasse nach § 4d EStG anzuwenden; Fehlen von Entscheidungsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 22.02.2008 - 7 K 422/08
- BFH, 08.10.2008 - I B 72/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04
Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach …
Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I B 72/08
Das FG hat zwar unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04 (BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930) die Klage abgewiesen.Soweit die Klägerin ferner geltend macht, das FG sei auf ihre Argumente, die sie gegen die Richtigkeit des BFH-Urteils in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930 vorgebracht habe, nicht eingegangen, trifft dies nicht zu.
Dies hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930 bejaht und in den Gründen zustimmend auf das Urteil des FG München in EFG 2003, 1150 verwiesen, das gegen die Klägerin ergangen ist und dieselbe auch hier streitige Rechtsfrage betraf; es handelte sich lediglich um unterschiedliche Streitjahre.
Der BFH ist in seinem Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930 zu einer von der Auffassung der Klägerin abweichenden Auslegung des § 4d EStG gekommen.
- FG München, 23.04.2003 - 7 K 3089/01
Überversorgung bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine …
Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I B 72/08
Das FG hat ausgeführt, der BFH habe das die Klägerin betreffende Urteil des FG München vom 23. April 2003 7 K 3089/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1150) zitiert und daher berücksichtigt.Dies hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930 bejaht und in den Gründen zustimmend auf das Urteil des FG München in EFG 2003, 1150 verwiesen, das gegen die Klägerin ergangen ist und dieselbe auch hier streitige Rechtsfrage betraf; es handelte sich lediglich um unterschiedliche Streitjahre.
- BFH, 24.07.1996 - I R 74/95
Grenzzone bei Grenzgängern
Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I B 72/08
Ein solcher Mangel liegt jedoch nicht schon dann vor, wenn die vom FG gegebene Begründung lückenhaft ist (Senatsurteil vom 24. Juli 1996 I R 74/95, BFHE 181, 410, BStBl II 1997, 132, m.w.N.).
- BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99
Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - …
Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I B 72/08
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106;… vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 02.02.1999 - II R 91/97
Verfahrensmängel gem. § 116 Abs. 1 FGO
Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I B 72/08
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363; BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106;… vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 19.10.2001 - V B 48/01
Restaurator - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I B 72/08
Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369;… vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810). - BFH, 25.03.2002 - VI B 98/01
Nicht mit Gründen versehenes Urteil
Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I B 72/08
Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369; vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810). - BFH, 21.12.2001 - VII R 24/01
Zulassungsfreie Revision
Auszug aus BFH, 08.10.2008 - I B 72/08
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660).
- FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12
Verhältnis der Vorschriften § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG - …
Hierfür gelten allerdings grundsätzlich dieselben Bedingungen wie für Direktzusagen, die auf das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen sind (vgl. Hieb/Stobbe in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 4d Anm. 53;… Gosch, KStG, 2. Auflage, § 8 Rz 991; zur Anwendung der sog. Überversorgungsgrundsätze vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BFHE 218, 236, BStBl II 2007, 930; BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 79/03, BFHE 206, 52, BStBl II 2004, 940; BFH-Beschluss vom 08. Oktober 2008 I B 72/08, nicht amtlich veröffentlicht; Finanzgericht München, Urteil vom 22. Februar 2008 7 K 422/08, DStRE 2008, 1182). - BFH, 26.11.2024 - VIII B 79/23
Bezugnahmen des FG auf Schriftsätze des Finanzamts zur Begründungserleichterung
Vom Vorliegen eines Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist danach dann auszugehen, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt, oder den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.12.2013 - XI B 33/13, BFH/NV 2014, 714, Rz 17, m.w.N.;… vom 27.08.2019 - X B 160/18, X B 3-10/19, BFH/NV 2020, 5, Rz 24; vom 08.10.2008 - I B 72/08, juris, unter 1.a [Rz 1];… vom 18.11.2009 - VIII B 16/08, BFH/NV 2010, 389, unter II.3.c [Rz 14], m.w.N.).
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