Rechtsprechung
| BVerwG, 07.05.1960 - I C 160.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Untersagung den Spielbetrieb eines allgemein zugänglichen Spielsalons wegen Veranstaltung des rouletteartigen sog. Sektorenspiels ohne polizeiliche Genehmigung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.1959 - 4 F 44/59
- BVerwG, 27.11.1959 - I C 160.59
- BVerwG, 07.05.1960 - I C 160.59
- BVerwG, 09.06.1960 - I C 160.59
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.06.1958 - I ER 300.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.05.1960 - I C 160.59
Es entspricht allerdings der Rechtsprechung des Senats, daß ein Beschlußüber die Aussetzung des Vollzugs bei Änderung der Entscheidungsgrundlage aufgehoben werden kann (Beschluß vom 13. Juni 1958 - BVerwG I ER 300.58 - siehe jetzt § 80 Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 [BGBl. I S. 17] - VwGO -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.11.1959 - I C 160.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollziehung einer Verfügung betreffend eine Untersagung zum Betrieb eines Spielkasinos mit Roulette-Spiel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.1959 - 4 F 44/59
- BVerwG, 27.11.1959 - I C 160.59
- BVerwG, 07.05.1960 - I C 160.59
- BVerwG, 09.06.1960 - I C 160.59
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.06.1960 - I C 160.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Betreiben des Sektorenspiels ohne ortspolizeiliche Genehmigung in einem allgemein zugänglichen Spielsalon - Verbot eines mechanisch betriebenen Spiels - Begriff des Glücksspiels - Sektorenspiel als Glücksspiel
- vdai.de
Untersagung des Spielbetriebs nach § 15 Abs. 2 GewO; Auslegung des Begriffs "mechanisch betriebenes Spielgerät" i.S.d. § 33d GewO a.F.; Einordnung des "Sektorenspiels" als Glücksspiel.
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.1959 - 4 F 44/59
- BVerwG, 27.11.1959 - I C 160.59
- BVerwG, 07.05.1960 - I C 160.59
- BVerwG, 09.06.1960 - I C 160.59
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.05.1955 - I C 133.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.06.1960 - I C 160.59
Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof und auch vom Senat übernommen worden (BGHSt. Bd. 2 S. 274 [276]; BVerwGE 2, 110 [BVerwG 17.05.1955 - BVerwG I C 133.53] [111]).
- OVG Hamburg, 21.11.2006 - 1 Bf 318/05
Rechtmäßige Auflage zur Entfernung von Fun-Spielautomaten und eines Münzschiebers …
Es kommt darauf an, ob in das Spielgerät eine technische Vorrichtung eingebaut ist, die neben den allgemeinen physikalischen Gesetzen einen eigengesetzlichen Spielablauf bewirkt und damit ihrerseits selbstwirkend den Spielerfolg ausschlaggebend zu beeinflussen vermag (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1960, GewArch 1961, 34 und v. 27.10.1966, BVerwGE 25, 204/205). - BVerwG, 31.10.1960 - I B 43.58
Rechtsmittel
Weiterhin führt sie aus, daß der Senat in seinen in BVerwG I C 137.57 und BVerwG I C 160.59 ergangenen Urteilen vom 9. Juni 1960 zu unrecht den Glücksspielcharakter des Sektorenspieles bejaht habe.Der Senat hat die grundsätzlichen Rechtsfragen, die in dem vorliegenden Rechtsstreit auftauchen, bereits in seinenEntscheidungen vom 9. Juni 1960 - BVerwG I C 137.57 und BVerwG I C 160.59 - geklärt.
- BVerwG, 09.12.1975 - I C 14.74
Gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles mit Gewinnmöglichkeit
Demgemäß lautet der Leitsatz des genannten Urteils: "Erlauben die Spielregeln verschiedene Spielweisen (...), von denen möglicherweise nur einige Glücksspiel sind, so ist das ganze Spiel ein Glücksspiel" (so auch Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 9. Juni 1960 - BVerwG I C 137.57 [NJW 1960, 1684 = Buchholz 451.20 § 33 d GewO Nr. 1] und BVerwG I C 160.59 - undvom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 [a.a.O.] -).
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