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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.1960 - I C 189.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1469
BVerwG, 12.01.1960 - I C 189.56 (https://dejure.org/1960,1469)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1960 - I C 189.56 (https://dejure.org/1960,1469)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1960 - I C 189.56 (https://dejure.org/1960,1469)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.05.1958 - I C 57.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1960 - I C 189.56
    Wie in dem Urteil des Senatsvom 22. Mai 1958 - BVerwG I C 57.55 - ausgeführt worden ist, geht die Regelung des Weingesetzes und der Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes dahin, daß grundsätzlich mit Alkohol versetzter Wein aus dem Ausland nicht eingeführt werden darf; eine Ausnahme gilt dann, wenn er den für den Verkehr im Ursprungsland geltenden Vorschriften genügt und es sich um Dessertwein handelt, der im Ursprungsland mit Alkohol versetzt worden ist (vgl. Art. 8 Abs. 2 Buchst. d der Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes vom 16. Juli 1932 [RGBl. I S. 358]).

    In dieser Hinsicht ist durch die Urteile des Senatsvom 22. Mai 1958 - BVerwG I C 57.55 und BVerwG I C 208.55 - klargestellt worden, daß die Zollbehörde trotz der Feststellungen der ausländischen Untersuchungsanstalt nicht gehindert gewesen ist, in eine Prüfung der Einfuhrfähigkeit des Weines einzutreten.

    Der Senat hat in seinemUrteil vom 22. Mai 1958 - BVerwG I C 57.55 - bereits dargelegt, daß den deutsch-italienischen Verträgen vom 30. Juni 1951 und 19. April 1952 wegen des Fehlens der nach Art. 59 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 73 Nr. 5 GG erforderlichen Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften die Gesetzeskraft fehlt und infolgedessen die gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes und der Weinzollordnung über die Prüfung der Einfuhrfähigkeit bei Dessertwein auf jeden Fall unberührt geblieben sind.

    Schon der dem Rechtsstreit BVerwG I C 57.55 zugrunde liegende Sachverhalt spricht gegen eine solche Selbstbindung.

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1960 - I C 189.56
    Der Beschränkung auf die Aufhebungsklage steht auch die Entscheidung des V. Senats vom 17. Dezember 1954 (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296 bis 298]) nicht entgegen.
  • BVerwG, 29.01.1954 - II C 107.53

    Anerkennung von Lebensgemeinschaften als freie Ehen - Lebensgemeinschaften, die …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1960 - I C 189.56
    Einer Beschränkung auf die Anfechtungsklage wird zum Beispiel das Rechtsschutzbedürfnis in den Fällen nicht abzusprechen sein, in denen die Vornahme eines abgelehnten Verwaltungsakts im Ermessen der Behörde steht (vgl. den Fall BVerwGE 1, 74 [76] und das bei Engelhard, NJW 1956 S. 1378, angeführte Beispiel; Bettermann, DVBl. 1957 S. 109 [110]; Klinger, NJW 1957 S. 654 [657]).
  • BVerwG, 22.05.1958 - I C 208.55

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gegen einen aufgrund der Vorschriften des …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1960 - I C 189.56
    In dieser Hinsicht ist durch die Urteile des Senatsvom 22. Mai 1958 - BVerwG I C 57.55 und BVerwG I C 208.55 - klargestellt worden, daß die Zollbehörde trotz der Feststellungen der ausländischen Untersuchungsanstalt nicht gehindert gewesen ist, in eine Prüfung der Einfuhrfähigkeit des Weines einzutreten.
  • BVerwG, 10.10.1969 - IV C 114.68

    Rechtsmittel

    Ob eine isolierte Anfechtungsklage überhaupt zulässig ist, wenn der Kläger zur Erreichung seines eigentlichen Klageziels die Verpflichtungsklage erheben könnte (so Urteil vom 12. Januar 1960 - BVerwG I C 189.56 -), oder ob der Anfechtungsklage in einem solchen Falle regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (so Beschluß vom 11. April 1958 - BVerwG V CB 148.56 -, Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG VIII C 30.66 - in BVerwGE 25, 357 [358 f.]), kann hier dahinstehen, denn jedenfalls ist das Revisionsgericht frei, die gestellten Klageanträge auszulegen (§§ 88, 141, 125 Abs. 1 VwGO; vgl. Beschluß vom 4. Juli 1962 - BVerwG IV C 53.62 -, Beschluß vom 21. Februar 1966 - BVerwG III CB 79.65 - [DÖV 1966, 427 = Buchholz BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 26]; Beschluß vom 16. Januar 1968 - BVerwG II B 65.67 -).
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