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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1
BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62 (https://dejure.org/1964,1)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1964 - I C 30.62 (https://dejure.org/1964,1)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1964 - I C 30.62 (https://dejure.org/1964,1)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Außenbereich

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Art. 14 Abs. 1 GG, §§ 1, 35 BBauG.

  • rechtsportal.de

    BBauG § 1; BBauG § 35; GG Art. 14 Abs. 1
    Nicht privilegierte Außenbereichsvorhaben [Wochenendhäuser]; Berücksichtigung planerischer Vorstellungen der Gemeinde [hier: Flächennutzungsplan]; Eigentumsschutz; Verwaltungsermessen der Genehmigungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 247
  • NJW 1964, 1973
  • MDR 1964, 699
  • DVBl 1964, 527
  • BB 1964, 827
  • DÖV 1955, 186
  • DÖV 1964, 383
  • DÖV 1964, 658
 
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Wird zitiert von ... (245)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII C 140.61

    Voraussetzungen für die Genehmigung von Doppelnamen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
    Wenn aber schon bei der Subsumtion des Sachverhalts unter den unbestimmten Gesetzesbegriff alle rechtlich relevanten Gesichtspunkte geprüft werden müssen, so bleibt kein Raum für eine Ausübung des Ermessens, bei der wiederum nur darauf abzustellen wäre, ob die Ausführung oder Benutzung des Vorhabens öffentliche Belange beeinträchtigt (vgl. BVerwGE 15, 207 [211]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
    Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG will damit zugleich verhindern, daß der Gesetzgeber sich der ihm obliegenden Regelung enthält und statt dessen die Bestimmung des Eigentumsinhalts dem Ermessen der Verwaltung anheimgibt (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]; 8 71 [76]; 9, 137 [147 f.]; 11, 168 [191 f.]; 13, 153 [160 f.]; BVerwGE 2, 114 [116]; 2, 349 [351]; 9, 284 [287]; 10, 202 [205]; 11, 95 [96]).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
    Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG will damit zugleich verhindern, daß der Gesetzgeber sich der ihm obliegenden Regelung enthält und statt dessen die Bestimmung des Eigentumsinhalts dem Ermessen der Verwaltung anheimgibt (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]; 8 71 [76]; 9, 137 [147 f.]; 11, 168 [191 f.]; 13, 153 [160 f.]; BVerwGE 2, 114 [116]; 2, 349 [351]; 9, 284 [287]; 10, 202 [205]; 11, 95 [96]).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
    Denn die Worte "können ... zugelassen werden bedeuten unter Berücksichtigung des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 13, 318 [325]) das gleiche, wie wenn es hieße "dürfen ... nur zugelassen werden im Sinne von "sind ... zuzulassen.
  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
    Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG will damit zugleich verhindern, daß der Gesetzgeber sich der ihm obliegenden Regelung enthält und statt dessen die Bestimmung des Eigentumsinhalts dem Ermessen der Verwaltung anheimgibt (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]; 8 71 [76]; 9, 137 [147 f.]; 11, 168 [191 f.]; 13, 153 [160 f.]; BVerwGE 2, 114 [116]; 2, 349 [351]; 9, 284 [287]; 10, 202 [205]; 11, 95 [96]).
  • BVerwG, 20.05.1955 - V C 14.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
    Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG will damit zugleich verhindern, daß der Gesetzgeber sich der ihm obliegenden Regelung enthält und statt dessen die Bestimmung des Eigentumsinhalts dem Ermessen der Verwaltung anheimgibt (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]; 8 71 [76]; 9, 137 [147 f.]; 11, 168 [191 f.]; 13, 153 [160 f.]; BVerwGE 2, 114 [116]; 2, 349 [351]; 9, 284 [287]; 10, 202 [205]; 11, 95 [96]).
  • BVerwG, 29.11.1955 - I C 191.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
    Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG will damit zugleich verhindern, daß der Gesetzgeber sich der ihm obliegenden Regelung enthält und statt dessen die Bestimmung des Eigentumsinhalts dem Ermessen der Verwaltung anheimgibt (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]; 8 71 [76]; 9, 137 [147 f.]; 11, 168 [191 f.]; 13, 153 [160 f.]; BVerwGE 2, 114 [116]; 2, 349 [351]; 9, 284 [287]; 10, 202 [205]; 11, 95 [96]).
  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 19.59

    Der unbeschränkten Rechtskontrolle unterliegende und lediglich auf …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
    Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG will damit zugleich verhindern, daß der Gesetzgeber sich der ihm obliegenden Regelung enthält und statt dessen die Bestimmung des Eigentumsinhalts dem Ermessen der Verwaltung anheimgibt (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]; 8 71 [76]; 9, 137 [147 f.]; 11, 168 [191 f.]; 13, 153 [160 f.]; BVerwGE 2, 114 [116]; 2, 349 [351]; 9, 284 [287]; 10, 202 [205]; 11, 95 [96]).
  • BVerwG, 12.02.1962 - I B 25.62

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
    Wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 12. Februar 1962 -- BVerwG I B 25.62 -- (BBauBl. 1962 S. 635) entschieden hat, gehören Wochenendhäuser nicht zu den bevorrechtigten Vorhaben des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG, die wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen.
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …

    Daß Wochenendhäuser nicht unter diese Vorschrift fallen, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dieUrteile vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - BVerwGE 18, 247 [248], vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109] undvom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - [S. 18], zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …

    So kann, wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 86.66 - entschieden hat, die nach den Umständen gebotene Rücksichtnahme auf eine in der Nähe befindliche Wohnbebauung als ein in § 35 Abs. 3 BBauG nicht ausdrücklich aufgeführter öffentlicher Belang sogar ein nach § 35 Abs. 1 BBauG privilegiertes Bauvorhaben verhindern; denn da von dem Begriff der öffentlichen Belange alle Gesichtspunkte erfaßt werden, die für das Bauen im Außenbereich irgendwie rechtserheblich sein können (BVerwGE 18, 247 [250]), sind auch solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die nicht ihrerseits im Schutz des Außenbereichs und seiner spezifischen Zweckbestimmung ihren Ursprung haben; das zeigt sich auch an einzelnen der in § 35 Abs. 3 BBauG aufgeführten Beispiele.
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Im vorliegenden Zusammenhang ist vor allen Dingen der zuletzt genannte Gesichtspunkt wichtig: Wochenendhäuser fallen nach allgemeiner Ansicht nicht unter das Privileg des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG (vgl. Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - BVerwGE 18, 247 [248]), obgleich sie ihre Zweckbestimmung im Außenbereich am besten erfüllen würden.
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