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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 37.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,967
BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 37.77 (https://dejure.org/1978,967)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1978 - 1 C 37.77 (https://dejure.org/1978,967)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - 1 C 37.77 (https://dejure.org/1978,967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 729
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • VG Trier, 15.09.2022 - 2 K 1197/22

    Kein Anspruch auf waffenrechtliche Erlaubnis für ein Pfeilabschussgerät

    Angesichts der von Waffen ausgehenden schwerwiegenden Gefahren für die Allgemeinheit und die Interessen des Gemeinwohls überschreiten im Übrigen derartige Einschränkungen in der Regel hinsichtlich der Schwere und der Bedeutung für den Betroffenen nicht die Grenze der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 37.77 -, juris, Rn. 15;… OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 26).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 64.76
    Zwischenzeitlich ist offensichtlich der Hessische Verwaltungsgerichtshof von seiner im vorliegenden Verfahren vertretenen Auffassung abgerückt; denn in seinen späteren Berufungsurteilen in den gleichzeitig vom Senat verhandelten Verfahren BVerwG 1 C 34.77, BVerwG 1 C 37.77 und BVerwG 1 C 56.78 hat er ausdrücklich hervorgehoben, daß eine Ausnahme nach § 37 Abs. 3 WaffG für den inländischen Gebrauch der Waffen - etwa zu Sportzwecken - nicht mit den öffentlichen Interessen vereinbar sei und deshalb nicht zugelassen werden dürfe.

    Die in jenen Berufungsurteilen vertretene Auffassung, das Bundeskriminalamt müsse dem zuverlässigen Antragsteller im Hinblick auf Art. 14 GG eine Ausnahmegenehmigung für den bloßen Besitz innerhalb der eigenen Räume bei solchen Gegenständen erteilen, die vor dem Inkrafttreten des Waffengesetzes erworben worden seien, hat der erkennende Senat allerdings in den Urteilen BVerwG 1 C 34.77 und BVerwG 1 C 37.77 abgelehnt.

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 56.78

    Ausnahmegenehmigung für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über ein Gewehr - …

    Wie der Senat in den gleichzeitig entschiedenen Verfahren BVerwG 1 C 64.76, BVerwG 1 C 34.77 und BVerwG 1 C 37.77 befunden hat, handelt es sich bei § 37 Abs. 1 WaffG um ein grundsätzliches Verbot, von dem nach § 37 Abs. 3 WaffG nur in atypischen Einzelfällen abgewichen werden darf, bei denen ausnahmsweise dem Waffenbesitz öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

    Wie der Senat in den gleichzeitig verhandelten Streitfällen BVerwG 1 C 34.77 und BVerwG 1 C 37.77 entschieden hat, wirkt sich das Inkrafttreten des Verbotes mit Befreiungsvorbehalt gemäß § 37 WaffG für den bis dahin uneingeschränkt verfügungsberechtigten Eigentümer als eine im Rahmen der Sozialbindung liegende eigentumsbeschränkende Regelung gemäß Art. 14 Abs. 2 GG aus, bei der allein die frühere eigentümerrechtliche Position in der Regel ungeeignet ist, die einer Befreiung grundsätzlich entgegenstehenden öffentlichen Interessen zugunsten der privaten Interessen zurückzudrängen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 11 N 20.11

    Neubegründung der Waffenerlaubnispflicht von umgebauten LEP-Waffen

    Denn angesichts der von solchen Waffen ausgehenden Gefahren überschreiten derartige Einschränkungen regelmäßig nicht die Grenzen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. April 1998 - 1 B 230/97 -, juris Rz. 5, und Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 37.77 -, juris Rz. 15).
  • BVerwG, 13.10.1987 - 1 CB 27.86

    Rechtsmittel

    Im übrigen ist in den Urteilen des Senats vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 37.77 - (DVBl. 1979, 729) und - BVerwG 1 C 56.78 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17) hinsichtlich des Altbesitzes an tragbaren Schußwaffen, die unter das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen fallen, dargelegt, daß die Ausnahmeregelung des § 37 Abs. 3 WaffG eine auf den Einzelfall abgestellte Wertung der öffentlichen und privaten Interessen ermöglicht und dadurch eine strenge, auch den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsprüfung gerade auch in den Fällen sicherstellt, in denen durch die Verbotsregelung Rechtspositionen von Eigentümern eingeschränkt werden, die ihnen bisher zustanden.

    Die Fragen sind in der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geklärt (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 - und - BVerwG 1 C 37.77 - <DVBl. 1979, 729>).

  • VG Osnabrück, 01.06.2023 - 4 A 8/23

    Altbesitz; Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz; Pfeilabschussgerät; …

    Denn die mit solchen - im Interesse des Gemeinwohls notwendigen - Maßnahmen verbundenen Einschränkungen des Eigentums überschreiten angesichts der von Waffen ausgehenden Gefahren in der Regel hinsichtlich ihrer Schwere und hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Betroffenen nicht die Grenze der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1978 - I C 37.77 -, juris, Rn. 15, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf DVBl 1979, 729 [BVerwG 06.12.1978 - BVerwG 1 C 37.77]; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - OVG 11 N 20.11 -, juris, Rn. 26, mit Veröffentlichungshinweis auf OVGE BE 33, 242).
  • BVerwG, 26.01.1981 - 1 B 12.81

    Unabhängigkeit der Antragsbefugnis - Ausübung der tatsächlichen Gewalt - …

    Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß das Gesetz durch die Ausnahmeregelung seines § 37 Abs. 3 eine auf den Einzelfall abgestellte Wertung der öffentlichen und privaten Interessen ermöglicht und dadurch eine strenge, auch den verfassungsrechtlichen Eigentumsschütz berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsprüfung gerade auch in den Fällen sicherstellt, in denen durch die Verbotsregelung Rechtspositionen von Eigentümern eingeschränkt werden, die ihnen bisher zustanden (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 -, [Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16 = NJW 1980, 1588] und - BVerwG 1 C 37.77 - [DVBl. 1979, 729]).
  • BVerwG, 29.06.1982 - 1 B 83.81

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Einordnung einer …

    Im übrigen ist sie durch die Urteile des Senats vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16 = NJW 1979, 1563 = DÖV 1979, 565 - MDR 1979, 698, - BVerwG 1 C 37.77 - DVBl. 1979, 729) und - BVerwG 1 C 56.78 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17) hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 05.11.1981 - 1 B 97.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausübung …

    Soweit der Kläger schließlich geltend macht, die Rechtssache habe wegen der Frage grundsätzliche Bedeutung, ob die Regelungen der §§ 6 Abs. 3, 37 Abs. 1, 58 Abs. 1 WaffG 76 eine "entschädigungslose Enteignung" jedenfalls des bis zum Inkrafttreten dieser Vorschriften rechtmäßigen Altbesitzes in sich schließen, bedarf es eines Revisionsverfahrens nicht, weil - auch - diese Frage durch die Urteile des Senats vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16), - BVerwG 1 C 37.77 - (DVBl. 1979, 729) und - BVerwG 1 C 64.76 -, - BVerwG 1 C 56.78 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17) hinreichend geklärt ist.
  • VGH Hessen, 17.05.1988 - 11 UE 317/88

    Nunchaku als verbotene Waffe - keine Ausnahmegenehmigung zu sportlichen Zwecken

    Rn. 25 "Die Regelung des § 8 Abs. 1 der 1. WaffV stellt ebenso wie die des § 37 Abs. 1 WaffG (vgl. hierzu z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 - <NJW 1979 S. 1563 = DÖV 1979 S. 565 = MDR 1979 S. 698 < und - BVerwG 1 C 37.77 - >DVBl. 1979 S. 729<; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 26. Mai 1982 - V OE 6/82 und V OE 7/81 -) ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt dar, durch das der Besitz der vom Verbot erfaßten Gegenstände prinzipiell verhindert werden soll und bei dem für den Bürger erkennbar ist, daß er in aller Regel mit einer Genehmigung nicht wird rechnen können (vgl. BVerfGE 38, 348 ).
  • BVerwG, 25.01.1983 - 1 B 141.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einstufung einer …

  • BVerwG, 01.02.1982 - 1 B 68.81

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …

  • BVerwG, 18.01.1982 - 1 B 6.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • BVerwG, 11.02.1981 - 1 B 803.80

    Einstufung einer Waffe als Kriegswaffe

  • BVerwG, 14.01.1983 - 1 B 84.82

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernisse - …

  • BVerwG, 06.01.1983 - 1 B 139.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

  • BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einordnung einer …

  • BVerwG, 02.10.1981 - 1 B 791.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einstufung einer …

  • BVerwG, 11.03.1980 - 1 B 299.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

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