Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltung des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) für eine Verkaufsstelle innehabende oder außerhalb von Verkaufsstellen ihre Erzeugnisse gewerbsmäßig feilhaltende Landwirte - Ausführungen zum Begriffsmerkmal der Verkaufsstelle im Sinne des Ladenschlussgesetzes - Gleichheit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1970 - IV A 1320/69
- BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71
Papierfundstellen
- BVerwGE 41, 271
- DVBl 1973, 358
- DVBl 1973, 419
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.06.1960 - I C 41.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71
Da nach den Feststellungen des Berufungsgerichts in dem Verkaufsraum des Klägers keine anderen Leistungen als der Verkauf von Waren erbracht werden, betreibt der Kläger dort keinen sogenannten gemischten Betrieb (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Juni 1960 - BVerwG I C 41.56 - [GewArch.1960, 286 = NJW 1960, 2209 - DÖV 1960, 834]).
- BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57
Ladenschlußgesetz II
Auszug aus BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71
"Ziel des Gesetzes war es, Gleichheit der Wettbewerbschancen zwischen den verschiedenen Arten von Verkaufsstellen herzustellen" (BVerfGE 14, 19 [22 f.]; ähnlich BVerfGE 13, 237 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 760/57] [240 f.]).§ 3 LadschlG ist nach BVerfGE 13, 237 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 760/57] [239 ff.] eine verfassungsgemäße Regelung der Berufsausübung.
- BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57
Ladenschlußgesetz I
Auszug aus BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71
Das Ladenschlußgesetz soll die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen für die Ladenangestellten sicherstellen, zumindest ihre Kontrolle wirksamer machen; darüber hinaus will es die zulässige Arbeitszeit auf die Tageszeiten der Werktage verteilen und - soweit es Verkaufsstellen ohne Angestellte einbezieht - gleiche Chancen im Wettbewerb herbeiführen (BVerfGE 13, 230 [235]).
- BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57
Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG
Auszug aus BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71
"Ziel des Gesetzes war es, Gleichheit der Wettbewerbschancen zwischen den verschiedenen Arten von Verkaufsstellen herzustellen" (BVerfGE 14, 19 [22 f.]; ähnlich BVerfGE 13, 237 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 760/57] [240 f.]). - BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62
Modenschauen in Warenhäusern nach Ladenschluss - Öffnung von Verkaufsstellen …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71
Da der Begriff des geschäftlichen Verkehrs mit den Kunden in § 3 LadschlG sich nicht mit dem Begriff des Feilhaltens in § 1 Abs. 1 Nr. 2 LadschlG deckt (BVerwGE 21, 163 [167]), kann entgegen den Ausführungen des Klägers § 3 LadschlG zur Auslegung des § 1 Abs. 1 LadschlG nicht herangezogen werden. - BVerwG, 13.06.1963 - I C 47.60
Rechtliche Ausgestaltung der Ladenöffnungszeiten eines Frisiersalons innerhalb …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1972 - I C 4.71
Ein Zubehörhandel läge nur dann vor, wenn der Verkauf der Waren einer Hauptleistung als Nebenleistung zugerechnet werden könnte, die nach den beim Publikum herrschenden Gewohnheiten und nach der Verkehrsanschauung zur Befriedigung von Bedürfnissen der Empfänger der Hauptleistung diente (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Juni 1963 - BVerwG I C 47.60 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2025 - 4 B 976/24
Automatenkiosk darf vorerst weiterhin auch an Sonn- und Feiertagen öffnen
Rn. 29 vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12.12.1972 - 1 C 4.71 -, BVerwGE 41, 271 = juris, Rn. 15, und vom 23.3.1982 - 1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167 = juris, Rn. 29,. - VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der …
Im ladenschlussrechtlichen Sinne wird eine Ware feilgehalten, wenn sie äußerlich erkennbar zum sofortigen Verkauf bereitgestellt wird (BVerwG, Urt. v. 12.10.1972, I C 4.71, BVerwGE 41, 271, juris Rn. 8; Müller, a.a.O., Rn. 43; Neumann, in: Landmann/Rohmer, GewO, Werkstand: 90. Erg.-Lfg. - BVerwG, 26.10.1993 - 1 C 17.91
Einkaufen an der Tankstelle - § 6 Abs. 2 LadSchlG, 'Zubehör', innerer …
Der erkennende Senat ist stets davon ausgegangen, daß für Zubehörhandel dieselben Ladenschlußzeiten gelten wie für den Betrieb des Hauptgeschäfts (vgl. Urteil vom 13. Juni 1963 - BVerwG 1 C 47.60 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 4, S. 13, sowie BVerwGE 41, 271 [BVerwG 12.12.1972 - I C 4/71]).Zubehörhandel liegt nämlich nur vor, wenn der Verkauf der Waren einer Hauptleistung als Nebenleistung zugerechnet werden kann, die nach den beim Publikum herrschenden Gewohnheiten und nach der Verkehrsanschauung zur Befriedigung von Bedürfnissen der Empfänger der Hauptleistung dient (BVerwGE 41, 271 [BVerwG 12.12.1972 - I C 4/71]).
- BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 39.88
Fiktion der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung …
Das führt zur Anwendbarkeit aller der Vorschriften und Grundsätze, die maßgebend wären, wenn die zuständige Hauptfürsorgestelle eine entsprechende Zustimmung ausdrücklich erteilt hätte (vgl. BVerwGE 41, 274 (276) [BVerwG 12.12.1972 - I C 4/71]; 48, 87 (90 f. [BVerwG 28.02.1975 - IV C 30/73]) zur vergleichbaren Regelung des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG = § 19 Abs. 3 Satz 6 BauGB). - OVG Niedersachsen, 13.03.2025 - 7 ME 7/25
Rechtmäßigkeit der Öffnung eines "Automatenshops" an Sonntagen und Feiertagen
etwa BVerwG, Urteile vom 12.12.1972 - 1 C 4.71 -, BVerwGE 41, 271 = juris, Rn. 15, und vom 23.3.1982 - 1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167 = juris, Rn. 29,. - BFH, 06.12.2001 - V R 43/00
Landwirtschaftlicher Warenverkauf - Hofladen - Veräußerung selbsterzeugter …
Denn auch dabei handelte es sich um ein gewerbliches Produkt (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1972 I C 4.71, BVerwGE 41, 271, 276 f.). - BGH, 07.06.1996 - I ZR 114/94
Blumenverkauf an Tankstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch
Was im Falle einer Tankstelle als Zubehör anzusehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf seine einschlägige Rechtsprechung (GewArch 1964, 45 f.; BVerwGE 41, 271, 277) im einzelnen ausgeführt. - VG Köln, 18.06.2025 - 1 K 5563/24
Automatenkiosk, Warenautomat, Ladenöffnungszeiten, Öffnungszeiten
Rn. 39 vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12.12.1972 - 1 C 4.71 -, BVerwGE 41, 271 = juris, Rn. 15, und vom 23.3.1982 - 1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167 = juris, Rn. 29,. - VG Schleswig, 09.07.1998 - 12 A 179/97
Wertung des Verkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse in einem Hofladen als …
Dieser Rahmen wird insbesondere überschritten, wenn der Landwirt seine Erzeugnisse in einem Ladengeschäft verkauft (…vgl. Landmann/Rohmer, Komm. zur GewO , Stand: Oktober 1997, Einleitung Rn. 64; BVerwG, Urteil vom 12.12.1972 - I C 4/71 -, GewArch 1973, 77; v. Ebner, Moderne Landwirtschaft und Gewerbeordnung , GewArch 1983, 1, 6). - VG München, 14.01.2026 - M 16 S 25.5992
Gaststättenrechtliche Anordnungen, Ermessensdefizit
Der Unterscheid zwischen erlaubter Präsentation und unzulässigem Feilhalten liegt darin, dass die Waren beim Feilhalten äußerlich erkennbar zum sofortigen Verkauf an jedermann bereitstellt wird, so dass unbefangene Kaufinteressenten sie für käuflich halten können und nicht zuverlässig dafür Sorge getragen wird, dass die Waren nicht verkauft werden (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1972 - I C 4.71 - juris Rn. 8; BGH, B.v. 24.6.1970 - 4 StR 30/70 - juris Tenor). - VG München, 01.02.2016 - M 8 K 15.1699
Rechtsschutz gegen Baubeseitigungsverfügung bezüglich Zaunanlage
- VG München, 11.12.2025 - M 16 S 25.5990
Beschränkung der Abgabe von Waren zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch, Verbot …
- OLG Koblenz, 23.01.1991 - 2 Ss 411/90
Geldbuße wegen des Verkaufs von Obst an Sonntagen aus eine Kleinlaster an einem …
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