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| BVerwG, 05.03.1968 - I C 51.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit - Überprüfung der Entscheidung über den Glücksspielcharakter einer Veranstaltung im Revisionsverfahren - Umfang der Überprüfung einer Entscheidung im Revisionsverfahren - Anspruch auf Erteilung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 29.10.1963 - III/3-104/61
- VGH Hessen, 10.05.1967 - OS II 8/64
- BVerwG, 05.03.1968 - I C 51.67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.05.1955 - I C 133.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.03.1968 - I C 51.67
Der Verwaltungsgerichtshof hat diesen Rechtsbegriff nicht verkannt, sich vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (…vgl. Astl/Rathleff, Das Glücksspiel, 1965, S. 14 ff. mit Nachweisen; ferner BVerwGE 2, 110 [111]). - BVerwG, 27.10.1966 - I C 71.65
Veranstaltung eines Spiels mit Gewinnmöglichkeit - Antrag auf Erteilung der …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1968 - I C 51.67
Entsprechendes gilt für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (BVerwGE 25, 204 [BVerwG 27.10.1966 - I C 71/65]). - BVerwG, 16.09.1966 - I C 70.65
Auszug aus BVerwG, 05.03.1968 - I C 51.67
Abgesehen davon, daß § 1 Abs. 2 GewO auf die Veranstaltung eines nicht erlaubten Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB nicht anwendbar ist (Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 -), könnte sie die Befugnis zur erlaubnisfreien Veranstaltung des BARA-Spiels über den 30. September 1960 hinaus auch dann nicht aus § 1 Abs. 2 GewO oder einer anderen Rechtsvorschrift herleiten, wenn sie dieses Spiel bis dahin berechtigt veranstaltet hätte. - BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65
Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erlaubnispflichtigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1968 - I C 51.67
Abgesehen davon, daß § 1 Abs. 2 GewO auf die Veranstaltung eines nicht erlaubten Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB nicht anwendbar ist (Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 -), könnte sie die Befugnis zur erlaubnisfreien Veranstaltung des BARA-Spiels über den 30. September 1960 hinaus auch dann nicht aus § 1 Abs. 2 GewO oder einer anderen Rechtsvorschrift herleiten, wenn sie dieses Spiel bis dahin berechtigt veranstaltet hätte. - BVerwG, 07.09.1967 - I C 16.67
Auszug aus BVerwG, 05.03.1968 - I C 51.67
Dies hat der Senat in dem Urteil vom 7. September 1967 - BVerwG I C 16.67 - näher dargelegt.
- BVerwG, 09.12.1975 - I C 14.74
Gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles mit Gewinnmöglichkeit
Soweit der Senat hierzu in den Urteilen vom 17. Mai 1955 (BVerwGE 2, 110) und vom 28. November 1963 (BVerwGE 17, 182) einen anderen Standpunkt vertreten hat, hat er ihn in den Urteilenvom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 - [a.a.O.] undvom 5. März 1968 - BVerwG I C 51.67 - […
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