Rechtsprechung
| BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausweisung und Abschiebung eines Ausländers - Verurteilung wegen begangener Straftaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1970 - IV A 708/69
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70
Die rechtmäßige Ausübung dieses Ermessens setzt voraus, daß die für und gegen eine Ausweisung sprechenden Gründe unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abgewogen werden (BVerwGE 35, 291).Sie dient nicht dazu, "ein bestimmtes menschliches Verhalten zu ahnden, sondern einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder einer Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen" (BVerwGE 35, 291 [293 f.]).
Die Ausländerbehörde kann "in bestimmten Fallgruppen" allein auf den Zweck der Abschreckung abstellen, wenn dies nach der Lebenserfahrung geboten erscheint (BVerwGE 35, 291 [294]).
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70
Die Ehe ist im Verständnis des Grundgesetzes, dem sich die Rechtsüberzeugung und die Lebensauffassung des überwiegenden Teils der Bevölkerung mehr und mehr angenähert haben, eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (BVerfGE 3, 225 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53] [242]; 10, 59).Die gegenteilige Annahme, die der patriarchalischen Vorstellung früherer Epochen folgte, widerspräche nicht nur dem Verfassungsgebot, sondern auch der tatsächlichen Stellung der Frau im sozialen und familiären Leben unserer Zeit (BVerfGE 10, 59 [69]; BVerwGE 15, 226 [BVerwG 21.12.1962 - I C 115/61] [231]).
- BVerwG, 27.02.1962 - I C 114.59
Erteilung eines unbeschränkten Aufenthaltsverbots für einen heimatlosen Ausländer …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70
Bei Beurteilung dieser Frage hält der erkennende Senat nur mit Einschränkungen an seiner bisherigen Rechtsprechung in den Urteilen vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I C 58.56 - (DVBl. 1957, 57 = Buchholz 402.20 § 5 APVO Nr. 4) und vom 27. Februar 1962 - BVerwG I C 114.59 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 8) fest.Es müssen besondere Tatsachen hinzukommen, die es dem anderen Ehepartner auch unter Berücksichtigung seiner ehelichen Pflichten unzumutbar machen, dem ausgewiesenen Ausländer ins Ausland zu folgen" (Urteil vom 27. Februar 1962 - BVerwG I C 114.59 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 21.12.1962 - I C 115.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70
Die gegenteilige Annahme, die der patriarchalischen Vorstellung früherer Epochen folgte, widerspräche nicht nur dem Verfassungsgebot, sondern auch der tatsächlichen Stellung der Frau im sozialen und familiären Leben unserer Zeit (BVerfGE 10, 59 [69]; BVerwGE 15, 226 [BVerwG 21.12.1962 - I C 115/61] [231]). - BVerwG, 25.02.1969 - I C 11.68
Beeinträchtigung von erheblichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70
Straftaten solcher Art, die bei Ausländern zunehmend und verhältnismäßig häufig vorkommen, wiegen schwer (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 11.68 - [DÖV 1969, 468 = DVBl. 1969, 589 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 9]). - BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53
Gleichberechtigung
Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70
Die Ehe ist im Verständnis des Grundgesetzes, dem sich die Rechtsüberzeugung und die Lebensauffassung des überwiegenden Teils der Bevölkerung mehr und mehr angenähert haben, eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (BVerfGE 3, 225 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53] [242]; 10, 59). - BVerfG, 01.03.1966 - 1 BvR 509/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfung des Verwaltungshandelns …
Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70
Bringen ihre Maßnahmen eine Gefährdung von Ehe und Familie mit sich, so muß das Interesse an deren Vornahme mit dem besonderen Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie abgewogen werden (so auch BVerfGE 19, 394 [BVerfG 01.03.1966 - 1 BvR 509/65] [396]). - BVerwG, 25.10.1956 - I C 58.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70
Bei Beurteilung dieser Frage hält der erkennende Senat nur mit Einschränkungen an seiner bisherigen Rechtsprechung in den Urteilen vom 25. Oktober 1956 - BVerwG I C 58.56 - (DVBl. 1957, 57 = Buchholz 402.20 § 5 APVO Nr. 4) und vom 27. Februar 1962 - BVerwG I C 114.59 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 8) fest.
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Dies entspricht nicht der heutigen Auffassung von der Bedeutung der Verfassungsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG, die in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG den Schutz der Ehe als einer Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner gewährleistet und gerade schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 19, 394 [397], siehe auch die nach den angefochtenen Entscheidungen ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1973 - I C 20.70, I C 52.70, I C 33.72). - BVerwG, 23.01.1974 - I B 97.73
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden das von ihnen bei Ausweisungen zu betätigende Ermessen auch allein auf generalpräventive Erwägungen stützen können (BVerwGE 35, 291 [294]; Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 52.70 und BVerwG I C 33.72 - [DÖV 1973, 856 = FamRZ 1974, 13]). - BVerwG, 17.01.1975 - I B 38.73
Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung auf Grund …
Der beschließende Senat hat die Beteiligten mit Schreiben vom 11. April 1974 auf seine geänderte Rechtsprechung zu der Frage hingewiesen, wie ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger aufenthaltsrechtlich zu behandeln sind (Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 20.70 [BVerwGE 42, 141 [BVerwG 03.05.1973 - I C 20/70]], BVerwG I C 52.70 und BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]]), und den Vorschlag eines außergerichtlichen Vergleichs unterbreitet. - BVerwG, 16.11.1973 - I B 89.73
Rechtsmittel
Ferner ist bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden bei Ausweisungen auch generalpräventive Erwägungen berücksichtigen dürfen (BVerwGE 35, 291; fernerUrteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 52.70 und BVerwG I C 33.72 -). - BVerwG, 23.01.1974 - I B 81.73
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden bei Ausweisungen auch generalpräventive Erwägungen berücksichtigen dürfen (BVerwGE 35, 291;Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 52.70 und BVerwG I C 33.72 - [DÖV 1973, 856 = FamRZ 1974, 13]).
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