Rechtsprechung
| BVerwG, 06.08.1959 - I C 95.56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1956 - III A 1297/53
- BVerwG, 06.08.1959 - I C 95.56
Papierfundstellen
- NJW 1959, 2324
- MDR 1959, 1032
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 06.08.1959 - I C 95.56
Wenn auch ein Arzt, dessen Bestallung nach § 5 Abs. 1 RÄO zurückgenommen worden ist, ihre Wiedererteilung grundsätzlich nicht auf Grund des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verlangen kann, so sind doch Fälle denkbar, in denen bei Eintritt der in § 6 RÄO angeführten Tatsachen eine Fortdauer der Beschränkung des Grundrechts der Berufsfreiheit dem Sinngehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, insbesondere den auch vom Bundesverfassungsgericht auf dem Gebiet der subjektiven Zulassungsvoraussetzungen anerkannten Prinzip der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 [407]) nicht mehr entspricht und nunmehr ein Anspruch auf erneute Erteilung der Bestallung entsteht. - BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.08.1959 - I C 95.56
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung zum Begriff der sittlichen Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchst. f der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz ausgeführt, daß ein bloßer Zeitablauf ohne, die Möglichkeit, daraus Schlüsse auf eine berufliche Bewährung zu ziehen, nicht ausreicht, um eine Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung des Berufs und eine hinreichender Sicherheit gegen eine Wiederholung begangener Verfehlungen zu bieten (BVerwGE 4, 250 [257]). - BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52
Vorkonstitutioneller Instanzenzug
Auszug aus BVerwG, 06.08.1959 - I C 95.56
Die "nunmehr sachlich zuständige Stelle" des Art. 129 Abs. 1 Satz 1 GG ist nicht der allgemeine staatsrechtliche Nachfolger der früheren zuständigen Stelle, sondern die Stelle, die nach dem Grundgesetz zuständig wäre (BVerfGE 4, 193).
- BVerwG, 11.10.1955 - I C 59.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.08.1959 - I C 95.56
Die Befugnis der Verwaltungsbehörden, die Ausübung des Berufs zu untersagen, ist von den dem Strafrichter gesetzten Schranken unabhängig (vgl. Beschluß des Senatsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 - undvom 4. Juli 1958 - BVerwG I B 158.56 - Schönke-Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 8. Aufl., Anm. I zu § 42 1;… Schwarz, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 21. Aufl., Anm. 6 zu § 42 1;… Ebermayer-Lebe-Rosenberg, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 7. Aufl., Erläuterung VII § 542 b;… Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2. Aufl. Bd. I S. 732; vgl. ferner Preuß. OVG, JW 1936 S. 1488; RG, DR 1943 S. 73). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1957 - IV A 241/55
Auszug aus BVerwG, 06.08.1959 - I C 95.56
Art. 129 Abs. 1 Satz 1 GG leitet in Verbindung mit den Art. 30, 83 GG die bisherigen Ermächtigungen nicht auf diejenige Stelle über, welche für die Vornahme der Verwaltungsakte aus rechtspolitischen Gründen zuständig sein sollte oder zuständig sein könnte, sondern auf diejenige Stelle welche nach der föderativen Grundkonzeption der Verfassung hierfür nunmehr sachlich zuständig ist (vgl. OVG Münster vom 27. November 1957 - IV A 241/55 -). - BVerwG, 04.07.1958 - I B 158.56
Beschwerde gegen die Rücknahme einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wegen …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1959 - I C 95.56
Die Befugnis der Verwaltungsbehörden, die Ausübung des Berufs zu untersagen, ist von den dem Strafrichter gesetzten Schranken unabhängig (vgl. Beschluß des Senatsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 - undvom 4. Juli 1958 - BVerwG I B 158.56 - Schönke-Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 8. Aufl., Anm. I zu § 42 1;… Schwarz, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 21. Aufl., Anm. 6 zu § 42 1;… Ebermayer-Lebe-Rosenberg, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 7. Aufl., Erläuterung VII § 542 b;… Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2. Aufl. Bd. I S. 732; vgl. ferner Preuß. OVG, JW 1936 S. 1488; RG, DR 1943 S. 73).
- BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62
Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen …
Der Beklagte hat in diesem Zusammenhang auf die funktionelle Verschiedenheit der nach § 42 1 StGB getroffenen Maßregeln, die zudem zeitlich beschränkt sind, und der endgültigen Entziehung der Bestallung hingewiesen (siehe auch Urteil des Senats vom 6. August 1959 [NJW 1959 S. 2324]). - BVerwG, 25.02.1965 - I C 74.62
Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufes
Es sind dies z.B. diejenigen Fälle, in denen sich in der Persönlichkeit oder in dem Krankheitsbild des Betroffenen eine so tiefgreifende und endgültige Wandlung vollzogen hat, daß nunmehr jede andere Entscheidung der Behörde als die Wiedereinräumung der bisherigen Rechtsstellung ermessensfehlerhaft wäre und eine Fortdauer der Entziehung der Berufsfreiheit dem Sinngehalt des Art. 12 Abs. 1 GG, insbesondere dem auch vom Bundesverfassungsgericht auf dem Gebiet der subjektiven Zulassungsvoraussetzungen anerkannten Prinzip der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 7, 377 [407]) nicht mehr entsprechen würde (Urteil des Senats vom 6. August 1959, NJW 1959, 2324 = MDR 1959, 1032). - BVerwG, 11.01.1963 - VII C 182.60
Rechtmäßigkeit der Freistellung der Abgabe für zu Wurst oder Fleischwaren …
Sachlich zuständig zum Erlaß von Verwaltungsakten und damit auch zur Mitwirkung in Form der Genehmigung beim Erlaß von Verwaltungsakten ist aber nach den Art. 30, 83 GG im Zweifel eine Landesbehörde, Abgesehen davon, daß nach dem oben dargestellten Zweck des § 2 Abs. 3 AAVO ein Bedürfnis nach einer Gesamtregelung für das ganze Bundesgebiet nicht besteht, könnte selbst ein solches Bedürfnis nicht als grundgesetzlich vorbehaltene Einschränkung der Vollzugshoheit der Länder im Sinne der Art. 30, 83 GG verstanden werden (vgl.Urteil vom 6. August 1959 - BVerwG I C 95.56 - Buchholz BVerwG 418.00 Nr. 1).
- BVerwG, 30.03.1961 - VII B 29.61
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit dem einschlägigen Schrifttum in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß die mit der Gewerbeaufsicht betrauten Verwaltungsbehörden einem Gewerbetreibenden, den sie für unzuverlässig erachten, die Gewerbeerlaubnis auch dann entziehen können, wenn das mit dem Sachverhalt befaßte Strafgericht von der Möglichkeit, die Berufsausübung nach § 42 1 StGB zu untersagen, keinen Gebrauch gemacht habe (vgl. u.a. die Entscheidungen vom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 - und vom 6. August 1959 - BVerwG I C 95.56 - [NJW 1959 S. 2324]). - BVerwG, 07.05.1965 - I B 125.64
Zurücknahme der Bestellung eines Apothekers nach strafrechtlicher Verurteilung - …
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. Februar 1965 ausgeführt, daß es Fälle geben kann, in denen jede andere Entscheidung der Behörde als die Wiedereinräumung der bisherigen Rechtsstellung ermessensfehlerhaft wäre und eine Fortdauer der Entziehung der Berufsfreiheit dem Sinngehalt des Art. 12 Abs. 1 GG, insbesondere dem auch vom Bundesverfassungsgericht auf dem Gebiet der subjektiven Zulassungsvoraussetzungen anerkannten Prinzip der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 7, 377 [407]) nicht mehr entsprechen würde (Urteil des Senats vom 6. August 1959, NJW 1959, 2324 = MDR 1959, 1032). - BVerwG, 11.01.1960 - I B 114.59
Voraussetzungen für die Erteilung oder Rücknahme der Erlaubnis zur Ausübung der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Befugnis der Verwaltungsbehörden, die Ausübung eines Berufs zu untersagen, unabhängig von den Folgerungen, die der Strafrichter aus den von ihm in seinem Urteil getroffenen Feststellungen zieht (vgl. außer demBeschluß vom 4. Juli 1958 - BVerwG I B 156.56 - Urteil des Senatsvom 6. August 1959 - BVerwG 1 C 95.56 - [MDR 1959 S. 1032 = NJW 1959 S. 2324] und Beschluß des Senatsvom 27. November 1959 - BVerwG I B 58.59 - mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 27.11.1959 - I B 58.59
Sperrfrist für die Wiederbewilligung eines Jagdscheines - Verstoß gegen die …
So hat der Senat beim Verbot der Berufsausübung wiederholt entschieden, daß sich der Betroffene nicht auf die zeitliche Begrenzung des Verbotes der Berufsausübung in § 42 l StGB berufen kann (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 11. Oktober 1955 - BVerwG I C 59.55 -, vom 4. Juli 1958 - BVerwG I B 158.56 - undUrteil vom 6. August 1959 - BVerwG I C 95.56 - vgl. ferner Preuß.OVG, JW 1936 S. 1488).
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