Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.1964 - I CB 12.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Widerruf der Gewerbezulassung wegen wiederholter Straftaten - Unterlassung der Beiladung eines Mitgesellschafters als Verfahrensmangel - Notwendigkeit einer Beiladung - Bedeutung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Unterbliebene Anhörung als Verletzung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.04.1963 - I CB 43.63
Schaffung von Einstellplätzen nach der Reichsgaragenordnung - Zulässigkeit und …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1964 - I CB 12.64
Selbst im Falle des Unterbleibens einer notwendigen Beiladung kann daher, wie der Senat bereits in einemBeschluß vom 26. April 1963 (BVerwG I CB 43.63) ausgesprochen hat, die Zulässigkeit der Revision nicht aus § 133 Nr. 3 VwGO hergeleitet werden.
- BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65
Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines …
Dagegen besteht z. B. keine solche unmittelbare Beteiligung bei der Untersagung des Gewerbebetriebes für einen Mitgesellschafter (BVerwG, Beschluß vom 13. Mai 1964 - BVerwG I CB 12.64 - [GewArch. 65, 34 = Buchholz BVerwG 310, § 65 VwGO Nr. 5]), im Wehrpflichtrecht für den Leiter des Kreiswehrersatzamts (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 60.62 - [BVerwGE 16, 219, 221 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 60/62]]), bei der Genehmigung neuer Musterbedingungen einer Lebensversicherung für eine Unfallversicherung (BVerwG, Beschluß vom 2. September 1960 - BVerwG I A 1.58 - [VerBAV 1960, 270]) und bei der Anfechtungsklage eines Beteiligten gegen einen Zusammenlegungsbeschluß nach § 93 Abs. 2 FlurbG für weitere Beteiligte (BVerwG, Beschluß vom 19. November 1965 - BVerwG IV CB 162.65 - [RdL 1966, 52]). - BVerwG, 18.02.1977 - 7 B 111.75
Autorennveranstalter - Notwendige Beiladung - Straßenanlieger - Vorläufige …
Ebenso ist eine unmittelbare Beteiligung bei der Untersagung des Gewerbebetriebes für einen Mitgesellschafter, verneint worden (Urteil des I. Senats vom 13. Mai 1964 - BVerwG I CB 12.64 - [GewArch 1965, 34 = Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 5]) wie auch eine Beiladung der weiteren Beteiligten bei der Anfechtung des Zusammenlegungsbeschlusses nach § 93 Abs. 2 FlurbG durch einen Beteiligten ausscheidet (Beschluß des IV. Senats vom 19. November 1965 - BVerwG IV CB 162.65 - [RdL 1966, 52]). - BVerwG, 18.02.1977 - 7 B 112.75
Eine von der Tatsacheninstanz unterlassene Beiladung als ein die Zulassung der …
Ebenso ist eine unmittelbare Beteiligung bei der Untersagung des Gewerbebetriebes für einen Mitgesellschafter verneint worden (Urteil des I. Senats vom 13. Mai 1964 - BVerwG I CB 12.64 - [GewArch 1965, 34 = Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 5]), wie auch eine Beiladung der weiteren Beteiligten bei der Anfechtung des Zusammenlegungsbeschlusses nach § 93 Abs. 2 FlurbG durch einen Beteiligten ausscheidet (Beschluß des IV. Senats vom 19. November 1965 - BVerwG IV CB 162.65 - [RdL 1966, 52]).
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