Rechtsprechung
| BDH, 01.10.1960 - I D 33/59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDH, 05.05.1960 - I D 33/59
- BDH, 01.10.1960 - I D 33/59
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Rechtsprechung
| BDH, 05.05.1960 - I D 33/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDH, 05.05.1960 - I D 33/59
- BDH, 01.10.1960 - I D 33/59
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43
Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis …
Auszug aus BDH, 05.05.1960 - I D 33/59
Rechtsprechung, nach der für die Bestechung ein im Einzelfall nachzuweisender bewußter Zusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer oder mehrerer konkreter Amtshandlungen gefordert wurde, mit der Zeit aufgelockert hat und es jedenfalls für den Ermessensbeamten hat genügen lassen, daß er die Geschenke in der Erkenntnis angenommen hat, der Schenker erwarte von ihm u.U. die Begehung einer pflichtwidrigen Handlung; die Pflichtwidrigkeit wurde bereits darin gesehen, daß der Beamte "infolge der Beschränkung an seine Ermessungsentscheidungen nicht mehr unbefangen herangehen kann, sondern nur - möglicherweise ganz unbewußt - mit der inneren Belastung, die für ihn in den gewährten Geschenken liegt und durch sein Urteil regelmäßig getrübt wird" (vgl. dazu RGSt. 26, 194; 39, 199, 201, 202; 64, 328, 335; 74, 251, 255; 77, 75, 78). - BGH, 19.12.1957 - 4 StR 485/57
Auszug aus BDH, 05.05.1960 - I D 33/59
Der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung gefolgt (BGHSt 11, 125, 130 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57] und Urteile vom 10. Januar 1958 - 5 StR 471.57 - bei Dallinger i. MDR 1958, 740 und vom 28. Oktober 1958 - 1 StR 396.56 - i. NZWehrr 1960, 83). - BGH, 27.10.1959 - 5 StR 411/59
Auszug aus BDH, 05.05.1960 - I D 33/59
Die dagegen laut gewordene Kritik (siehe insbesondere Eb. Schmidt "Die Bestechungstatbestände in der höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1879 bis 1959" C. H. Beck, Berlin und München 1960) hat ihm keinen Anlaß gegeben, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (BGH i. GA 1960, 147 und i. NJW 1960, 830 = GA 1960, 113).
- RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40
1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren …
Auszug aus BDH, 05.05.1960 - I D 33/59
Rechtsprechung, nach der für die Bestechung ein im Einzelfall nachzuweisender bewußter Zusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer oder mehrerer konkreter Amtshandlungen gefordert wurde, mit der Zeit aufgelockert hat und es jedenfalls für den Ermessensbeamten hat genügen lassen, daß er die Geschenke in der Erkenntnis angenommen hat, der Schenker erwarte von ihm u.U. die Begehung einer pflichtwidrigen Handlung; die Pflichtwidrigkeit wurde bereits darin gesehen, daß der Beamte "infolge der Beschränkung an seine Ermessungsentscheidungen nicht mehr unbefangen herangehen kann, sondern nur - möglicherweise ganz unbewußt - mit der inneren Belastung, die für ihn in den gewährten Geschenken liegt und durch sein Urteil regelmäßig getrübt wird" (vgl. dazu RGSt. 26, 194; 39, 199, 201, 202; 64, 328, 335; 74, 251, 255; 77, 75, 78). - RG, 06.10.1930 - II 910/29
1. Zum Begriff der öffentlichen Bücher und sonstigen öffentlichen Urkunden, …
Auszug aus BDH, 05.05.1960 - I D 33/59
Rechtsprechung, nach der für die Bestechung ein im Einzelfall nachzuweisender bewußter Zusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer oder mehrerer konkreter Amtshandlungen gefordert wurde, mit der Zeit aufgelockert hat und es jedenfalls für den Ermessensbeamten hat genügen lassen, daß er die Geschenke in der Erkenntnis angenommen hat, der Schenker erwarte von ihm u.U. die Begehung einer pflichtwidrigen Handlung; die Pflichtwidrigkeit wurde bereits darin gesehen, daß der Beamte "infolge der Beschränkung an seine Ermessungsentscheidungen nicht mehr unbefangen herangehen kann, sondern nur - möglicherweise ganz unbewußt - mit der inneren Belastung, die für ihn in den gewährten Geschenken liegt und durch sein Urteil regelmäßig getrübt wird" (vgl. dazu RGSt. 26, 194; 39, 199, 201, 202; 64, 328, 335; 74, 251, 255; 77, 75, 78). - RG, 25.02.1889 - 224/80
1. Kann eine freiwillig und mit Kenntnis des Mangels jeder Verpflichtung gewährte …
Auszug aus BDH, 05.05.1960 - I D 33/59
Auch sonst betreffen die wenigen Fälle, in denen die Zustimmung der obersten Dienstbehörde zur Geschenkannahme als stillschweigend erteilt gelten darf, nur solche Vorteile, die ihren Grund allein in den Regeln des gesellschaftlichen Verkehrs und der allgemeinen Höflichkeit haben, darum unverfänglich sind und der amtlichen Würde des Empfängers keinen Abbruch tun können (vgl. RGSt 19, 19, 22 und PrOVG 96, 240, 241). - RG, 13.11.1894 - 3716/94
Ist, wenn einem Beamten behufs Beeinflussung des ihm zustehenden Ermessens Geld …
Auszug aus BDH, 05.05.1960 - I D 33/59
Rechtsprechung, nach der für die Bestechung ein im Einzelfall nachzuweisender bewußter Zusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer oder mehrerer konkreter Amtshandlungen gefordert wurde, mit der Zeit aufgelockert hat und es jedenfalls für den Ermessensbeamten hat genügen lassen, daß er die Geschenke in der Erkenntnis angenommen hat, der Schenker erwarte von ihm u.U. die Begehung einer pflichtwidrigen Handlung; die Pflichtwidrigkeit wurde bereits darin gesehen, daß der Beamte "infolge der Beschränkung an seine Ermessungsentscheidungen nicht mehr unbefangen herangehen kann, sondern nur - möglicherweise ganz unbewußt - mit der inneren Belastung, die für ihn in den gewährten Geschenken liegt und durch sein Urteil regelmäßig getrübt wird" (vgl. dazu RGSt. 26, 194; 39, 199, 201, 202; 64, 328, 335; 74, 251, 255; 77, 75, 78).
- BDH, 05.07.1961 - I D 82/60
Rechtsmittel
Sie richtet sich lediglich nicht mehr nach § 9 G 131, sondern nach den Vorschriften der BDO (vergl. Urteile vom 24.9.1957 - II D 70/56 - und vom 5.5.1960 - I D 33/59 -). - BDH, 19.01.1966 - II WDB 20/65
Rechtsmittel
Der Bundesdisziplinarhof hat im übrigen auch in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz der abstandsgleichen Zurückstufung anerkannt (vgl. Urteil vom 7.11.1958: I D 10/57; Urteil vom 1.7.1959: I D 87/57; Urteil vom 9.2.1960: I D 7/59; Urteil vom 5.5.1960: I D 33/59; Urteil vom 1.2.1961: I D 2/60; Urteil vom 9.3.1962: I D 65/60;. - BDH, 03.03.1964 - I D 16/63
Gewährung eines Unterhaltsbeitrags an einen einkommenslosen Vater für seinen …
Er konnte also auch in dieser Zeit ein Dienstvergehen begehen (Urteile vom 13. November 1963 - II D 42/63 -, 15. Mai 1963 - II D 34/62 -, 5. Mai 1960 - I D 33/59 -).
- BDH, 24.10.1962 - III D 21/62
Beendigung eines Dienstvergehens mit Abgabe einer inhaltlich unrichtigen …
Status nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG hatte und daher als Disziplinarstrafe lediglich die Aberkennung der Rechte aus diesem Gesetz möglich war, wenn er als aktiver Beamter wegen derselben Verfehlung hätte aus dem Dienst entfernt werden müssen, richtet sich nunmehr nach der Übernahme, des Beschuldigten in das aktive Beamtenverhältnis gemäß der ständigen Rechtsprechung aller Disziplinarsenate die disziplinare Bestrafung des Beschuldigten nach der Bundesdisziplinarordnung (Urteil vom 24. September 1957 - II D 70/56 - Urteil vom 5. Mai 1960 - I D 33/59 - BDH 5, 49; Urteil vom 17. Februar 1961 - III D 62/60 - Urteil vom 13. Dezember 1961 - II D 75/61 -). - BDH, 14.03.1962 - II D 41/61
Rechtsmittel
In dem von ihr in diesem Zusammenhang angeführten Urteil des Bundesdisziplinarhofes vom 5. Mai 1960 - I D 33/59 - heißt es ausdrücklich, daß § 2 Satz 1 BDO nicht anwendbar ist. - BDH, 08.11.1961 - I D 48/61
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstpflichtverletzung eines Beamten
Dabei steht dem Disziplinargericht der gesamte Strafenkatalog der BDO zur Verfügung (vgl. Urteil des Ersten Senats vom 5. Mai 1960 - I D 33/59 - Seite 19). - BDH, 13.11.1963 - II D 42/63
Verfolgbarkeit der früheren erst durch die 3. Novelle zum Gesetz zu Artikel 131 …
Die Zulässigkeit der Strafe beurteilt sich vielmehr allein nach dem Rechtsstand des Beschuldigten zur Zeit der Urteilsfällung; hierdurch wird der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz" nicht verletzt, auch ist für die Anwendung des in § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB enthaltenen Grundsatzes von der Anwendung des mildesten Gesetzes im Disziplinarrecht kein Raum (vgl. BDH 2, 59/73; Urteile vom 24. September 1957 - II D 70/56 -, 5. Mai 1960 - I D 33/59 -, 8. Juli 1960 - I D 77/59 -, 17. Februar 1961 - III D 62/60 -, 18. August 1961 - II D 80/60 -, 13. Dezember 1961 - II D 75/61 -). - BDH, 15.05.1963 - II D 34/62
Rechtsmittel
Hierbei kann es auf sich beruhen, ob im Hinblick darauf, daß er sich in seiner Stellung nicht als Beamter, sondern als Angestellter befand, § 70 BBG anwendbar ist (vgl. Urteile vom 5. Mai 1960 - I D 33/59 - und vom 29. Juli 1960 - III D 30/59 -); denn jedenfalls liegt eine Pflichtverletzung im Sinne des § 54 Satz 3 BBG vor.
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