Rechtsprechung
| BFH, 01.12.2004 - I E 3/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GKG § 11 Abs. 2 Satz 4 a.F.; ; GKG § 13 Abs. 2 a.F.; ; GKG § 14 Abs. 3 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG (a.F) § 13 Abs. 2
Streitwert: Berücksichtigung eines Verlustvortrags - datenbank.nwb.de
Streitwert für eine NZB bei Berücksichtigung eines Verlustvortrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.05.2004 - I B 223/03
Gewinntantieme; vGA
Auszug aus BFH, 01.12.2004 - I E 3/04
Sie wurde mit Beschluss des Senats vom 6. Mai 2004 I B 223/03 als unbegründet zurückgewiesen; die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden der Erinnerungsführerin auferlegt.Die Erinnerungsführerin beantragt, die Kosten für das Verfahren I B 223/03 auf der Basis eines Streitwerts von 1 452, 58 EUR festzusetzen.
Der Streitwert des Verfahrens I B 223/03 belief sich auf 1 597, 83 EUR.
- BFH, 16.11.2000 - VI E 2/98
Kostenansatz; Streitwert
Auszug aus BFH, 01.12.2004 - I E 3/04
Deshalb beläuft sich, wenn mit der Revision eine Herabsetzung der Steuer auf 0 EUR angestrebt wird, der Streitwert auf den Betrag der in dem angefochtenen Bescheid festgesetzten Steuer (BFH-Beschluss vom 16. November 2000 VI E 2/98, BFH/NV 2001, 617). - BFH, 12.08.1996 - I R 20/95
Auslegung eines Rechtsmittels als Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 01.12.2004 - I E 3/04
Hinzu kommt der Streitwert des Verfahrens wegen Feststellung des vEK, den der Senat mit 10 v.H. des festgesetzten Steuerbetrags schätzt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 1996 I R 20/95, BFH/NV 1997, 136).
- BFH, 22.09.2008 - II E 14/07
Festsetzung von Gerichtskosten - Ansatz von Einzelstreitwerten für jeden …
- BFH, 05.12.2018 - I E 9/18
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Einlagenrückgewähr
Rn. 9 b) Sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der Feststellung auf die Anteilseigner nicht konkret überschaubar, ist es sachgerecht, für die Streitigkeiten des § 27 KStG --vergleichbar der Streitwertbemessung bei Feststellungen nach § 47 Abs. 1 KStG in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (s. dazu z.B. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004 I E 3/04, BFH/NV 2005, 572)-- einen Pauschalsatz von 10 % der Ausschüttung anzusetzen (s. Einzelrichter-Beschluss vom 10. August 2016 I E 8/16, nicht veröffentlicht; ebenso FG Köln in EFG 2016, 1557; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Vor § 135 FGO Rz 220 "KStG (n.F.)"; Hollatz, EFG 2016, 1558; sog. Streitwertkatalog der Finanzgerichtsbarkeit, z.B. www.fg-duesseldorf.nrw.de ["Streitwertkatalog 2016"], dort zu "B. Besondere Wertansätze" [Körperschaftsteuer]). - BFH, 10.08.2016 - I E 8/16
Streitwert für Rechtsmittelverfahren wegen Feststellung des Einlagekontos - Die …
Angesichts dieser ungewissen, in der Zukunft liegenden Auswirkungen ist es sachgerecht, --vergleichbar der Streitwertbemessung bei Feststellungen nach § 47 Abs. 1 KStG in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (s. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2004 I E 3/04, BFH/NV 2005, 572;… vom 12. August 1996 I R 20/95, BFH/NV 1997, 136)-- einen Pauschalsatz von 10 % der begehrten Erhöhung anzusetzen. - FG Düsseldorf, 11.02.2008 - 6 Ko 31/08
Ermittlung des verwendbaren Eigenkapitals gem. § 47 Abs. 1 …
Zur Begründung verweist die Erinnerungsführerin auf den Beschluss des Bundesfinanzhof vom 1.12.2004 (I E 3/04 Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 572). - FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 6 Ko 31/08
Streitwert bei vEK-Feststellung; Spezifische Einwendungen; Ansatz …
Zur Begründung verweist die Erinnerungsführerin auf den Beschluss des Bundesfinanzhof vom 1.12.2004 (I E 3/04 Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 572 ).
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