Rechtsprechung
| BFH, 18.07.1990 - I R 12/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 74, § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 126 Abs. 4; VGFGEntlG Art. 3 § 5 Satz 2
- Wolters Kluwer
Mündliche Verhandlung - Absichtserklärung des Klägers - Bestimmung des festzusetzenden Steuerbetrag - Klageverfahren - Verfassungsbeschwerde - Parallelverfahren - Ermessensreduzierung auf Null - Aussetzung des Verfahrens - Klärung des vorgreiflichen Rechtsproblems
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Art.3 § 5 VGFG-EntlG
Finanzgerichtsordnung; Antrag auf mündliche Verhandlung
Papierfundstellen
- BFHE 161, 409
- BB 1990, 2034
- BB 1990, 2179
- DB 1990, 2306
- BStBl II 1990, 986
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung - …
Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 12/90
Ein Antrag auf mündliche Verhandlung liegt auch in der Absichtserklärung des Klägers, den festzusetzenden Steuerbetrag noch in einer mündlichen Verhandlung bestimmen zu wollen (Anschluß an BFH-Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).Hierin hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in einem vergleichbaren Fall einen Verfahrensfehler i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO gesehen (Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).
Ein Beteiligter ist im Verfahren vor dem FG nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten, wenn das FG ohne mündliche Verhandlung durch Urteil entscheidet, obwohl ein Beteiligter eine solche nach Art. 3 § 5 Satz 2 VGFGEntlG beantragt hatte (vgl. BFH in BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).
Der IX. Senat des BFH hat in BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679 eine vergleichbare Erklärung dahin interpretiert, daß der Kläger die Durchführung der mündlichen Verhandlung wünschte.
- BVerfG, 03.05.1995 - 1 BvR 1176/88
Verfassungsmäßigkeit des § 32b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG i.d.F. des Zweiten …
Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 12/90
Aus der Klagebegründung ergibt sich, daß die Klage nur vorsorglich mit Rücksicht auf eine beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1176/88 anhängige Verfassungsbeschwerde erhoben wurde. - BFH, 16.12.1987 - I R 350/83
Erstattungsanspruch - Rechtshängigkeit - Verzinsung - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 18.07.1990 - I R 12/90
Es genügt, daß das andere Verfahren irgendwie für die Entscheidung erheblich ist, d.h. daß es irgendeinen rechtlichen Einfluß auf das auszusetzende Verfahren hat (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600).
- LSG Thüringen, 19.03.2007 - L 6 R 57/07
Voraussetzungen für die Aussetzung eines Verfahrens im sozialgerichtlichen …
Eine Aussetzung analog § 114 Abs. 2 SGG kommt in Betracht, wenn Verfahren über dieselbe Rechtsfrage bei einem obersten Gerichtshof des Bundes anhängig sind (vgl. BFH, Urteil vom 18. Juli 1990 - Az.: I R 12/90).Die Aussetzung soll nämlich u.a. verhindern, dass die obersten Gerichtshöfe des Bundes und das BVerfG mit einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle "überschwemmt" werden, ohne dass dies der Klärung eines vorgreiflichen Problems dient (so Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 18. Juli 1990 - Az.: I R 12/90, nach juris).
Voraussetzung für die entsprechende Anwendung ist, dass alle Erwägungen ausschließlich oder zumindest ganz überwiegend für die Aussetzung sprechen (vgl. BSG…, Beschluss vom 1. April 1992, a.a.O.; BFH, Urteil vom 18. Juli 1990, a.a.O.).
Bei Anwendung dieser Grundsätze kommt eine Aussetzung auch in den Fällen in Betracht, wenn Verfahren über dieselbe Rechtsfrage bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (hier: BSG) anhängig sind (vgl. BFH, Urteil vom 18. Juli 1990, a.a.O.;… Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 114 Rdnr. 7b), ein Senat dieses Gerichts durch Beschluss bei einem anderen Senat anfragt, ob er an einer abweichenden Rechtsansicht festhält oder - erst recht - eine Divergenzvorlage an den Großen Senat des BSG gerichtet wurde (vgl. § 41 Abs. 3 SGG).
Dabei sind prozessökonomische Gründe mit den Interessen der Beteiligten abzuwägen (vgl. BFH, Urteil vom 18. Juli 1990, a.a.O.).
- FG Baden-Württemberg, 29.04.2024 - 10 K 1091/23
Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) - …
Die ermessenswidrige Unterlassung der Aussetzung des Verfahrens stellt einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt (…BFH-Urteil vom 20. September 2007 IV R 32/06, BFH/NV 2008, 569 Rn. 25).In der Ermessensentscheidung über die Aussetzung des Verfahrens ist auch zu berücksichtigen, ob ein Interesse der Beteiligten an der Aussetzung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986). - BFH, 09.10.1991 - II B 115/91
Vorliegen eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens …
Sie macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Juli 1990 I R 12/90 (BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986) ab.Denn die Ausführungen im Urteil in BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986 liegen der genannten Entscheidung nicht zugrunde, sondern betreffen Hinweise für das Vorgehen des FG im zweiten Rechtszug nach der Zurückverweisung der Sache durch den BFH.
Eine derartige Verpflichtung zur Aussetzung des Verfahrens besteht dann, wenn das dem FG in § 74 FGO eingeräumte Ermessen hinsichtlich der Entscheidung über die Aussetzung des Klageverfahrens auf Null reduziert ist, weil alle Erwägungen ausschließlich oder zumindest ganz überwiegend für die Aussetzung des Verfahrens sprechen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986, unter B. 3. a).
Der Senat kann es offenlassen, ob es genügt, daß das andere Verfahren irgendeinen rechtlichen Einfluß auf das auszusetzende Verfahren nimmt (so der I. Senat des BFH in BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986), oder ob die Entscheidung in dem anhängigen Verfahren dasselbe Rechtsverhältnis betreffen und kraft Gesetzes oder rechtslogisch von dem Bestehen oder Nichtbestehen des in den anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängen muß (…so der III. Senat des BFH im Beschluß vom 7. Oktober 1977 III B 8/77, Der Steuerberater 1979, 38, und der VI. Senat des BFH im Beschluß vom 21. August 1986 VI B 91/85, BFH/NV 1987, 43).
Eine Abweichung vom Urteil desselben Senats in BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986 liegt schon deshalb nicht vor, weil es sich in bezug auf die Ausführungen zur Aussetzung des Verfahrens im zweiten Rechtsgang nach der Zurückverweisung nur um vorsorgliche Hinweise handelt.
- BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des …
Ebenso wie die Aussetzung des Verfahrens ist auch die Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses eine Ermessensentscheidung, bei der insbesondere prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen sind (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986;… Beschluss vom 26. Februar 1996 V B 81/95, BFH/NV 1996, 571). - VGH Bayern, 10.10.2024 - 20 C 24.1573
Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss, Nachweispflicht der Masernimpfung …
Für eng umgrenzte Fälle kann eine entsprechende Anwendung der Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit in den Prozessordnungen (§ 94 VwGO, § 114 Abs. 2 SGG, § 148 ZPO, § 74 FGO) aber angezeigt sein (BSG, B. v. 1.4.1992 - 7 RAr 16/91 - juris unter Hinweis auf BVerfGE 3, 58, 74; BAG, B. v. 28.1.1988 - 2 AZR 296/87 - juris; BFH, U. v. 18.7.1990 - I R 12/90 - BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986; BFH, B. v. 9.10.1991 - II B 115/91 - juris).Durch die Möglichkeit der Aussetzung des Verfahrens soll nämlich u.a. verhindert werden, dass die obersten Gerichtshöfe des Bundes und das BVerfG mit einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle "überschwemmt" werden, ohne dass dies der Klärung eines vorgreiflichen Problems dient (BFHE 161, 409).
Voraussetzung für eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Aussetzung des Verfahrens ist deshalb, zumal es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, dass alle Erwägungen ausschließlich oder zumindest ganz überwiegend für die Aussetzung sprechen (BFHE 161, 409, 412;… BFH/NV 1992, 125, 126).
Gleiches kann anzunehmen sein, wenn die Aussetzung des Verfahrens mit Rücksicht auf eine beim BVerfG anhängige Verfassungsbeschwerde mit der Ankündigung beantragt wird, die Klage zurücknehmen zu wollen, wenn das BVerfG zum Nachteil des Antragstellers entscheidet (BFHE 161, 409, 412).
- BFH, 09.10.1991 - II B 56/91
Sachentscheidung trotz Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger …
Eine derartige Verpflichtung zur Aussetzung des Verfahrens besteht dann, wenn das dem FG in § 74 FGO eingeräumte Ermessen hinsichtlich der Entscheidung über die Aussetzung des Klageverfahrens auf Null reduziert ist, weil alle Erwägungen ausschließlich oder zumindest ganz überwiegend für die Aussetzung des Verfahrens sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986, unter B 3. a).Der Senat kann es offenlassen, ob es genügt, daß das andere Verfahren irgendeinen rechtlichen Einfluß auf das auszusetzende Verfahren nimmt (so der I. Senat des BFH in BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986), oder ob die Entscheidung in dem anhängigen Verfahren dasselbe Rechtsverhältnis betreffen und kraft Gesetzes oder rechtslogisch von dem Bestehen oder Nichtbestehen des in den anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängen muß (…so der III. Senat des BFH im Beschluß vom 7. Oktober 1977 III B 8/77, Der Steuerberater - StB - 1979, 38, und der VI. Senat des BFH im Beschluß vom 21. August 1986 VI B 91/85, BFH/NV 1987, 43).
Eine Abweichung vom Urteil desselben Senats in BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986 liegt schon deshalb nicht vor, weil es sich in bezug auf die Ausführungen zur Aussetzung des Verfahrens im zweiten Rechtsgang nach der Zurückverweisung nur um vorsorgliche Hinweise handelt.
- FG Berlin, 15.11.2004 - 8 K 6331/01
Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG); Aussetzung des …
Bei der nach § 74 FGO zu treffenden Entscheidung des Finanzgerichts handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die sich am Gesetzeszweck orientieren muss Das Gericht muss bei seiner Entscheidung prozessökonomische Gesichtspunkte einerseits und die Interessen der Beteiligten andererseits gegeneinander abwägen (BFH-Urteil vom 18.7.1990 I R 12/90 BStBl II 1990, 986).Denn es genügt, dass das andere Verfahren irgendwie für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BFH v. 18. Juli 1990, a.a.O.), d.h., dass es irgendeinen rechtlichen Einfluss auf das auszusetzende Verfahren hat (…vgl. auch: BFH-Beschluss vom 21. August 1986 VI B 91/85, BFH/NV 1987, 43).
Das gilt, zumal es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Anwendung des § 74 FGO auf die normative Kraft der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht ankommen soll ( vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1990, Aktenzeichen I R 12/90, BStBl 90, 986).
- BFH, 30.11.1992 - X B 18/92
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des …
Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf Beschlüsse vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986, und vom 8. Mai 1991 I B 132, 134/90, BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641) sei das FG verpflichtet, bei anhängigen Musterverfahren vor dem BFH und vor dem BVerfG das Verfahren auszusetzen.Eine Aussetzung des Verfahrens ist allerdings dann in Betracht zu ziehen, wenn wegen der gleichen Rechtsfrage beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist (BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641; BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986).
- BFH, 31.07.1997 - IX B 13/97
Rechtliche Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Verfahrens
Ebenso wie die Aussetzung des Verfahrens ist auch die Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses eine Ermessensentscheidung, bei der insbesondere prozeßökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen sind (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986;… in BFH/NV 1995, 836;… Beschluß in BFH/NV 1996, 571).In der Ermessensentscheidung über die Aussetzung des Verfahrens ist weiter zu berücksichtigen, ob ein Interesse der Beteiligten an der Aussetzung besteht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986).
- BFH, 28.02.2001 - I R 41/99
Aussetzung des Verfahrens über einen Folgebescheid
Sprechen im Einzelfall alle Erwägungen ausschließlich oder ganz überwiegend für die Aussetzung des Verfahrens, kann das Ermessen des FG allerdings in dem Sinne reduziert sein, dass das Streitverfahren ausgesetzt werden muss (BFH-Urteile vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986;… in BFH/NV 1999, 318;… in BFH/NV 1995, 836;… BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 1989 IV B 135/88, BFH/NV 1990, 485;… in BFH/NV 1995, 401;… in BFH/NV 1996, 571). - BFH, 11.08.1993 - X R 36/93
Verfahrensfehler wegen des Unterlassens einer mündlichen Verhandlung
- FG Sachsen, 09.11.2020 - 1 K 1869/18
Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetze betreffend die Kinderfreibeträge und die …
- BFH, 15.07.2004 - IX B 116/03
Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist
- FG Baden-Württemberg, 20.03.2025 - 8 V 250/25
Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids nach dem Landesrecht …
- FG Münster, 28.01.2005 - 9 K 1514/02
Verfassungsrechtliche Beurteilung der rückwirkenden Geltung von § 23 Abs. 2 S. 5 …
- BFH, 02.08.2007 - XI B 43/07
Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde
- BFH, 25.08.1993 - X B 32/93
Aussetzung des Klageverfahrens wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der …
- FG Niedersachsen, 13.03.2009 - 15 K 400/07
Anwendung der Vorschrift über die Verzinsung von Steuernachforderungen und …
- FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 3929/10
Aktivierung Instandhaltungsanspruch gegenüber Pächter
- FG Münster, 21.02.2002 - 3 K 8159/98
Fortsetzunge des Einspruchsverfahrens - Ruhen des Finanzgerichtsverfahrens - …
- BFH, 08.05.1991 - I B 132/90
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§ …
- BFH, 31.05.2010 - X B 163/09
Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als …
- BFH, 12.06.2001 - VII R 49/00
Einwendungen gegen Bewertung von Prüfungsleistungen
- BFH, 21.11.1996 - IX B 86/96
Möglichkeit der Aussetzung eines Verfahrens
- BFH, 22.08.2006 - I B 23/06
Ruhen des Verfahrens
- BFH, 16.10.1991 - I R 95/90
Treffen einer Sachentscheidung durch das Finanzgericht trotz Verpflichtung zur …
- BFH, 16.07.2011 - III B 217/10
Beschwerde gegen Verfahrensaussetzung
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 1217/07
Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke ist …
- BFH, 22.03.1993 - XI R 23/92
- Zulassungsfreie Revision bei Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen …
- FG München, 18.09.2012 - 7 K 2684/10
Verstoß des Abzugsverbots für negativen Aktiengewinn aus Investmentfond gegen …
- BFH, 10.05.2011 - V B 80/10
Aussetzung des Verfahrens wegen einer in einem anderen Revisionsverfahren …
- FG Münster, 31.03.2004 - 5 K 4139/00
Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer, Halbteilungsgrundsatz, Ruhen und …
- FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 119/99
Betriebliche Veranlassung einer zum 50. Geburtstag des Geschäftsführers …
- BFH, 20.02.2012 - III B 207/11
Beschwerde gegen Verfahrensaussetzung
- BFH, 06.10.2003 - X B 22/02
Liebhaberei bei Vermietung einer Segelyacht
- BFH, 07.07.1998 - VIII R 84/96
Verpflichtungsklage; Aussetzung
- FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4414/05
Die doppelte Belastung von Baukosten mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer ist …
- BFH, 29.11.2005 - I B 196/04
Aussetzung FG-Verfahren: Vorabentscheidung EuGH
- BFH, 20.07.2000 - VII B 47/00
Ermessen bei Aussetzung der Verfahrens wegen einstweiliger Einstellung der …
- BFH, 22.08.2006 - I B 24/06
Ruhen des Verfahrens bei beiderseitigem Antrag
- LSG Hessen, 06.11.2012 - L 6 AS 490/12
Zulässigkeit einer Aussetzung des Verfahrens; Zulässigkeit einer Aussetzung des …
- BFH, 17.12.1998 - III R 30/96
Verspätungszuschlag - Erlaß - Einkommensteuer - Prozeßbevollmächtigter - …
- FG Hamburg, 25.11.1996 - I 97/96
Nichtigkeitsklage wegen irrtümlichen Verzichts des Finanzgerichts auf eine …
- FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 3267/05
Die auf den Grundstückskaufpreis entfallende Umsatzsteuer (USt) im Falle der …
- BFH, 26.02.1996 - V B 81/95
Erhebung von Umsatzsteuer aufgrund eines Praxisverkaufs
- FG Bremen, 20.12.2005 - 4 K 44/04
Vorgreifliche Entscheidung i.S. des § 74 FGO für die Aussetzung eines Verfahrens
- FG Münster, 08.02.2012 - 11 K 4112/09
Kindergeldanspruch eines polnischen Gewerbetreibenden
- BFH, 26.03.1996 - XI B 132/95
Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Entscheidung des Gerichts ohne mündliche …
- BFH, 18.02.1994 - X B 35/93
Anforderungen an die Besetzung des Spruchkörpers
- FG Nürnberg, 07.05.2025 - 3 K 1201/24
Verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdvergleich, Gewinnerzielungsabsicht, …
- FG Niedersachsen, 04.03.2014 - 1 K 13/14
Begründen einer Verfahrensaussetzung bei einem Einheitswertbescheid auf den …
- BFH, 25.01.1994 - VIII B 103/93
- BFH, 26.07.1991 - VI R 100/90
Anforderungen an wirksame Vertretung vor dem Finanzgericht
- BFH, 08.05.1991 - I B 134/90
Grundordnung des Verfahrens - Sachentscheidung - Aussetzung des Klageverfahrens - …
- FG Münster, 22.11.2006 - 2 K 5809/04
Berechtigung einer im Insolvenzverfahren auftretenden Treuhänderin zur Ausübung …
- FG Hamburg, 25.11.1996 - I 98/96
Nichtigkeitsklage wegen irrtümlichen Verzichts des Finanzgerichts auf die …
- BFH, 06.12.1995 - II B 99/95
- FG München, 17.10.1997 - 7 K 884/93
Pflichtwidrig verschaffte Vermögensvorteile als verdeckte Gewinnausschüttungen …
- FG Köln, 26.08.1997 - 2 K 3114/94
Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren gem. §§ 59 ff. UStDV …
- BFH, 18.07.1990 - I R 11/90
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