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Rechtsprechung
   BFH, 09.02.2011 - I R 19/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11325
BFH, 09.02.2011 - I R 19/10 (https://dejure.org/2011,11325)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2011 - I R 19/10 (https://dejure.org/2011,11325)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - I R 19/10 (https://dejure.org/2011,11325)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Prüfung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins bei Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele

  • openjur.de

    Prüfung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins bei Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele

  • Bundesfinanzhof

    AO § 52 Abs 1, AO § 52 Abs 2 S 1, AO § 56, AO § 63 Abs 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, FGO § 76 Abs 1
    Prüfung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins bei Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele

  • rechtsinformationen.bund.de

    Prüfung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins bei Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 AO, § 52 Abs 2 S 1 AO, § 56 AO, § 63 Abs 1 AO, § 5 Abs 1 Nr 9 KStG 2002
    Prüfung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins bei Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG 2002 § 5 Abs. 1 Nr. 9; AO § 56
    Versagung der Steuervergünstigung wegen Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken bei nicht ausschließlicher und unmittelbarer Ausrichtung der Geschäftsführung auf die Erfüllung seines satzungsmäßigen Zwecks

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft bei allgemeinpolitischer Betätigung über den Rahmen satzungsmäßiger Zwecke hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Internetauftritt kostet Gemeinnützigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verlust der Steuerbefreiung eines Vereins bei politischer Betätigung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gemeinnützigkeit
    Gemeinnützige Zwecke i.S.d. § 52 AO
    Politische Betätigungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.11.1988 - I R 11/88

    Eine Körperschaft fördert auch dann ausschließlich den Frieden, wenn sie …

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 19/10
    Rn. 11 aa) Nach der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 29. August 1984 I R 203/81, BFHE 142, 51, BStBl II 1984, 844; vom 23. November 1988 I R 11/88, BFHE 155, 461, BStBl II 1989, 391) fördert eine Körperschaft auch dann ausschließlich ihren gemeinnützigen Satzungszweck, wenn sie gelegentlich zu tagespolitischen Themen im Rahmen ihres Satzungszwecks Stellung nimmt, sofern die Tagespolitik nicht Mittelpunkt der Tätigkeit der Körperschaft ist oder wird, sondern der Vermittlung der Ziele der Körperschaft dient.
  • BFH, 29.08.1984 - I R 203/81

    Bürgerinitiativen gegen die Verwendung von Atomkraft können gemeinnützig sein, …

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 19/10
    Rn. 11 aa) Nach der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 29. August 1984 I R 203/81, BFHE 142, 51, BStBl II 1984, 844; vom 23. November 1988 I R 11/88, BFHE 155, 461, BStBl II 1989, 391) fördert eine Körperschaft auch dann ausschließlich ihren gemeinnützigen Satzungszweck, wenn sie gelegentlich zu tagespolitischen Themen im Rahmen ihres Satzungszwecks Stellung nimmt, sofern die Tagespolitik nicht Mittelpunkt der Tätigkeit der Körperschaft ist oder wird, sondern der Vermittlung der Ziele der Körperschaft dient.
  • FG Düsseldorf, 09.02.2010 - 6 K 1908/07

    Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft; Gemeinnütziger …

    Auszug aus BFH, 09.02.2011 - I R 19/10
    Rn. 3 Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) Düsseldorf mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1287 veröffentlichtem Urteil vom 9. Februar 2010 6 K 1908/07 K ab.
  • BFH, 10.01.2019 - V R 60/17

    Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften: …

    Ebenso sind der "Anspruch, umfassend zu allgemeinpolitischen Themen und Fragen Stellung zu nehmen" und Forderungen wie "Weg mit Agenda 2010 und Hartz IV, Kein Abbau von Sozialleistungen, Gegen Arbeitszwang, Für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, Keine EU-Verfassung und Abschaffung der WTO" mit der Steuerbegünstigung nach § 52 AO nicht zu vereinbaren (FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2010 6 K 1908/07 K, EFG 2010, 1287; bestätigt durch BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 I R 19/10, BFH/NV 2011, 1113).

    Dabei wird das FG bei seiner Entscheidung aber auch die Selbstdarstellung des Klägers auf seiner Internetseite (vgl. hierzu allgemein BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1113) und damit z.B. die vom Kläger in den Streitjahren (dort) veröffentlichten Pressemitteilungen, mit denen der Kläger politische Forderungen erhoben oder sich zu eigen gemacht haben könnte, zu berücksichtigen haben.

  • BFH, 17.05.2017 - V R 52/15

    Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen - …

    Dementsprechend hat der BFH im Urteil vom 9. Februar 2011 I R 19/10 (BFH/NV 2011, 1113) entschieden, dass es nicht notwendig ist, die Selbstdarstellung des Klägers auf seiner Internetseite zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung zu machen, wenn der Kläger damit rechnen musste, dass diese Selbstdarstellung zur Prüfung der Gemeinnützigkeit herangezogen wird.
  • BFH, 20.03.2017 - X R 13/15

    Gemeinnützigkeitsrecht: Gebot zeitnaher Mittelverwendung, Förderung des …

    Steuersystematisch geht es dabei um die Prüfung, ob die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft sich --bei einem Satzungszweck, der als solcher den Anforderungen des § 52 Abs. 2 AO genügt-- auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke beschränkt (vgl. § 63 Abs. 1 AO) oder ob daneben entgegen § 56 AO auch allgemeinpolitische Zwecke verfolgt werden (vgl. zu dieser Prüfungssystematik BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 I R 19/10, BFH/NV 2011, 1113, Rz 8).

    Rn. 91 (1) Das Betreiben oder Unterstützen von Parteipolitik ist immer gemeinnützigkeitsschädlich (…vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. März 1990 I B 79/89, BFH/NV 1991, 485; vom 23. September 1999 XI R 63/98, BFHE 190, 338, BStBl II 2000, 200, unter II.1.b, und in BFH/NV 2011, 1113, Rz 9).

  • FG Hessen, 10.11.2016 - 4 K 179/16

    Die Betätigung einer gemeinnützigen Körperschaft mit politischer Ausrichtung ist …

    Zu den berücksichtigenden Umständen gehört auch die Selbstdarstellung der Körperschaft im Internet, soweit sich daraus Rückschlüsse auf die tatsächliche Geschäftsführung ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2011, I R 19/10, BFH/NV 2011, 952).
  • FG Hessen, 26.02.2020 - 4 K 179/16

    Keine Befreiung von der Körperschaftssteuer bei überwiegend politischem …

    Zu den berücksichtigenden Umständen gehört auch die Selbstdarstellung der Körperschaft im Internet, soweit sich daraus Rückschlüsse auf die tatsächliche Geschäftsführung ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.2011, I R 19/10, BFH/NV 2011, 952).
  • FG Düsseldorf, 23.06.2015 - 6 K 2138/14

    Gemeinnützigkeit einer Freimaurerloge: Förderung der Allgemeinheit bei Ausschluss …

    Denn wie die Klägerin in ihrem Internetauftritt selbst darlegt, ist das Erlebnis des Rituals in den Tempelarbeiten der entscheidende und wichtigste Teil der freimaurerischen Tätigkeit und diese Tempelarbeit findet ausschließlich unter Brüdern statt (zur Bedeutung der Selbstdarstellung im Internet vgl. BFH-Urteil vom 9.2.2011 I R 19/10, HFR 2011, 952).
  • FG Thüringen, 23.04.2015 - 1 K 743/12

    Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für das von einer Partei mit politischen …

    Ist der Zweck einer Körperschaft bzw. seine tatsächlichen Geschäftsführung jedoch allein oder überwiegend auf eine politische Zielsetzung ausgerichtet, kann er auch dann nicht als gemeinnützig anerkannt werden, wenn er im Weiteren steuerbegünstigte Zwecke verwirklicht (BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 I R 19/10, BFH/NV 2011, 1113;… Buchna, Seeger, Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 10. Aufl. 2.2 § 52 AO, Seite 88 m. w. N.).
  • FG München, 25.07.2016 - 7 K 2859/14

    Widerruf der Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins

    Bei seiner Prüfung, ob die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins ausschließlich auf die Verwirklichung satzungsmäßiger Ziele gerichtet war (§ 56 AO), darf das Finanzgericht auch die Selbstdarstellung des Vereins auf seiner Internetseite heranziehen (BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 I R 19/10, BFH/NV 2011, 1113).

    Wie sich aus dem Vortrag des Klägervertreters im Erörterungstermin, den vorgelegten Unterlagen und dem Internetauftritt des Klägers ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 I R 19/10, BFH/NV 2011, 1113), stand für den Kläger in den streitgegenständlichen Jahren 2009 bis 2011 die Aufklärung der Bevölkerung vor den - aus seiner Sicht bestehenden - Gefahren und Risiken der Patentierung von Software sowie - entsprechend seiner Namensgebung - die Förderung des freien Internets im Vordergrund seiner tatsächlichen Geschäftsführung.

    Bei seiner Prüfung, ob die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins ausschließlich auf die Verwirklichung satzungsmäßiger Ziele gerichtet war (§ 56 AO), darf das Finanzgericht auch die Selbstdarstellung des Vereins auf seiner Internetseite heranziehen (BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 I R 19/10, BFH/NV 2011, 1113).

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